Garage zugeparkt - was tun ?
hi,
wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.
genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"
was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?
mfg
loomi
Beste Antwort im Thema
ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.
ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."
sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...
ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.
na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...
was willst machen
mfg
loomi
220 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Max-benz-046,es ist zwar OT, aber trotzdem wichtig:
Zum Bordstein selber:
Wenn man nachträglich eine Garage (mit Baugenehmigung) auf sein Grundstück setzt, dürfte es in aller Regel kein Problem sein, eine Genehmigung für die Absenkung des Bordsteins zu bekommen, vorausgesetzt, diese wird fachgerecht durchgeführt.
Uhu110
Hallo,
stimmt genau. Ich wollte nur sagen, wenn abgesenkt, dann automatisch Parkverbot. Also wenn man sich die Bordsteinkannte (genehmigt oder ungenehmigt) absenkt oder absenken lässt, hat man sich automatisch ein Parkverbot eingehandelt. Unabhängig, ob man sich nur selbst zuparkt oder nicht.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Max-benz-046
Hallo,
stimmt genau. Ich wollte nur sagen, wenn abgesenkt, dann automatisch Parkverbot. Also wenn man sich die Bordsteinkannte (genehmigt oder ungenehmigt) absenkt oder absenken lässt, hat man sich automatisch ein Parkverbot eingehandelt. ...mfg
Na das ist doch schon mal ein guter Hinweis. Ggf. werde ich beim nächsten Mal das Ordnungsamt auf diesen Sachverhalt hinweisen und die so zum Abschleppen bewegen können. 🙂
Ansonsten scheint es wohl so, dass hier einige recht positive Erfahrungen mit dem eigenverantwortlichen Abschleppenlassen hatten.
Bei weiteren längerfristigen Aufenthalten Fremder vor meiner Garage werde ich davon wohl auch Gebrauch machen.
Die 200€ wär´s mir sogar wert, wenn ich keinen Abschlepper mit Abtretung finde. 😉
Wenn dann noch einer so dreist ist auf Kostenersatz zu klagen, gibts eben ne Gegenklage und er kann ggf. den Abschlepper auch noch bezahlen.
Btw.: welche Rechtschutz muss man für so einen Fall haben? Ist das eine Frage der KFZ-Rechtschutz? Geht ja nur bedingt ums Auto...
Oder muss ich da eine Gebäuderechtschutz haben? Die Garage ist extern gemietet, gehört also nicht zu meiner eigenen Immobilie...
Da genügt eine normale Rechtsschutz. Zum Thema Bordstein: http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkenEigZufahrt.php
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Den Falschparker zuzuparken kann bei unserer fairen Gesetzgebung ein Verfahren wegen Nötigung nach sich ziehen.. traurig aber wahr...
Der Falschparker parkt vor "meiner" Garage und nötigt mich, dass ich nicht raus kann um meine Sachen zu erledigen bzw. zur Arbeit zu kommen.
Da will die Polizei meistens nichts machen. Auch den Abschlepper soll ich bezahlen und über das Gericht soll ich dann meine Unkosten, die der Trottel verursacht hat, einklagen.
Schade, dass man Unrecht nicht mit Unrecht bestrafen darf. Er kommt ungeschoren davon wenn er mich in meiner Garage nötigt. Aber ich darf Ihn nicht zuparken.
Vielleicht sollte man solchen Leuten auch gleich die Kosten des entstandenen "Produktionsausfall" der Firma mitschicken, wenn man wegen denen nicht zur Arbeit kann.
Ähnliche Themen
Zu parken ist also Nötigung?
Wie sieht es aus wenn einer AUF meinem Grundstück parkt?
Also ich habe ein Carport mit 3 Plätzen auf dem Hof. Zur Hochbadezeit stehen da vereinzelt Leute drinnen. Es gibt nur eine Zufahrt und sogar mit Tor "gesichert".
Macht es dann einen unterschied ob ich das Tor zuschließe, sodas er um das Grundstückverlassen zu können es schon durchbrechen müsste oder ob ich mich mit meinem Auto in meine Zufahrt stelle, sodas da ebenfalls keiner mehr raus kommt?
Auch das wäre Nötigung - du tust es ja in dem Wissen, dass du jemanden behinderst.
Aber sind Leute echt so dreist, dass sie auf dein Grundstück rauffahren? 😰😰
Kannst du vielleicht mal ein Bild reinstellen, oder falls man es auf G. Maps gut erkennt einen Link reinstellen?
Da würde ich nämlich mit was ganz anderen kommen 😉
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Auch das wäre Nötigung - du tust es ja in dem Wissen, dass du jemanden behinderst.
