Garage zweckentfremdet

Hallo Gemeinde,
wie ist eure Meinung?

die Stadt Niederkassel will jetzt Knöllchen bzw. bußgelder bis zu 500 € verteieln,
wenn die Garagen zweckentfremdet werden mit irgendwelchem Kram und dort kein PKW
mehr reinpaßt.

Ich finde das gut ! Die Garagen sind für Autos geschaffen und genehmigt worden, und nicht für
Regale, Kartons, Waschmaschinen o.ä.

Die Autos, die eigentlich in der Garage stehen sollten, nehmen dadurch Platz auf den Straßen ein,
Krankenwagen / Feuerwehr kommen deshalb teilweise nicht mehr gut durch, Besucher müssen
lange suchen, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.

Ich hoffe, dass das Beispiel Niederkassel auch in anderen Gemeinden anwendung findet.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Garagenhof mit 24 Garagen, mindestens die Hälfte davon
werden von Gewerblichen als Lager genutzt, das treibt für Autofahrer natürlich auch die
Mietpreise in die Höhe.

Und vor Jahren "wohnten" in den Garagen sogar Saissonarbeiter, hatten sich eine
Satellitenschüssel angebracht, und abends wurde auf dem Garagenhof gegrillt

Beste Antwort im Thema

Albern. Dann räumt man seine Garage und parkt trotzdem an der Straße. Gibt ja keine Pflicht zum Benutzen der Garage.

237 weitere Antworten
237 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:06:18 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:01:39 Uhr:


dann kannst Du sicher eine Quelle oder einen Beleg für die angebliche Unterstellpflicht in Garagen nennen?

Wie man Google oder eine von Dir bevorzugte Suchmaschine bedient erkläre Ich jetzt nicht auch noch.

Da wird man lange googeln können. Diese "Pflicht" gibt es nicht. Man kann sein Fahrzeug überall da abstellen, wo es zulässig ist. Auch auf der Straße in der Nähe der eigenen Garage. Welchen Grund oder Sinn es hat, das Auto trotz Garage ständig draußen zu lassen, kann jeder selbst entscheiden. Im Übrigen sollte man jetzt nicht Straßenverkehrsrecht, Umweltrecht und Baurecht munter durcheinander würfeln. Hier ging es ums Baurecht. Und auch dann, wenn ich der Überzeugung sein sollte, Garagenparken ist schlecht für mein Auto, darf ich die Garage baurechtlich nicht als Lager zweckentfremden. Man kann auch nicht einfach das Wohnzimmer eines Hauses als Garage nutzen, selbst wenn es zum Garten große Schiebefenster hätte und man mit dem Auto bequem reinfahren könnte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:11:42 Uhr:


Bitteschön....

https://www.autobild.de/artikel/garagennutzung-urteil-3758116.html

dies ist auch klar.....

https://www.storangebox.de/blog/garage-mieten-als-lagerraum

hast Du Deine Quellen gelesen? Steht da irgendwo drin, dass man auch verpflichtet ist, das Auto in der Garage abzustellen? Tut es nicht.

Richtig ist: man darf nur so viel Kram reinstellen, dass noch ein Auto reinpasst. Ob man es dann auch darin abstellt, ist persönliche Lebensgestaltung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:06:18 Uhr:


Wie man Google oder eine von Dir bevorzugte Suchmaschine bedient erkläre Ich jetzt nicht auch noch.

Standardantwort der Nichtwissenden. Belege Deine Behauptungen oder halt die Klappe.

Ok, jetzt wissen wir, dass man Ärger bekommen KÖNNTE, wenn man seine Garage als Lagerraum nutzt. Und wo steht jetzt, dass ich meine Autos in die Garage stellen MUSS?

Frag mal bei deiner Gemeindverwaltung, die haben da was.....

Ähnliche Themen

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:24:31 Uhr:


Frag mal bei deiner Gemeindverwaltung, die haben da was.....

Die haben da sicherlich nichts. Es gibt keine Verpflichtung sein KFZ in der Garage abzustellen. Punkt

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:25:59 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:24:31 Uhr:


Frag mal bei deiner Gemeindverwaltung, die haben da was.....

