Garagenschaden
In der Garage herabfallender Gegenstand verurscht Motorhauben Schaden. Zahlt die Vollversicherung?
Beste Antwort im Thema
Nochmal für alle die nicht lesen wollen oder können.
Eine Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und dient ausschliesslich der Absicherung eines konkreten Sachgegenstandes. In diesem Fall dem Gebäude nebst vertraglich vereinbartem Zubehör und das auch nur gegen die im Vertrag benannten Gefahren (z.B. Leitungswasser, Sturm etc.).
Quasi eine Kasko für das Gebäude.
Schäden Dritter, sei es der gestürzte oder das Auto welches vom Dachziegel getroffen wird betreffen NICHT die Gebäudeversicherung sondern stellen Schadenersatzansprüche nach BGB dar. Hier KANN ggf. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eintreten. KANN deswegen weil es keine Pflichtversicherung ist.
Nicht versichert heisst aber nicht, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Versicherung und Haftung sind immer zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe.
In diesem Fall ist herauszulesen, dass in der EIGENEN Garage ein falsch gelagertes Rohr vom Regal fiel und das Auto beschädigte. Damit fällt ein klassischer Schadenersatz aufgrund Eigenschadenproblematik aus. Einzige Möglichkeit hier ist die Vollkasko.
Ich hoffe dies ist eine verständliche Erklärung.
23 Antworten
Moin,
wenn Du die Vollkasko meinst, ja.
Aber mal durchrechnen, ob sich je nach Schadenhöhe lohnt, die Kasko in Anspruch zu nehmen (SB und Höherstufung zum 01.01. in der Vollkasko).
Wenn mangelos Wartung und Mietgarage dann eventuell über die HuG-Haftpflicht des Eigentümers der Garage möglich.
So als Alternative.
Zitat:
Original geschrieben von Winniz
In der Garage herabfallender Gegenstand verurscht Motorhauben Schaden. Zahlt die Vollversicherung?
Hallo,
was ist denn runter gefallen ? Gehört das Teil zum Gebäude ( Garage ). Gibt es eine Gebäudeversicherung. Wenn dem so wäre, würde man sich ja an die Gebäudeversicherung wenden, dass ist für Dich auch weitaus besser, als Deine KFZ-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Musst es nur vorher prüfen.
Schöne Weihnachten
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo,Gibt es eine Gebäudeversicherung. Wenn dem so wäre, würde man sich ja an die Gebäudeversicherung wenden, dass ist für Dich auch weitaus besser, als Deine KFZ-Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Schöne Weihnachten
Gruß Rolf
Te hat keinen Direktanspruch an die Gebäudeversicherung. Er muss sich wegen eventuellen Schadenersatzes an den Garageneigentümer wenden.
Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung!
O.
und was ist, wenn er z.B. auf ein Regal einen Eimer Farbe gestellt hat und dieser aus irgendwelchen Gründen runtergefallen ist????
Zahlt dann tortzdem der Garageneigentümer 😁 ?
Also, vielleicht sollte er erstmal sagen, was auf's Auto gefallen ist.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Te hat keinen Direktanspruch an die Gebäudeversicherung. Er muss sich wegen eventuellen Schadenersatzes an den Garageneigentümer wenden.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo,Gibt es eine Gebäudeversicherung. Wenn dem so wäre, würde man sich ja an die Gebäudeversicherung wenden, dass ist für Dich auch weitaus besser, als Deine KFZ-Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Schöne Weihnachten
Gruß Rolf
Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung!O.
Gegen die Gebäudeversicherung so oder so nicht.
Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und hat mit Ansprüchen Dritter nichts am Hut.
Winniz dankt allen, die zu diesem Thema ihren Beitrag gegeben haben.
Zur näheren Sachaufklärung:
In meiner Garage war ein über dem Auto gelagertes Rohr runter auf die Motorhaube gefallen.
Ich wünsche allen
frohe Festtage und einen guten Rutsch...
Winniz
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Te hat keinen Direktanspruch an die Gebäudeversicherung. Er muss sich wegen eventuellen Schadenersatzes an den Garageneigentümer wenden.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo,Gibt es eine Gebäudeversicherung. Wenn dem so wäre, würde man sich ja an die Gebäudeversicherung wenden, dass ist für Dich auch weitaus besser, als Deine KFZ-Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Schöne Weihnachten
Gruß Rolf
Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung!O.
