Garage wird ständig zugeparkt - was tun?.

Hallo zusammen,

wie im Titel schon beschrieben, wird meine Garage häufig bis sehr häufig "zugeparkt".

Die Garage ist gemietet und befindet sich in einem Garagenhof auf privatem- aber öffentlich zugänglichen Gelände. Im Garageninnenhof befindet sich eine Kampfschule (Kein Witz!) und von den Personen dieser Kampfschuleinrichtung werde ich ständig behindert, da ggü. meiner Garage ständig Autos abgestellt werden.

Dazu muss erwähnt werden, dass mein Fzg. mit eingeklappten Spiegeln nur ca. 20 cm schmäler als mein Garagentor ist. D.h die Einfahrt ist sowieso schon schwer. Wenn also jemand hinter meiner Garage steht habe ich zwischen meinem Garagentor und dem abgestellten Fzg. ca. meine Wagenlänge (4,40 m) + ~ 30 cm Platz.
Nun muss ich aber wegen meiner engen Garageneinfahrt mein Fahrzeug kerzengerade reinmanövrieren was bei max 30 cm. Platz zum Hintermann in der Praxis einfach nicht möglich ist. Rausfahren mit Einweisung ist unter diesen Bedingungen gerade so noch möglich, muss da aber schon 8-10 mal rangieren.

Natürlich habe ich die Leute aus der Kampfschule schon zig mal darauf angesprochen, welche auch Verständnis zeigen und ihr Fzg. dann auch wegfahren. Die Personen machen es aber leider immer wieder, obwohl ich jedes mal sage, dass dies keine Parkplätze sind.

Ich bin es auch langsam leid, jedes mal wenn ich rein oder raus muss, in die Kampfschule reinrennen zu müssen und zu fragen ob derjenige bitte sein Kfz wegfahren könnte. Es sind leider auch sehr oft die gleichen Leute. Auch wenn es meist nur paar Minuten sind nervt es mich einfach ungemein gerade wegen der Ignoranz dieser Personen.

Die "Hausverwaltung" des Grundstücks hilft mir bei diesem Problem leider auch nicht weiter, trotz mehrmaliger Beschwerde.

Nun bin ich von einem Freund auf folgende Seite aufmerksam gemacht worden:

[Werbelink entfernt, MT-Moderation, Linkregeln beachten]

Ich habe mir das jetzt auch schon mal alles durchgelesen und finde das auch ziemlich interessant, aber habe dazu noch ein paar Fragen:

Gibt es eine Rechtslage, ab wann man "zugeparkt" ist?

Weil rein theoretisch gesehen, könnte ich ja mit 20 mal rangieren (sofern Rangierraum gegeben ist) ja aus der Garage raus bzw. reinfahren.

Hat jemand mit der Seite schon Erfahrung machen können?

Oder hat jemand vielleicht noch einen anderen Lösungsansatz meines Problems?

Über Antworten und Vorschläge würde ich mich sehr freuen 🙂

Gruß,
GBBandit

Beste Antwort im Thema

Versuche dich mit dem Trainer/Sifu/Meister zu arrangieren - wer wegens falsch parkens aus dem Training geholt wird, steigt eine Extrarunde Sparring gegen 3 Gegner in den Ring...

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Mai 2019 um 18:14:45 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Mai 2019 um 12:21:41 Uhr:


Miete für die Garage einbehalten bis Eigentümer/Hausverwaltung in die Pötte kommt?

Na wenn du meinst...
Anders als Wohnraum kann dir der Garagenvermieter jederzeit Kündigen, auch ohne triftigen Grund.

Aber nur wenn es separate Mietverträge für Wohnraum und Garage gibt.

O.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Mai 2019 um 18:14:45 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. Mai 2019 um 12:21:41 Uhr:


Miete für die Garage einbehalten bis Eigentümer/Hausverwaltung in die Pötte kommt?

Na wenn du meinst...
Anders als Wohnraum kann dir der Garagenvermieter jederzeit Kündigen, auch ohne triftigen Grund.
Solltest du bei mir mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand sein, würde ich dir dann auch die Wohnung ordentlich kündigen, wegen Vertrauensbruchs. Das stresst einen Mieter um Größenordnungen mehr als den Vermieter.

Obwohl die gemietete Garage nicht in zumutbarer Weise nutzbar ist?

Aber wirst schon Recht haben.

Da kann ich ja froh sein kein Mieter zu sein.

Park einfach den Falschparker zu.

Jetzt kommen die Leute wieder, „das darf man nicht.....du nötigst.....“

Einfach mal probieren mal sehen ob es hilft.

Und bitte die Kamera nicht vergessen. Ich bin mal gespannt, wie die aus einer Kampfschule so darauf reagieren, wenn Bitten schon nicht hilft.

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Jop würde ich auch. Einfach dezent diese Heinis zuparken und einen Zettel auf die Scheibe kleben wo die sich melden können, wenn sie wegfahren wollen.
Am besten ist es natürlich wenn du gleich den Möchtegern Mister Mijagi zuparkst.

Wie ist denn die Idee, einfach ein Schild am Garagentor zu befestigen?
Auf diesem steht das das Parken verboten ist, auch gegenüber?

Da kann man sich bestimmt mit dem Vermieter und anderen Mietern verständigen.

In meiner Jugend existierte an unserem Wohnhaus auch ein Garagenhof mit fünf oder sechs Garagen links und rechts. Dort war jeweils links und rechts ein solches Schild angebracht und bei der Zufahrt zum Hof.