Ist das in jedem Fall Nötigung?
Es ist doch nur logisch das Tor zur Einfahrt zu schließen, wenn man über Nacht bei Freunden bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Ist das in jedem Fall Nötigung?
Es ist doch nur logisch das Tor zur Einfahrt zu schließen, wenn man über Nacht bei Freunden bleibt.
Sicher bin ich mir nicht - aber das Empfinden des Staates, was Nötigung ist und was nicht ist eh etwas ... komisch 😠
Würde mich nicht wundern, wenn man Schuldig geschprochen wird, wenn man sein eigenen Grund und Boden abschließt, und einer der unberechtigterweise darauf steht, einen Verklagt.
Schließlich sieht man ja, das sich ein A**** da raufgestellt hat, und macht trotzdem das Tor zu.
ich frage nochmal:
wenn es nötigung ist,wenn ich so einen pe..er zuparke oder das tor hinter ihm schließe.
warum ist es denn keine nötigung wass diese pe..er machen???
WO liegt denn da der unterschied??
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
warum ist es denn keine nötigung wass diese pe..er machen???
WO liegt denn da der unterschied??
Im Vorsatz.
Er hat "nur" falsch geparkt.
Er dachte der Garagenbesitzer kommt später nach Haus oder sein Termin dauert nicht so lange, etc, pp.
Du willst ihm die Karre zu Mauern damit nicht fahren kann.
naja wenn ich denke das er auch länger bleiben möchte,??
und ihn einfach nur davor schützen möchte,das sich iwer anders vor / hinter ihn stellt und ihn behindert?? 😁😁😁
also quasi wenn ich glaubhaft machen kann,das ich es nur gut mit ihm meinte?? 😁😁😁
Jou, so ähnlich würde ich da auch argumentieren. Blödsinn gegen Blödsinn.
Unten stehen heute ZWEI vor der Hofeinfahrt, und zwar seit mindestens drei Stunden. Ganz fein. Durfte ich vorhin 300 m im Regen nach Hause laufen, OK, bringt einen nicht um, aber ich hatte noch paar Sachen im Kofferraum, die müssen dann bis morgen warten.
Obwohl ... googlegoogle, aha, hier: Polizeistation Rostock-Reutershagen. Kleiner Anruf, na bitte, JA, man ist zuständig, und JA, die Kollegen von der Nachtschicht werden sich drum kümmern.
Fein.
Hallo, Face-Away,
wenn Du das Hoftor schließt, obwohl Du ganz genau weißt, dass der Fahrer des PKW sich definitiv nicht als Besucher in Deinem Haus aufhältst, begehst Du eine Nötigung.
Gehst Du allerdings davon aus, dass der Fahrer irgendjemanden in Deinem Haus besucht und Du das traute Zusammensein nicht stören willst in der Gewissheit, dass die Bewohner Deines Hauses ja alle einen Schlüssel haben, um den Gast herauszulassen, wird man Dir m. E. kaum eine Nötigung nachweisen können, wenn Du Dich geirrt haben solltest. 😎
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Face-Away,wenn Du das Hoftor schließt, obwohl Du ganz genau weißt, dass der Fahrer des PKW sich definitiv nicht als Besucher in Deinem Haus aufhältst, begehst Du eine Nötigung.
Gehst Du allerdings davon aus, dass der Fahrer irgendjemanden in Deinem Haus besucht und Du das traute Zusammensein nicht stören willst in der Gewissheit, dass die Bewohner Deines Hauses ja alle einen Schlüssel haben, um den Gast herauszulassen, wird man Dir m. E. kaum eine Nötigung nachweisen können, wenn Du Dich geirrt haben solltest. 😎
Viele Grüße,
Uhu110
Und wie schaut es aus mit dem Tatbestand von unerlaubtem betreten eines Privatgrundstückes bzw. Hausfriedensbruch aus ?
Einen Einbrecher z.b. darf ich auch solange festhalten bzw. einschliessen um ihn an der Flucht zu hindern, bis die Polizei da ist.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und wie schaut es aus mit dem Tatbestand von unerlaubtem betreten eines Privatgrundstückes bzw. Hausfriedensbruch aus ?
Einen Einbrecher z.b. darf ich auch solange festhalten bzw. einschliessen um ihn an der Flucht zu hindern, bis die Polizei da ist.
Moin
Wieso unerlaubtes Betreten?
War eine Absperrung da? Ein Schild alleine ist völlig uninteressant. Mindestens ein "Flatterband" muß gespannt sein. Ansonsten keine Chance.
MFG