Die haben da sicherlich nichts. Es gibt keine Verpflichtung sein KFZ in der Garage abzustellen. Punkt

Eben. Nicht jeder Umkehrschluss führt zu einem richtigen Ergebnis. Mancher ist nur ein Fehlschluss. Das wird die Diskussion darüber aber nicht beenden. 😉

Grüße vom Ostelch

Ich wäre mir da nicht so sicher....

https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:30:38 Uhr:


Ich wäre mir da nicht so sicher....

https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/

Dass man in eine Garage ein Fahrzeug stellen darf, hast du uns jetzt ausreichend bewiesen. Wenn du uns jetzt noch die Quelle dafür nennst, dass man es auch muss, sind wir alle zufrieden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:01:39 Uhr:



Und zum Thema Anstand: für zugelassene Fahrzeuge ist öffentliches Parken ganz normaler Gemeingebrauch. Ob man 5 Autos hat oder keine Lust, in die Garage zu fahren, spielt dabei keine Rolle. Es gibt viele Aktivitäten, die man einfach darf, egal ob sie andere stören. Kinderlärm, Musikinstrumente, draußen parken - hat alles mit Anstand nichts zu tun, ist persönliche Lebensgestaltung.

Dennoch bleibt es dabei, daß es eine riesen Sauerei gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist, wenn trotz vorhandenem "eigenen" Parkplatz zusätzlich der öffentliche Parkraum genutzt wird.
Mit persönlicher Lebensgestaltung hat das nichts zu tun, sondern vielmehr damit, daß man sich nicht in eine Gesellschaft einfügen kann oder will.

das erklärst Du mir noch einmal, wieso es eine Riesensauerei ist, wenn ich ein Fahrzeug seiner Bestimmung gemäß nutze und es da abstelle, wo ich es abstellen darf? Ist es dann auch eine Sauerei, wenn ich damit rumfahre? Da behindert es auch andere Leute mehr, als wenn es in der Garage steht. Muss ich mich für den Zweck meiner Fahrten rechtfertigen?

Fragen über Fragen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:35:18 Uhr:



Dennoch bleibt es dabei, daß es eine riesen Sauerei gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist, wenn trotz vorhandenem "eigenen" Parkplatz zusätzlich der öffentliche Parkraum genutzt wird.
Mit persönlicher Lebensgestaltung hat das nichts zu tun, sondern vielmehr damit, daß man sich nicht in eine Gesellschaft einfügen kann oder will.

Nach deiner Logik dürfte ich nicht an den öffentlichen Badesee, nur weil ich zu Hause einen Pool habe.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:27:53 Uhr:



Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:25:59 Uhr:


Die haben da sicherlich nichts. Es gibt keine Verpflichtung sein KFZ in der Garage abzustellen. Punkt

Eben. Nicht jeder Umkehrschluss führt zu einem richtigen Ergebnis. Mancher ist nur ein Fehlschluss. Das wird die Diskussion darüber aber nicht beenden. 😉

Grüße vom Ostelch

Genau....😉 ...wer Lagebernd hier bei MT im Forum vom Lesen her kennt, weiß das es noch nicht zu Ende ist!😁

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:30:38 Uhr:


Ich wäre mir da nicht so sicher....

https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/

Liest du ueberhaupt was du da immer so verlinkst?
Und wenn du es liest, verstehst du es?

Zitat:

@f355 schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:35:10 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:30:38 Uhr:


Ich wäre mir da nicht so sicher....

https://www.garage-und-carport.de/garage/nutzung/

Dass man in eine Garage ein Fahrzeug stellen darf, hast du uns jetzt ausreichend bewiesen. Wenn du uns jetzt noch die Quelle dafür nennst, dass man es auch muss, sind wir alle zufrieden.

Da musst du schon selbst nachsehen, ich würde bei deiner Gemeindverwaltung nachfragen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:20:32 Uhr:



Standardantwort der Nichtwissenden. Belege Deine Behauptungen oder halt die Klappe.

Na na na... ein getroffener Hund wird doch nicht bellen wollen ?!

Ähnliche Themen