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Garage zweckentfremdet

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 14:23

Hallo Gemeinde,

wie ist eure Meinung?

die Stadt Niederkassel will jetzt Knöllchen bzw. bußgelder bis zu 500 € verteieln,

wenn die Garagen zweckentfremdet werden mit irgendwelchem Kram und dort kein PKW

mehr reinpaßt.

Ich finde das gut ! Die Garagen sind für Autos geschaffen und genehmigt worden, und nicht für

Regale, Kartons, Waschmaschinen o.ä.

Die Autos, die eigentlich in der Garage stehen sollten, nehmen dadurch Platz auf den Straßen ein,

Krankenwagen / Feuerwehr kommen deshalb teilweise nicht mehr gut durch, Besucher müssen

lange suchen, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.

Ich hoffe, dass das Beispiel Niederkassel auch in anderen Gemeinden anwendung findet.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Garagenhof mit 24 Garagen, mindestens die Hälfte davon

werden von Gewerblichen als Lager genutzt, das treibt für Autofahrer natürlich auch die

Mietpreise in die Höhe.

Und vor Jahren "wohnten" in den Garagen sogar Saissonarbeiter, hatten sich eine

Satellitenschüssel angebracht, und abends wurde auf dem Garagenhof gegrillt

Beste Antwort im Thema

Albern. Dann räumt man seine Garage und parkt trotzdem an der Straße. Gibt ja keine Pflicht zum Benutzen der Garage.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:46:18 Uhr:

 

dann park doch mal einen Passat Kombi oder einen Skoda Kodiaq in einer Mittelklasse-Garage aus den 60er Jahren. Aussteigen kannst Du dann durch die Heckklappe. Wir reden jetzt nicht über freistehende Einzelhäuser in den Weiten Ostfrieslands, sondern zum Beispiel über Doppelhaushälften im Ruhrgebiet, da geht es etwas enger zu.

Das ist jetzt aber kein Argument, ein Garage nicht nutzen zu können, weil das Auto da nicht reinpasst.

Muß man sich beim Autokauf vorab Gedanken machen wie groß ist die Garage und kann Ich dort das neue Auto unterbringen.

Zitat:

Super Vergleich. Gerümpel kackt dir nicht das Auto voll. Wenn du den Staat wegen Kleinigkeiten um Hilfe buttest. Mach das. Ich kläre das persönlich ohne Mami.

Mach das, hoffe dein Nachbar klaert das auch persoenlich, wenn deine Garage abfackelt, weil du sie zweckendfremdest und das Feuer dann auch sein Haus niedergebrannt hat. :rolleyes:

Und komm mir jetzt nicht mit "super Vergleich".

 

am 7. Dezember 2018 um 9:08

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:46:18 Uhr:

Zitat:

@Minki63 schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:42:17 Uhr:

Also ehrlich, das kann ich mir gar nicht vorstellen! An meinem letzten und vorletzten Wohnsitz hatte ich jeweils eine Garage aus den 50er Jahren und dort passte mein Vectra bzw. mein Astra Caravan und meine R 1100 S zusammen rein! Wo ist das denn, wo es so kleine Garagen gibt? Im Auenland in Mittelerde???

dann park doch mal einen Passat Kombi oder einen Skoda Kodiaq in einer Mittelklasse-Garage aus den 60er Jahren. Aussteigen kannst Du dann durch die Heckklappe. Wir reden jetzt nicht über freistehende Einzelhäuser in den Weiten Ostfrieslands, sondern zum Beispiel über Doppelhaushälften im Ruhrgebiet, da geht es etwas enger zu.

Übrigens komme ich aus dem Ruhrgebiet!

Dann sollte man sich aber bei den Autoherstellern beschweren, die unnötiger Weise die Autos immer größer gestalten. Aber ich denke wir schweifen hier vom Thema ab, es ging doch eigentlich um die Nutzung von Garagen. Und wenn ich ein Haus habe zu dem eine Garage gehört in der kein Mittelklasse-Fahrzeug (4,80 m x 2,01 m) hinein passt, dann kann ich mein Auto trotzdem davor abstellen und nicht auf der Straße. Übrigens kann man das dann der Behörde vorlegen!