Da steht doch nicht wem die Garage gehört. Vielleicht ist es ja seine ?
Zudem ist es ja erst mal ein Versuch, erst eine Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn es meine Garage wäre, hätte sie eine Gebäudeversicherung. Wenn es eine Mietgarage wäre, müsste man sich tatsächlich an den Vermieter wenden.
Da aber nicht zu entnehmen ist, gehe ich von Eigentum aus. 😉
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Gegen die Gebäudeversicherung so oder so nicht.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Te hat keinen Direktanspruch an die Gebäudeversicherung. Er muss sich wegen eventuellen Schadenersatzes an den Garageneigentümer wenden.
Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung!O.
Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und hat mit Ansprüchen Dritter nichts am Hut.
Dem dürfte so nicht unbedingt sein. Da käme es sicherlich auf die Art und Weise an, wodurch der Schaden entstanden ist, wie z.B. durch einen Sturm. Bei mir sich zumindest die Sturmschäden übder die Gebäudeversicherung versichert, habe extra nachgesehen. Der TE hatte zu Beginn nicht zum heruntergefallenen Gegenstand geschrieben und wie das Ganze zustande gekommen ist.😉
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Dem dürfte so nicht unbedingt sein. Da käme es sicherlich auf die Art und Weise an, wodurch der Schaden entstanden ist, wie z.B. durch einen Sturm. Bei mir sich zumindest die Sturmschäden übder die Gebäudeversicherung versichert, habe extra nachgesehen. Der TE hatte zu Beginn nicht zum heruntergefallenen Gegenstand geschrieben und wie das Ganze zustande gekommen ist.😉Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Gegen die Gebäudeversicherung so oder so nicht.
Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und hat mit Ansprüchen Dritter nichts am Hut.
Ich nehme jetzt mal an, Du kennst Dich mit der Schadenregulierung bei Gebäudeversicherungen aus.
Da werden nur Schäden am Gebäude reguliert, nicht an andere Sachen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich nehme jetzt mal an, Du kennst Dich mit der Schadenregulierung bei Gebäudeversicherungen aus.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Dem dürfte so nicht unbedingt sein. Da käme es sicherlich auf die Art und Weise an, wodurch der Schaden entstanden ist, wie z.B. durch einen Sturm. Bei mir sich zumindest die Sturmschäden übder die Gebäudeversicherung versichert, habe extra nachgesehen. Der TE hatte zu Beginn nicht zum heruntergefallenen Gegenstand geschrieben und wie das Ganze zustande gekommen ist.😉
Da werden nur Schäden am Gebäude reguliert, nicht an andere Sachen.
Hallo Corsadiesel,
nicht so richtig, aber wenn Du, dann Bitte erkläre mir , welche Versicherung ist zuständig wenn bei einem Sturm eine Dachziegel von meinem Garagedach im Dach des PKWs meines Nachbarn steckt.
Soll keine Scherzfrage sein !😉
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo Corsadiesel,Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich nehme jetzt mal an, Du kennst Dich mit der Schadenregulierung bei Gebäudeversicherungen aus.
Da werden nur Schäden am Gebäude reguliert, nicht an andere Sachen.
nicht so richtig, aber wenn Du, dann Bitte erkläre mir , welche Versicherung ist zuständig wenn bei einem Sturm eine Dachziegel von meinem Garagedach im Dach des PKWs meines Nachbarn steckt.
Soll keine Scherzfrage sein !😉
Ab Windstärke 8 die Teilkasko des KFZ.
Ab Windstärke 8 für die Repa des Daches von der Garage die Gebäudevers.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ab Windstärke 8 die Teilkasko des KFZ.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo Corsadiesel,
nicht so richtig, aber wenn Du, dann Bitte erkläre mir , welche Versicherung ist zuständig wenn bei einem Sturm eine Dachziegel von meinem Garagedach im Dach des PKWs meines Nachbarn steckt.
Soll keine Scherzfrage sein !😉
Ab Windstärke 8 für die Repa des Daches von der Garage die Gebäudevers.
Wenn ich Dich richtig verstehe, wird mein Nachbar für meine Dachziegel bestraft ?
Wieso bestraft ?
Dem Nachbarn ersetzt seine TK den SChaden an seinen KFZ und bei Dir wird Deine Gebäudevers. für den Schaden eintreten.