Garagenschaden

In der Garage herabfallender Gegenstand verurscht Motorhauben Schaden. Zahlt die Vollversicherung?

Beste Antwort im Thema

Nochmal für alle die nicht lesen wollen oder können.

Eine Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und dient ausschliesslich der Absicherung eines konkreten Sachgegenstandes. In diesem Fall dem Gebäude nebst vertraglich vereinbartem Zubehör und das auch nur gegen die im Vertrag benannten Gefahren (z.B. Leitungswasser, Sturm etc.).

Quasi eine Kasko für das Gebäude.

Schäden Dritter, sei es der gestürzte oder das Auto welches vom Dachziegel getroffen wird betreffen NICHT die Gebäudeversicherung sondern stellen Schadenersatzansprüche nach BGB dar. Hier KANN ggf. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eintreten. KANN deswegen weil es keine Pflichtversicherung ist.
Nicht versichert heisst aber nicht, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Versicherung und Haftung sind immer zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe.

In diesem Fall ist herauszulesen, dass in der EIGENEN Garage ein falsch gelagertes Rohr vom Regal fiel und das Auto beschädigte. Damit fällt ein klassischer Schadenersatz aufgrund Eigenschadenproblematik aus. Einzige Möglichkeit hier ist die Vollkasko.

Ich hoffe dies ist eine verständliche Erklärung.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wieso bestraft ?

Dem Nachbarn ersetzt seine TK den SChaden an seinen KFZ und bei Dir wird Deine Gebäudevers. für den Schaden eintreten.

Wird er denn nicht hochgestuft ? Wie ist es mit einer Selbstbeteiligung ?

mein Gott, dieses Gestochere im Nebel nervt.
Ist hier mit einem Wort erwähnt worden wem die Garage gehört, wer dafür verantwortlich ist, dass der Gegenstand in dem Regal lag, oder ob der TE das Ganze selbst verursacht hat ?

Nein !!!

Daher ist das hier totale Kaffeesatzleserei.

Und so lange der TE nicht in der Lage ist in ganzen Sätzen zu sprechen, können wir uns bis zum Lebensende hier im Kreis drehen !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wieso bestraft ?
Dem Nachbarn ersetzt seine TK den SChaden an seinen KFZ und bei Dir wird Deine Gebäudevers. für den Schaden eintreten.
Wird er denn nicht hochgestuft ?

Nein, in der TK gibt es keine Hochstufung.

Zitat:

Original geschrieben von frankman01


mein Gott, dieses Gestochere im Nebel nervt.
Ist hier mit einem Wort erwähnt worden wem die Garage gehört, wer dafür verantwortlich ist, dass der Gegenstand in dem Regal lag, oder ob der TE das Ganze selbst verursacht hat ?

Nein !!!

Daher ist das hier totale Kaffeesatzleserei.

Und so lange der TE nicht in der Lage ist in ganzen Sätzen zu sprechen, können wir uns bis zum Lebensende hier im Kreis drehen !

Das sind Fragen an Corsadiesel, die mich pers. interessieren und haben mit dem TE jetzt nichts zu tun.

Nochmal für alle die nicht lesen wollen oder können.

Eine Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und dient ausschliesslich der Absicherung eines konkreten Sachgegenstandes. In diesem Fall dem Gebäude nebst vertraglich vereinbartem Zubehör und das auch nur gegen die im Vertrag benannten Gefahren (z.B. Leitungswasser, Sturm etc.).

Quasi eine Kasko für das Gebäude.

Schäden Dritter, sei es der gestürzte oder das Auto welches vom Dachziegel getroffen wird betreffen NICHT die Gebäudeversicherung sondern stellen Schadenersatzansprüche nach BGB dar. Hier KANN ggf. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eintreten. KANN deswegen weil es keine Pflichtversicherung ist.
Nicht versichert heisst aber nicht, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Versicherung und Haftung sind immer zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe.