In meiner Tiefgarge steht so ein Heini auch des öfteren vor meiner Box.
Parkt da einfach seinen Schrotthaufen ab und schraubt in seiner Garage (was im übrigen verboten ist) an anderen Mülltonnen rum.
Es nervt, das ich den dann immer auffordern muss sein Altmetall wegzufahren.
Naja, man ist ja gelassen. 😉

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Mai 2019 um 18:14:45 Uhr:



Na wenn du meinst...
Anders als Wohnraum kann dir der Garagenvermieter jederzeit Kündigen, auch ohne triftigen Grund.
Solltest du bei mir mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand sein, würde ich dir dann auch die Wohnung ordentlich kündigen, wegen Vertrauensbruchs. Das stresst einen Mieter um Größenordnungen mehr als den Vermieter.

Ich weiß wie schwer es ist, einen Mieter los zu werden.
So einfach wie sich das manche hier vorstellen gehts dann doch nicht.
Von daher... träum weiter !

wenn die Garage zusammen mit einer Wohnung gemietet wurde, ist es sehr schwer, nur die Garage zu kündigen.
Selbst wenn zwei MV existieren, einer für die Wohnung, ein anderer für die Garage und die Garage
obendrein noch einen Kilometer von der Wohnung entfernt ist, gehen Richter davon aus, dass nur die Garage
alleine nicht gekündigt werden kann, weil beides in einem Zusammenhang steht. Und wenn nur die
Miete für die Garage mehr als zwei Monatsmieten im rückstand ist, reicht das für eine Kündigung der Wohnung und
der Garage auf keinen Fall aus

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Mai 2019 um 09:06:04 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Mai 2019 um 18:14:45 Uhr:



Na wenn du meinst...
Anders als Wohnraum kann dir der Garagenvermieter jederzeit Kündigen, auch ohne triftigen Grund.
Solltest du bei mir mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand sein, würde ich dir dann auch die Wohnung ordentlich kündigen, wegen Vertrauensbruchs. Das stresst einen Mieter um Größenordnungen mehr als den Vermieter.

Ich weiß wie schwer es ist, einen Mieter los zu werden.
So einfach wie sich das manche hier vorstellen gehts dann doch nicht.
Von daher... träum weiter !

Das weiß ich selber, ich schrieb ja auch nur von Kündigung, nicht von loswerden. Du hast aber vergessen meinen Folgesatz auch fett zu schreiben, denn eine Kündigung durch den Vermieter würde unseren TE weit mehr Stress verursachen als so ein popliger Stellplatzblockierer.

Im übrigen ist das massive Beschneiden der Wohnungsvermieterrechte genau der Grund, warum man Garage und Wohnung in separaten Mietverträge aufteilt. Macht das heutzutage jemand noch anders? Na dann selbst Schuld.

Ansonsten: wäre ich seine Vermieterin, würde ich mich selbstverständlich darum kümmern, dass der TE seine Garage nutzen kann. Nur hilft ihm das jetzt hier nicht weiter, da ich es nicht bin.

Ich würde eher mal darauf achten, wann der Meister da ankommt und dann vorher das Fahrzeug des TE regelmäßig an genau der problematischen Stelle parken (von Parkverbot hat er ja nichts geschrieben) und alle anderen Stellplatzmieter mit ins Boot holen, es ihm gleichzutun oder es in unmittelbarer Umgebung um die Kampfschule zu tun. Scheint ja Parkplatznot dort zu herrschen. Geht natürlich nur, wenn man wirklich nicht ganz ganz zwingend auf das Auto angewiesen ist.

Ohne Bild ist es schwer nachzuvollziehen was "zumutbar" ist und was nicht.

@Bahnfrei Du irrst, wenn Du glaubst, Du kannst einen TG Platz oder Garage kündigen, wenn Du getrennte
MV für Wohnung / Garage gemacht hast, siehe meinen Kommentar dazu etwas weiter oben.
Leider ist hier die Rechtssprechung in Deutschland so besch.....

Also so sieht es bei mir immer hinter meiner Garage aus.
Mit dem Unterschied, dass der silberne 3er normalerweise noch ca 50 cm. weiter vorne stehen würde, da sonst dahinter die Türe dahinter nicht mehr aufgeht. Meine Garageneinfahrt ist also direkt ggü. von dem 3er.
Gegen die Kampfschule läuft anscheinend schon eine Räumungsklage, die sich aber noch zieht, da dort ständig die Inhaber und Betreiber wechseln.
Witzigerweise stehen im Innenhof schon drei Schilder, welche das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen untersagen.

Ich werde mal die Hausverwaltung dazu anregen ggü. meiner Garage noch ein weiteres Warnschild anzubringen.

Vielen Dank für die vielen und sehr hilfreichen Antworten 🙂

Gruß,
GBBandit

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Was ist das denn für ein Chaos auf dem Hof. Die ganzen Autos blockieren die Garagen im Hof. Haben die anderen Garagenmieter sich da noch nicht massiv Beschwert?

Zitat:

@Halodri1 schrieb am 17. Mai 2019 um 11:33:45 Uhr:


Was ist das denn für ein Chaos auf dem Hof. Die ganzen Autos blockieren die Garagen im Hof. Haben die anderen Garagenmieter sich da noch nicht massiv Beschwert?

Die Garagen in der hinteren Reihe werden nur als Lager benutzt. Die Mieter oder Eigentümer dieser Garagen habe ich bis heute auch nur selten bzw. gar nicht zu Gesicht bekommen.

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