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Fzg. privat verkauft - Käufer will es nicht mehr haben

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 18:16

Guten Abend,

bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:

Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...

Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.

Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...

Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2015 um 12:47

Was soll diese Fehde?

Die bringt keinen weiter.

Ignorier den ollen BMW-Fahrer einfach, sonst hilft nix.

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Ohne Vertrag - da kannst Du nur drauf spitzen, dass Teil wieder zurück zu nehmen. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag - soweit richtig. Aber da greift dann die Sachmängelhaftung. Wenn es blöd kommt, dann lässt der Verkäufer DICH für die Reparatur aller Defekte löhnen. Also nimm das Teil zurück und lerne draus.

Wenn den Käufer das Teil zu sehr ankotzt und er es umgekippt in den Wald schmeißt - dann gibt es richtig Probleme. Illegale Entsorgung, Umweltverschmutzung für austretendes Öl/Benzin mit Beseitigung des Schadens - da gibt´s schnell mal 2 oder 3 neue Roller für.....

am 21. Juli 2015 um 21:11

Schon, aber dann muss die Verkaufsanzeige vorliegen, der TE meint ja er hätte alles aufgeführt. Dann die Nutzungszeit des Käufers abgezogen werden und was jetzt bemängelt wird.

Und der Käufer muss auch beweisen können das evtl. Schäden schon vorher da waren.

Einen Namen oder wenigstens Tel. Nr. wirst du doch wohl haben, oder nicht?

Es gibt auch die Möglichkeit der Rückwärtssuche. Also Tel. Nr. -> Name -> Adresse.

Die Androhung der illegalen Entsorgung würd ich der Polizei stecken. Dann ist der TE aus'm schneider.

am 21. Juli 2015 um 21:15

Hexe du vergißt das der Käufer 2 Zeugen hat und er keinen.

Die werden vermutlich alles bezeugen, nur nicht wie es wirklich war.

Bin da völlig beim Ritter. Reicht schon wenn der Käufer jemanden reinfährt und stiften geht. Er kann nicht beweisen das er ihn verkauft hat, er läuft auf ihn und seine Versicherung ist noch immer haftbar. Also wenn der Käufer ein Ar*** ist, gehts gewaltig nach hinten los.

am 21. Juli 2015 um 21:17

250 Euro...

Sind es die wert, sich deswegen mit Idioten zu beschäftigen?

Never ever.

Am Ende wirst Du erkennen, mein Vorschlag ist der entspannteste.

Seh ich auch so.

Nimm das Ding zurück.

Wirst du schon wieder los.

Auch, wenn du im Recht bist. Die Rennerei ist das nicht wert.

am 21. Juli 2015 um 21:23

Das Inserat bringt doch rein garnichts.

Natürlich wär ein Vertrag mit den Mängeln besser gewesen, aber hey, er will etwas (Geld zurück), er muss was bringen.

Grundsätzlich ist der Käufer bei mündlicher Kaufvertrag sowieso im Nachteil, aber mündlich ne alte Mühle angemeldet zu übergeben ist halt schon ... naja. .. unglücklich.

Anderseits warum sollte er das Ding fort schmeißen ? Nur um dir eins rein zu würgen? Würde pokern das er es (wie warscheinlich 9/10) einfach schluckt, aber ein gewisses Risiko ist natürlich da.

 

Königsweg wäre natürlich ein kommendes Telefonat aufzunehmen, in welchem er dir droht damit Unsinn zu machen. Vorausgesetzt du hast überhaupt seinen Namen etc. - vermutlich nicht ?

am 21. Juli 2015 um 21:25

Ja der Fehler ist das nicht melden.

Also ich hab auch schon (Klein)Fahrzeuge ohne Vertrag, oder mit meinen Kennzeichen, verkauft. Alter Codex Handschlag gilt.

Allerdings Führerschein oder Perso kopiert und der Versicherung gemeldet.

Wenn der Käufer nun das Ding aber kaputt gemacht hat was dann?

Stillschweigend zurücknehmen ist dann aber auch nicht i. O..

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 21. Juli 2015 um 23:11:13 Uhr:

Schon, aber dann muss die Verkaufsanzeige vorliegen, der TE meint ja er hätte alles aufgeführt. Dann die Nutzungszeit des Käufers abgezogen werden und was jetzt bemängelt wird.

Und der Käufer muss auch beweisen können das evtl. Schäden schon vorher da waren.

Einen Namen oder wenigstens Tel. Nr. wirst du doch wohl haben, oder nicht?

Es gibt auch die Möglichkeit der Rückwärtssuche. Also Tel. Nr. -> Name -> Adresse.

Die Androhung der illegalen Entsorgung würd ich der Polizei stecken. Dann ist der TE aus'm schneider.

Aber erst nach 6 Monaten - bis dahin muss der VERkäufer die Beweislast tragen. Blöd gelaufen für den TE, schade, aber blöd gelaufen.

Zitat:

@vandoors schrieb am 21. Juli 2015 um 23:23:00 Uhr:

 

Königsweg wäre natürlich ein kommendes Telefonat aufzunehmen, in welchem er dir droht damit Unsinn zu machen. Vorausgesetzt du hast überhaupt seinen Namen etc. - vermutlich nicht ?

Eine solche Aufzeichnung ist als Beweis unzulässig, wenn der Gesprächspartner nicht zu Beginn darauf hingewiesen wird, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.

