Fußgänger erzeugt Schaden, was passiert mit ihm?
Hallo, oftmals hört man dass es bei einem Unfall dazu kommen kann dass man einen Schaden von mehreren Millionen Euro verursachen kann, in so einem Unfall zahlen normalerweise die Versicherungen.
Nun aber was anderes:
Ein Mitte zwanziger oder dreißiger Mensch geht oder fährt (mit dem Fahrrad) auf der Straße, durch einen Fehler 100%seinerseits geschieht ein Unfall dessen Schaden mehrere 100.000€ oder mehr verursacht.
Ich kenne viele die keine Privathaftpflicht oder sonstiges haben, was passiert mit diesen Menschen?
..aus juristischer Sicht? Der Unfall wurde ganz klar unbeabsichtigt erzeugt.
Danke für die Antworten, falls man sich mit seiner Antwort nicht sicher ist dann nichts schreiben, leider erlebe ich dass immer wieder einige hier Kommentare Posten wie andere Pfand sammeln, muss nicht sein.
Toll fände ich Antworten mit Links zur Überprüfung.
Beste Antwort im Thema
Komisch, alle neuer User hier im Forum heißen immer automatisch Christian 😕.
Vielleicht gibt es auch Andere, die Ahnung von Versicherungen haben. Dafür gibts aber auch welche, die hier in völlig falschem Zusammenhang z.B. empfehlen nach "Benzinklausel" zu guugeln.
Es hat schon seine Gründe (z.B. Rechthaberei, "guter" Umgangston usw.), weshalb hier viele Koniferen nicht mehr oder nur noch selten was zum Besten geben.
24 Antworten
Zitat:
@HUAUneinDanke schrieb am 15. August 2016 um 23:34:12 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. August 2016 um 23:27:00 Uhr:
google mal "Benzinklausel"In folgenden Fällen wurde die Anwendung der Benzinklausel verneint:
Jagdhund entwischt aus Auto und beißt Pferd
Da sich das vom Hund ausgehende Risiko und nicht das vom Fahrzeug ausgehende Risiko verwirklichte, ist der Schaden nicht durch Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden. Die Benzinklausel kam daher nicht zur Anwendung (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006, Az. 12 U 133/06)Auch interessant, wenn der Einkaufswagen nach dem Beladen des Kfz wegrollt ist man in der Benzinklausel aber vorher, also im vollen zustand würde es die Privathaftpflicht zahlen.. oder so.
Also wenn man sich sowas durchließt will man ja gar nicht mehr außer Haus
Die Benzinklausel dient meines Wissens zur Vermeidung einer Doppelversicherung zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Privat-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Da das Be- und Entlade sowie auch das Ein- und Aussteigen zum Betriebsrisiko eines Kraftfahrzeugs gehört besteht hier Haftung über die Halterhaftung (§7 StVG) und ggf. §823BGB, die in der Kfz-Versicherung mitversichert ist.
Lauf ich so durch die Straßen, kreuze ich dabei z.B. unachtsam eine Straße und verursache dadurch einen Unfall zwischen zwei Kfz hat das nichts mit der Benzinklausel zu tun und wäre im Rahmen der PHV versichert.
Alles im allen kann man sagen, dass die 50€ im Jahr gut investiert sind.
Ich habe eine Privathaftpflicht, ich freue mich schon auf die Schäden die ich verursachen kann.
Ich frage mich ob Sprengstoffgürtelträger ebenfalls eine Privat und Lebensversicherung haben? hmmm... wir werden es nie erfahren!
Terroristische Aktivitäten sind in der Tat vom Versicherungsschutz in Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, genauso wie der Vorsatz.
Im Übrigen: die PHV kennt keine Neuwertentschädigung. Versichert ist die Haftung; und haften tue ich mit dem Zeitwert. Nur für den Fall, dass noch ein altes Notebook oder Handy bei Dir zuhause umliegt und Dir Ideen kommen :-)
Zitat:
@HUAUneinDanke schrieb am 16. August 2016 um 21:40:00 Uhr:
Ich habe eine Privathaftpflicht, ich freue mich schon auf die Schäden die ich verursachen kann.
Ich frage mich ob Sprengstoffgürtelträger ebenfalls eine Privat und Lebensversicherung haben? hmmm... wir werden es nie erfahren!
Falls Du den Kommentar ernst meinst;
Vorsatz ist bei allen Sachversicherungen ausgeschlossen.
Norbert.
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 22:02:04 Uhr:
Terroristische Aktivitäten sind in der Tat vom Versicherungsschutz in Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, genauso wie der Vorsatz.
Im Lebensversicherungsbereich wird durchaus auch bei Selbsttötung bezahlt.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 22:02:04 Uhr:
Im Übrigen: die PHV kennt keine Neuwertentschädigung. Versichert ist die Haftung; und haften tue ich mit dem Zeitwert. Nur für den Fall, dass noch ein altes Notebook oder Handy bei Dir zuhause umliegt und Dir Ideen kommen :-)
Doch. Auch in der PHV gibts den Begriff Neuwertentschädigung.
Es gibt private Haftpflichtversicherungen auf den Markt, die auf Wunsch des Versicherungsnehmers den Neuwert der Beschädigten Sache entschädigen. Allerdings meist mit Sublimit und zeitlich begrenzt.
Premiumschutz der Allianz bietet das als Beispiel.
Zitat:
Neuwertentschädigung: Wenn der beschädigte Gegenstand nicht älter als ein Jahr ist und der Anschaffungspreis 3.000 Euro nicht übersteigt"