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:05:26 Uhr:

Zitat:

Super Vergleich. Gerümpel kackt dir nicht das Auto voll. Wenn du den Staat wegen Kleinigkeiten um Hilfe buttest. Mach das. Ich kläre das persönlich ohne Mami.

Mach das, hoffe dein Nachbar klaert das auch persoenlich, wenn deine Garage abfackelt, weil du sie zweckendfremdest und das Feuer dann auch sein Haus niedergebrannt hat. :rolleyes:

Und komm mir jetzt nicht mit "super Vergleich".

Ja, weil sich die in der zweckentfremdeten Garage gelagerten Gartengeräte und Christbaumkugeln auch sehr gerne mal spontan selbstentzünden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:02:33 Uhr:

Das ist jetzt aber kein Argument, ein Garage nicht nutzen zu können, weil das Auto da nicht reinpasst.

Muß man sich beim Autokauf vorab Gedanken machen wie groß ist die Garage und kann Ich dort das neue Auto unterbringen.

nochmal ganz langsam für Dich: es gibt keine Verpflichtung, das eigene Auto in der Garage abzustellen. Wenn es nicht reinpasst, passt es nicht rein. Und wenn ich keine Lust habe, in die Garage zu fahren, kann ich es ganz legal im Parkraum des öffentlichen Straßenverkehrs abstellen. Wenn ich will, so lange bis der TÜV abläuft. Das nennt sich öffentlicher Gemeingebrauch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:46:18 Uhr:

Zitat:

@Minki63 schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:42:17 Uhr:

Also ehrlich, das kann ich mir gar nicht vorstellen! An meinem letzten und vorletzten Wohnsitz hatte ich jeweils eine Garage aus den 50er Jahren und dort passte mein Vectra bzw. mein Astra Caravan und meine R 1100 S zusammen rein! Wo ist das denn, wo es so kleine Garagen gibt? Im Auenland in Mittelerde???

dann park doch mal einen Passat Kombi oder einen Skoda Kodiaq in einer Mittelklasse-Garage aus den 60er Jahren. Aussteigen kannst Du dann durch die Heckklappe. Wir reden jetzt nicht über freistehende Einzelhäuser in den Weiten Ostfrieslands, sondern zum Beispiel über Doppelhaushälften im Ruhrgebiet, da geht es etwas enger zu.

nicht nur im Ruhrgebiet!

Hier gibt es auch noch zahlreiche Häuser mit Hofeinfahrten 2m Breite!

Da nützen die Stellplätze im Hof wenig..... :D

Und --wie schon beschrieben -- ist bei den von mir angesprochenen Garagen das Tor schon für einen Mazda 3 zu schmal! Ich messe es gerne mal nach; glaube es hat 195cm lichte Breite... ; serienmäßiges Schwingtor aus Blech... .

Da kommst du selbst mit eingeklappten Spiegeln nicht durch.

Und bei 2,30 oder 2,40 innere Breite der Garage ist ein vernünftiges Ein-und Aussteigen nicht möglich; bei einem 2-Türer schon garnicht! .

 

am 7. Dezember 2018 um 9:24

Zitat:

@f355 schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:00:50 Uhr:

Wie kommt man da jetzt auf genau 2,01 m und 2,76 m. :)

Das sind sogenannte Öffnungsmaße. Es gibt noch ein Anbaumaß und ein Pfeilermaß. Weil aller Voraussicht nach die alten Garagen gemauert wurden und keine Fertiggaragen sind.

Zitat:

@Minki63 schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:08:09 Uhr:

Dann sollte man sich aber bei den Autoherstellern beschweren, die unnötiger Weise die Autos immer größer gestalten.