Ich sehe es, wie die anderen auch. Den Roller zurücknehmen und einfach wieder verkaufen. Bei dem Betrag lohnt doch dieses ganze Gezacker nicht.

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 8:26

Ich wer mal sehen, wenn er sich nochmal meldet bin ich verhandlungsbereit.

Telefon, Name, Adresse ist mir bekannt

Allerdings muss ihm seine "Rache" oder sein Ärger an mir 250 Euro Wert sein, wenn er das Teil in den Graben schmeißt. Kann ich mir nicht vorstellen.

ach- das stimmt so nicht!

Motor ausgebaut oder Felge oder oder oder...

und den Rest entsorgen!

und dann?

wenn du das Telefon hast ruf an und nimm es zurück!

für 250 Euro soviel ärger?

Reschpäkt du scheinst noch niemals in die Mühlen der Gesetze gekommen zu sein!

Hast du noch die Anzeige? Wie hat er zu dir Kontakt aufgenommen? Gerne wir ja WhatsApp verwendet.

Alles schön dokumentieren und speichern/ausdrucken. Wenn dann was kommen sollte -> den schwarzen Peter weiterreichen.

Bzgl. Gewährleistungsansprüche: Bastlerfahrzeug für 'n Appel und 'n Ei mit diversen Mängeln? Wenn das so in der Anzeige zu lesen war -> da kann keiner kommen von wegen »Ich hatte für 250 Euro ein Neufahrzeug erwartet«.

Grüße, Martin

Zitat:

@twindance schrieb am 21. Juli 2015 um 23:09:53 Uhr:

Aber da greift dann die Sachmängelhaftung.

Nein.

Die Sachmängelhaftung betrifft nur Händler/Unternehmer/gewerbliche Verkäufer. Bei Verkauf von privat an privat greift die auch dann nicht, wenn sie nicht explizit vertraglich ausgeschlossen wurde.

Alleine die Übergabe der Sache gegen Bares stellt einen rechtsgültigen Vertrag dar und fertig.

Sämtliche juristisch ausgefeilten Klauseln kann man sich sparen.

Meldung an den Versicherer und die Zulassungsstelle mit :

Verkauft und übergeben am... um ... an...

Und ruhig schlafen.

Zudem ist ein Verkauf via mobile.de, wenn der Interessent kommt und den Hobel auch anschaut, kein online Handel. Aber auch das beträfe nur Gewerbetreibende.

Mir ist vor vielen Jahren auch mal so ein Vollpfosten dumm gekommen, der eine XJ 600 von mir gekauft hat und nach 4 Wochen feststellte, dass ein 20 Jahre altes Motorrad nicht neu ist.

Der wollte es aber nicht zurück geben (hätte ich gemacht, war eine geile Kiste), der wollte Geld. So eine linke "Nach-Kauf-Preisdrückerei"

Das mag ich besonders.

Nachdem ich meinen Standpunkt erläutert hatte, ging er zum Advokat.

Nachdem mein Anwalt (Premium-Rechtsschutz :D ) diesem unseren Standpunkt erläutert hatte, ging der vor Gericht.

Nachdem der Richter den Anwalt von dem Pfosten gefragt hatte, was der Blödsinn bei einem Privatverkauf soll, ging der hängenden Kopfes aus der Verhandlung.

Also, TE, bleib ganz entspannt. Wer wieviele Zeugen hat ist völlig wumpe. Der hat den Roller, Du hast die Kohle. Und so bleibt das auch. Du gibst weder was zurück, noch nimmst Du den Roller zurück. Scheißegal ob es sich um 2500, 250 oder 25 Euro dreht.

Und: Bangemachen gilt nicht. Solchen Pappnasen die Stirn zu bieten, ist Verpflichtung.

Ich habe gerade auch ein Bike im Topzustand verkauft. Am Telefon. Für etwaige Sachmängel hafte ich nicht.

Der Käufer weiß und akzeptiert das. Egal, wie dein Roller aussieht, das toppt er garantiert nicht:

 

(P.S.: Wenn Du mit Deinem Problem immer noch nicht weiter bist, kannst Du mich per PN kontaktieren. Ich habe Erfahrung in solchen Dingen. Ich kann Dir sicher helfen, möchte das aber nicht öffentlich darstellen)

Bild0595
Bild0605

Zitat:

@X_FISH schrieb am 22. Juli 2015 um 11:30:27 Uhr:

Hast du noch die Anzeige? Wie hat er zu dir Kontakt aufgenommen? Gerne wir ja WhatsApp verwendet.

Alles schön dokumentieren und speichern/ausdrucken. Wenn dann was kommen sollte -> den schwarzen Peter weiterreichen.

Bzgl. Gewährleistungsansprüche: Bastlerfahrzeug für 'n Appel und 'n Ei mit diversen Mängeln? Wenn das so in der Anzeige zu lesen war -> da kann keiner kommen von wegen »Ich hatte für 250 Euro ein Neufahrzeug erwartet«.

Grüße, Martin

Prepaid und schon bist du den hübschen Vorteil wieder los!

Verstehe ich nicht.

Wer oder was ist gemeint ?

Der Roller vom TE ?

Meine Miele ?

Was für Prepaid ? Kenne ich nur von Telefonkarten.

Was für ein Vorteil ?

Was ist man wieder los ?

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