In diesem Fall ist herauszulesen, dass in der EIGENEN Garage ein falsch gelagertes Rohr vom Regal fiel und das Auto beschädigte. Damit fällt ein klassischer Schadenersatz aufgrund Eigenschadenproblematik aus. Einzige Möglichkeit hier ist die Vollkasko.

Ich hoffe dies ist eine verständliche Erklärung.

Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Nochmal für alle die nicht lesen wollen oder können.

Eine Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und dient ausschliesslich der Absicherung eines konkreten Sachgegenstandes. In diesem Fall dem Gebäude nebst vertraglich vereinbartem Zubehör und das auch nur gegen die im Vertrag benannten Gefahren (z.B. Leitungswasser, Sturm etc.).

Quasi eine Kasko für das Gebäude.

Schäden Dritter, sei es der gestürzte oder das Auto welches vom Dachziegel getroffen wird betreffen NICHT die Gebäudeversicherung sondern stellen Schadenersatzansprüche nach BGB dar. Hier KANN ggf. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eintreten. KANN deswegen weil es keine Pflichtversicherung ist.
Nicht versichert heisst aber nicht, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Versicherung und Haftung sind immer zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe.

In diesem Fall ist herauszulesen, dass in der EIGENEN Garage ein falsch gelagertes Rohr vom Regal fiel und das Auto beschädigte. Damit fällt ein klassischer Schadenersatz aufgrund Eigenschadenproblematik aus. Einzige Möglichkeit hier ist die Vollkasko.

Ich hoffe dies ist eine verständliche Erklärung.

Ich bestreite keinesfalls die Richtigkeit der hier gemachten Angaben. Jedoch betrifft es den TE und nicht die von mir an Corsadiesel gestellte Frage. 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Jedoch betrifft es ... nicht die von mir an Corsadiesel gestellte Frage. 😉

Meinst Du? Deine Frage war:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wenn ich Dich richtig verstehe, wird mein Nachbar für meine Dachziegel bestraft ?

Das steht in dem Post:

Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Schäden Dritter, sei es der gestürzte oder das Auto welches vom Dachziegel getroffen wird betreffen NICHT die Gebäudeversicherung sondern stellen Schadenersatzansprüche nach BGB dar. Hier KANN ggf. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eintreten. KANN deswegen weil es keine Pflichtversicherung ist.

Was an Deiner Frage ist jetzt nicht beantwortet?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Jedoch betrifft es ... nicht die von mir an Corsadiesel gestellte Frage. 😉
Meinst Du? Deine Frage war:

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wenn ich Dich richtig verstehe, wird mein Nachbar für meine Dachziegel bestraft ?
Das steht in dem Post:

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Schäden Dritter, sei es der gestürzte oder das Auto welches vom Dachziegel getroffen wird betreffen NICHT die Gebäudeversicherung sondern stellen Schadenersatzansprüche nach BGB dar. Hier KANN ggf. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eintreten. KANN deswegen weil es keine Pflichtversicherung ist.
Was an Deiner Frage ist jetzt nicht beantwortet?

Amen

Ok, Du bist zwar nicht Corsadiesel, den ich um eine Antwort bat, aber vielleicht kannst Du es ja auch ?

Hierzu müsstest Du Dir allerdings meine Fragen mal durchlesen😉, aber meine Fragen und nicht die vom TE.

Also, wenn Du Dich da jetzt einschaltest, dann mal los. 😉 Bin ganz Auge (Ohr).

konkretisiere deine Frage und ich beantworte Sie Dir.

Meines Erachtens sind, wenn du einmal in Ruhe und aufmerksam meine Ausführung liest, deine Fragen alle vollauf beantwortet.

Du kannst Mir auch gerne deine Problemstellung als Fallbeispiel per PN schicken, denn mit diesem Fall hier hat sie eigentlich nichts zu tun und gehört daher auch nicht hierher.

Gruß

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