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Garantie Sachmängelhaftung oder selbst Zahlen ?

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 6:21

Hallo zusammen ! Ich benötge dringend Hilfe im Bezug auf Sachmängelhaftung / Garantie / Gewährleistung .

Folgendes ist Passiert: Im November 2006 habe ich einen V40 gebraucht beim Händler gekauft. Der Wagen hatte 175900 Km gelaufen und ist Bj 11/98. Nach ca. drei Tagen fiel mir ein merkwürdiges Knacken beim Lenken auf( wenn ich den Wagen im 2. gang bergab laufen lies ) Das meldete ich dem Händler und er machte mit mir eine Probefahrt. Bei dieser Probefahrt hörte man das Knacken nur ganz ganz leicht und er sagte mir das ist nichts.

Nach einer weiteren Woche fing auch noch die Kupplung an zu knacken beim heruntertreten und loslassen

Als mir am Samstag die gesamten Bremsilchter ausfielen rief ich am Montag erneut bei ihm an. Heute war ich zum Termin da.

er hat HEUTE folgendes festgestellt:

1.Gummis an der Antriebswelle sind ausgeschlagen

2.Der Zylinder der Kupplung sei defekt

3.Eine Birne von der Bremse defekt

4.Eine Sicherung der Bremse defekt (Die habe ich aber überprüft und die war ganz)

5.Es sei nochwas an der schaltung nicht IO (was genau habe ich mir nicht merken können.

Ich habe das Fahrzeug nun ca. 8 000 KM gefahren und der will mir weis machen es sei Verschleiss.

Was kann ich machen ?

Soll ich die Reparaturen in Auftrag geben und sie selbst Bezahlen ??

Oder sollte ich ohne Auftrag einen Anwalt hinzuziehen ??

Habe CarGarantie abgeschlossen + 1 Jahr Sachmängehaftung

Danke

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Das Problem bei der Juristerei ist nunmal die Interpretation.

Ein gummiteil das nach 8000km kaputtgeht kann durchaus für seine bestimmungsgemäße Verwendung geeignet sein.

Beispiel:

In der Luftfahrt sind Motore auf eine bestimmte laufzeit zertifiziert (anders als beim Auto). Sagen wir hier 1200h

Im privaten Bereich sind diese bei Uls NICHT bindend)

Angenommen ich kaufe ein Ultraleichtflugzeug von einer Flugschule mit 1100h auf der Uhr (entsprechend billig, gewöhnlich halten dei motore locker 2000). Jetzt bin ich so begeistert dass ich in einem Monat 100h fliege. In der 101.h verreckt der Motor, ich finde keinen Landeplatz und ziehe die Rettung, Resultat: mir nix passiert, Flieger Müll.

Frech fordere ich von dem gewerblichen Anbieter (Flugschule) auf Gewähreleistung einen neuen Motor (muss ja vorher kaputt gewesen sein, denn bestimmungsgemäß muss er laufen) oder besser ein NEUES Flugzeug, weil das ja unmittelbar durch den defekt zerstört wurde.

Ob das wohl klappt,...

Wohl kaum. was fliegt der Depp auch einen motor außerhalb der lebensdauer, selber Schuld, oder?

genauso sieht es hier aus. Wenn gummiteile nach 10 jahren und 180000km gewöhnlich hin sind ist ein 8000km nach dem kauf (bei 170000) km kaputtes Teil KEIN Gewähreleistungsfall sondern vertragsgemäßer Zustand.

WENN er es auf Gewähleistung abwickeln würde stünde Ihm 1/18 des Neupreises zu, soweit so klar?

Aus genau deisem Grund sind Gebrauchtwagen billiger als Neufahrzeuge.

 

Möge der threaersteller DEINEN Weg gehen. ich vermute nur er wird teuer.

Feststellbar ist nur ob das Gummiteil bei bestimmunggemäßer Verwendung nach 178000km den Geist aufgegeben haben darf. Ich vermute stark ja.

Du willst mir doch nicht erzählen der TE habe ein VERSCHLEIßFREIS Fahrzeug gekauft. Wenn ja will ich auch eins :-)

Ich glaube wir Reden hier aneinander vorbei. Ich mein doch genauso wie du, dass er hier nichts bekommen wird.

Und „mein“ Weg wie du es hier definierst ist doch der, dass der TE die Sache abhaken soll.

Oder bezieht sich dein Beitrag auf das was Steinibra geschrieben hat?

am 19. Februar 2007 um 16:44

Sorry da hatte ich Deinen letzten beitrag falsch interpretiert.

Sogar ein kaputtes Gummiteil kann für die juristisch gewöhnliche Verwendung geeignet sein, kommt auf die gewöhnliche Verwendung an :-)

Technisch sieht das evl anders aus,...

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Sorry da hatte ich Deinen letzten beitrag falsch interpretiert.

Sogar ein kaputtes Gummiteil kann für die juristisch gewöhnliche Verwendung geeignet sein, kommt auf die gewöhnliche Verwendung an :-)

Technisch sieht das evl anders aus,...

Eine sehr gelungene Interpretation, wie ich meine ;)

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