Garantie Frage Opel Werkswagen

Opel Adam S-D

Moin,
ich habe mir neulich ein Opel Werkswagen gekauft. 1.Jahr alt!
Der Erstbesitzer laut Fahrzeugbrief ist die Adam Opel AG

Laut meinen Händler bekomme ich auf das Fahrzeug noch 1. Jahre Restgarantie!
Neuwagen Garantie => 2.Jahre!!

Mein Arbeitskollege meint wenn der Erstbesitzer die Adam Opel AG wäre
bekomme ich ab Kaufdatum die vollen 2.Jahre Garantie.
Das würde ja bedeuten, dass ich jetzt noch 2.Jahre Garantie hätte.
Weis jemand ob das so ist.

Werde gleich Heute meinen Händler aufsuchen und fragen ob das wirklich so ist.

Über Antworten wäre ich dankbar.

Beste Antwort im Thema

Die Neuwagengarantie ist auf dem Auto, unabhängig vom Besitzer/Eigentümer. Für den Erwerb von Anschlußgarantien gibt es Bedingungen, welche man im Einzelfall in Erfahrung bringen muß (beim FOH z.B.), bei Opel z.B. darf (bei bestimmten Anschlußgarantien) oft die Laufleistung des Autos nicht über 40.000 Km liegen und es muß jünger als 2 Jahre sein, die Werksgarantie muß also noch "laufen".

Zur Anschlußgarantie ist zu sagen, dass diese z.B. bei Opel i.d.R. eine nach Laufleistung des Autos gestaffelte Selbstbeteiligung (SB) des Kunden auf das Material hat. Da dieses Material (z.B. Lichtmaschine...Klimakompressor...Einspritzpumpe...Turbolader...wenn es denn mitversichert ist...Garantiebdeingungen GENAU lesen!!!)dann dem Kunden zu den hohen Opel-Listenpreisen verrechnet wird kommt es je nach Höhe der SB zu der Situation, dass der Kunde z.B. dann für den Ersatz der Lima auf Anschlußgarantie (egen seiner SB) immer noch (fiktiv) 400 € bezahlt, während eine vergleichbare Lima im freien Teilehandel 150 € kostet und der Einbau in 1-1,5 h erledigt ist. Der Kunde zahlt dann also bei Opel trotz (ja auch schon bezahlter) Anschlußgarantie mehr, als er bezahlt hätte, wenn er die Reparatur mit "Eigenmaterial" in einer freien Werkstatt oder beim FOH hätte machen lassen.

Ein Bsp.: Opel Vivaro 2,5 CDTI Lichtmaschine 150 A Opel-Preis: ca. 520 €, Preis im freien Teilehandel: 123 €, Einbauzeit: ca. 1,25 h,

Man sollte auch bedenken, dass man bei "normalen" Laufleistungen im 3. Jahr nach EZ i.d.R. Kulanz von Opel erhält, hat man aber eine (kostenpflichtige) Anschlußgarantie abgeschlossen, geht "Garantie vor Kulanz", d.h., Opel gibt keine Kulanz, sondern es wird alles über die Garantie abgewickelt. Diejenigen Opelfahrer, welche aber keine Anschlußgarantie haben, bekommen im 3. Jahr (manchmal, je nach Defekt auch noch im 4. oder 5.Jahr) dagegen Kulanz von Opel, je nach Defekt und Laufleistung des Autos bis zu 100%.

Bei geringen hohen Jahresfahrleistungen würde ich deshalb keine Anschlußgarantie mehr abschließen.

Viele Grüße,vectoura

Edit: Logik-Blödsinn geschrieben, Siggi hats erkannt...

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Bei mir macht es 90,- Unterschied vor allem weil der Opel Astra J so hoch eingestuft wird (Typenklasse).

Gibt es Erfahrungen ob die Anschlussgarantie auch eine defekte Steuerkette übernimmt? In den Bedingungen der CarGarantie (FlexGarantie) OF50/OG50 wird ja leider nur Zahnriemen aufgeführt.

Generell gilt: Das, was drinsteht, wird übernommen. Was nicht drin steht...Pech gehabt.

Viele Grüße,vectoura

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