1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. FZV §5 Mängel Beseitigung

FZV §5 Mängel Beseitigung

Hallo Com,
wurde vor 2 Wochen mit meinem GTI angehalten, 10% US-Standlicht codiert.
Folge: Erloschen BE, 1 Punkt, 130€.
Nun kam n schreiben von der Zulassungsstelle.
Festgestellte Mängel: Fahrtrichtungsanzeiger auf Dauerleuchten programmiert.
Habs natürlich am selben Tag noch rausprogrammieren lassen, nun war ich heute beim KÜS und die meinten man müsste dafür den TÜV nochmal NEU machen, dabei hab ich vor nicht mal 2 Monaten erst TÜV gemacht. Ist das normal? oder liegt hier ein Fehler vor, würde es nicht ausreichen den behobenen Mangel abzunehmen und das dann an die Zulassungsstelle zu senden? Ich mein US Standlicht nicht zugelassen ja, Strafe sehe ich auch ein war blöd. Aber jetzt innerhalb von 4 Tagen noch n TÜV Termin zu bekommen und nochmal 100€ zu bezahlen sehe ich irgendwie nicht ein. Dann müsste bei abgefahrenen Reifen, ja auch der TÜV neu gemacht werden.. erlöscht ja auch die BE.

Bitte um Hilfe,

Grüße

30 Antworten

Es gibt nunmal mehrere Fehler die jeweils für sich genommen zum Erlöschen der BE führen. Bei einer - beim TE gegebenen - Gefährdung ist es so. Sie erlischt aber auch, wenn genehmigte Bauteile nicht so wie in der BE vorgegeben betrieben werden, was beim TE durch die eindeutig falsche Regionalcodierung ebenfalls der Fall ist.

Das regelt § 19 Abs.3 StVZO (letzter Satz) wortwörtlich so:
"Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder derGenehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."

Deine Antwort
Ähnliche Themen