Man sollte sich bei den Kunden beschweren die immer größere Autos wollen und kaufen. Ist ja nicht so als wenn der Markt nicht genug kleine Autos hergeben würde. ;)

Die Verpflichtung der Garagennutzung könnte eine Stadt problemlos einführen. Anwohnerparkzonen schaffen wo es eng ist und bei Anwohnern mit Garage gibt es den Anwohnerparkausweis erst ab dem X+1. Auto mit X als Anzahl der genehmigten Stellplätze/Garagenplätze auf dem eigenen Grund und Boden.

So könnte sicherlich in einigen Gegenden mit hoher Parkplatzknappheit merkliche Abhilfe geschaffen werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:21:21 Uhr:

 

nochmal ganz langsam für Dich: es gibt keine Verpflichtung, das eigene Auto in der Garage abzustellen. Wenn es nicht reinpasst, passt es nicht rein. Und wenn ich keine Lust habe, in die Garage zu fahren, kann ich es ganz legal im Parkraum des öffentlichen Straßenverkehrs abstellen. Wenn ich will, so lange bis der TÜV abläuft. Das nennt sich öffentlicher Gemeingebrauch.

Du hast sehr wohl eine Verpflichtung Dein Auto in die Garage zu stellen, wenn diese zur Fahrzeugunterbringung im Bauantrag zum Bauen genehmigt wurde.

Wenn dort anderer Kram gelagert wird, wird die Garage "zweckentfremdet".

Ob Dir das jetzt passt oder nicht, es ist nunmal so.

Sicher wird kein Mensch sein Auto in die Garage stellen, wenn Er 10 min später wieder los muß.

Aber für mich gehört das zum Anstand gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern dazu, bzw. sollte obligatorisch sein, daß wenn Ich einen "eigenen" Parkplatz (in diesem Fall meine Garage) besitze, dann parke Ich auch dort.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:40:24 Uhr:

 

Du hast sehr wohl eine Verpflichtung Dein Auto in die Garage zu stellen, wenn diese zur Fahrzeugunterbringung im Bauantrag zum Bauen genehmigt wurde.

Sei mir nicht böse, aber das ist einfach nicht richtig. Ich kann meine Garagen - wenn ich wollte - die nächsten 20 Jahre leerstehen lassen und niemand kann was dagegen machen.

Zitat:

@f355 schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:45:21 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:40:24 Uhr:

 

Du hast sehr wohl eine Verpflichtung Dein Auto in die Garage zu stellen, wenn diese zur Fahrzeugunterbringung im Bauantrag zum Bauen genehmigt wurde.

Sei mir nicht böse, aber das ist einfach nicht richtig. Ich kann meine Garagen - wenn ich wollte - die nächsten 20 Jahre leerstehen lassen und niemand kann was dagegen machen.

Sei dir dabei lieber nicht so sicher!

dann kannst Du sicher eine Quelle oder einen Beleg für die angebliche Unterstellpflicht in Garagen nennen?

Und zum Thema Anstand: für zugelassene Fahrzeuge ist öffentliches Parken ganz normaler Gemeingebrauch. Ob man 5 Autos hat oder keine Lust, in die Garage zu fahren, spielt dabei keine Rolle. Es gibt viele Aktivitäten, die man einfach darf, egal ob sie andere stören. Kinderlärm, Musikinstrumente, draußen parken - hat alles mit Anstand nichts zu tun, ist persönliche Lebensgestaltung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:01:39 Uhr:

dann kannst Du sicher eine Quelle oder einen Beleg für die angebliche Unterstellpflicht in Garagen nennen?

Wie man Google oder eine von Dir bevorzugte Suchmaschine bedient erkläre Ich jetzt nicht auch noch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:40:24 Uhr:

Sicher wird kein Mensch sein Auto in die Garage stellen, wenn Er 10 min später wieder los muß.

Ich schon. Warum soll ich einen Parkplatz suchen wenn die Garage vor meiner Haustür immer frei ist? :confused:

Dass man eine Garage nicht zweckentfremden darf ist das eine, eine rechtliche Grundlage für eine Unterstellpflicht habe ich noch nie gesehen.

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