Fzg. privat verkauft - Käufer will es nicht mehr haben

Guten Abend,
bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:

Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...

Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.
Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...

Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?

Beste Antwort im Thema

Was soll diese Fehde?

Die bringt keinen weiter.

Ignorier den ollen BMW-Fahrer einfach, sonst hilft nix.

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sorry- falsch verstanden - ich habe Sehr offen - falsch verstanden....-

aber ohne Vertrag so ne Möhre zu kaufen ist schon ziemlich wagemutig!

Die Jungs hier zeigen dir nur Möglichkeiten auf schnell aus der Sache herauszukommen. Mehr nicht!

Für einen Käufer ist ein angemeldetes Fahrzeug interessanter, aber es ist kein muss für den Verkäufer. Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man das Fahrzeug abmeldet.
Ich kann als Käufer schließlich das Fahzrueg anmelden und dann abholen. Ein bisschen was muss man halt auch tun als K. schließlich spart man gebraucht doch genug Kohle gegenüber Neu bzw. Händler.

Ich würde das Teil auch zurücknehmen ggf. für Benutzung etwas abziehen. Ist vermutliche die Schnellste Lösung und ggf. unkomplizierteste.
Dann wieder neu verkaufen und diesmal mit Kaufvertrag ggf. abmelden.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 21. Juli 2015 um 21:51:13 Uhr:


Der Käufer wird sich ja melden. Er will ja sicher Geld zurück. Das bekommt er ja nicht, wenn er das Teil irgendwo abstellt.

ja genau, du hast es erfasst. Ich denke nicht das er soweit geht und es irgendwo hinstellt. Da hat er auch wenig davon

und wenn er es tut? -am besten in eine Feuerwehranfahrtszone?
abschleppkosten?

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Vorallem hast dann den Roller, die Strafe fürs Abstellen (muß ja keine Feuerwehrzufahrt sein, reicht Graben + Ölaustritt), zahlen darfst du, weil er auf dich läuft und verkaufen kannst auch nicht mehr, weil keine Papiere.
Zu mal er 2 Zeugen hat.

Gibt nur eins, zurücknehmen und dazu lernen, das auch bei 50,- ein Kaufvertrag Pflicht ist unter Fremden. Und wenns nur ein Zweizeiler ist.
Ferner meldet man auch immer selbst ab, niemals den anderen machen lassen. Schon gar ned bei so ner Möhre. Den Ärger hast nämlich immer du.

mal ganz doof:

weißt du WER dir den Roller abgekauft hat?
hast du also den Personalausweis zeigen lassen?

wenn nein - COOL- was machst du wenn damit ein Banküberfall gemacht wird- oder ein Unfall- oder sonstige Straftat?

Das Ding gestohlen melden.

Zitat:

@fate_md schrieb am 21. Juli 2015 um 22:16:41 Uhr:


Das Ding gestohlen melden.

Cool- jetzt auch noch der Rat - eine Straftat zu begehen-

Vorteuschen einer Straftag- da muss der Sammler mal was sagen- ich weiß nicht wo wir uns da bewegen!

Zitat:

@R.Bobby schrieb am 21. Juli 2015 um 22:00:36 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 21. Juli 2015 um 21:51:13 Uhr:


Der Käufer wird sich ja melden. Er will ja sicher Geld zurück. Das bekommt er ja nicht, wenn er das Teil irgendwo abstellt.
ja genau, du hast es erfasst. Ich denke nicht das er soweit geht und es irgendwo hinstellt. Da hat er auch wenig davon

Man könnte jetzt natürlich die unsinnigsten Geschichten konstruieren ...

Zitat:

@fate_md schrieb am 21. Juli 2015 um 22:16:41 Uhr:


Das Ding gestohlen melden.

Nein. Er hat Schein und Brief.

Wie man aus ner Mücke Elefanten macht...

Ruf den an, hol das Ding ab und gib ihm die Kohle wieder.
Abzug für Nutzung?
Bei einem Wert des Fahrzeugs von 250 Euro gibt's für 1000 km satte 1,67 Euro. Da lohnt keine Diskussion.

Was du beim nächsten Käufer anders machst, das weißt du ja jetzt.

Und er keinen Beweis über den Verkauf

Also gestohlen melden ist unmöglich aber Anzeige bei der Polizei wäre zumindest ne Möglichkeit das Ding mal aktenkundig zu machen, um wenigstens etwas abgesichert zu sein.

Ich hab meinen Unfalltrabbi (LKW hinten drauf) 1991 für 1 DM als Ersatzteilspender verkauft. Als die Jungs ihn abholten wollten sie es am liebsten auch ohne Kaufvertrag, lohnt ja nicht bei 1 ner Mark. Ich hab aber zum Glück darauf bestanden. Auch gleich noch die nächste Woche drauf ne Kopie auf der Zulassungstelle abgegeben. 1 oder 2 Jahre darauf bekam ich Post wegen illegaler Autoentsorgung, er wurde wohl in einem See gefunden. Antwortschreiben mit ner Kopie des Kaufvertrags und de rAbmeldung zurück, und zum Glück nie wieder was gehört!!!
Also versuche das Teil sauber zurück zu bekommen und dann das nächste mal ordentlich verkaufen. Mit Kaufvertrag und allem drum und dran. Würde ich Dir raten.

Also ich würde da nicht nachgeben. Aber ich bin ich. 🙂
Mein erster Gang wäre zur Polizei und ich würde da die Sachlage schildern. Vorausgesetzt du hast keine Mängel verschwiegen und den Käufer absichtlich oder unabsichtlich getäuscht.

Hast du die Verkaufsanzeige noch? Wenn nicht, wenn du bei mobile, scout oder ebay inseriert hast besteht die Möglichkeit die Anzeige wieder zu holen. Diese Plattformen speichern die Daten noch eine ganze Weile auch wenn du sie gelöscht haben solltest.

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Vertrag. So einfach wie sich der Käufer das vorstellt ist es nun auch nicht gerade.
Um weniger schreiben zu müssen, lies dir das http://www.kaufvertrag-auto.eu/ruecktritt-vom-auto-kaufvertrag.html mal durch.
Es gibt immer mehr Käufer die auf einmal einfach etwas zurückgeben möchten und anfangen zu drohen.

Das Problem ist, dass Käufer Gewährleistungsansprüche haben, wenn diese nicht speziell in einem Vertrag ausgeschlossen wurden.

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