Für verschiedene Leute ganz interessant

Mercedes

Wenn ich ein Auto bestelle und es wird nicht in der bestellten Konfiguration geliefert, habe ich ein Rücktrittsrecht. Dies trifft auch zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen bestelle und die Verkaufsanzeige Teile beinhaltet, die gar nicht vorhanden sind. Aber hier gibt es ja einige Leute, deren MB-Blick enorm verschleiert ist.

http://www.focus.de/.../...cher-ist-ein-fahrzeugmangel_id_4876189.html

peso

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Vermisst Du immer noch den Druckluftanschluss?

😉

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Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Aus diesem Grunde kann jeder aus dieser Info machen, was er will. Aber wenn Du Dir die Probleme mit Kulanzgewährung durchliest, denkt MB leider selten so.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. August 2015 um 18:16:49 Uhr:


Dann lies Dir mal das Urteil durch. Der Wagen scheint bei der Rückabwicklung schon mehr als 100.000 km gelaufen zu sein. U.U. kann man ja nicht auf sein bestelltes Fahrzeug warten. Du kannst es ja auch etwas anders sehen. Der Wagen wird, aufgrund der Bestellung, schon zugelassen und erst bei der Abholung stellst Du fest, dass bestellte und aufgeführte Sachen nicht vorhanden sind. Und Dein "altes" Auto ist schon weg.

peso

Ein gewissenhafter Händler wird das Auto anhand der Bestellung prüfen und alle Details, die u.a. vertraglich vereinbart sind, auf deren Vorhandensein prüfen. Das alte Auto fahre ich in der Regel, bis ich das neue abhole, aber zumindest das neue gesehen habe. Bei einem Gebrauchten habe ich die Möglichkeit, das Auto vor dem Kauf zu prüfen, also sollte da nichts schiefgehen.

Wer natürlich erst nach 100Tkm merkt, daß es nicht passt, würde bei mir als Richter abblitzen, denn der in dem Beitrag geschilderte Mangel ist früher entdeckbar und somit wird er dann über eine lange Strecke und Zeit akzeptiert, insofern sind da meiner Meinung nach alle Reklamationsrechte verwirkt.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. August 2015 um 10:31:51 Uhr:


Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Aus diesem Grunde kann jeder aus dieser Info machen, was er will. Aber wenn Du Dir die Probleme mit Kulanzgewährung durchliest, denkt MB leider selten so.

peso

Kulanz kommt aus dem Französischen und bedeutet im weiten Sinn "keine Schwierigkeiten machend" oder "Entgegenkommen", speziell im kaufmännischen Sinn wird damit eine gewisse Basis zwischen Käufer und Verkäufer geschaffen bzw. erhalten, die weitere Geschäfte nach sich ziehen sollen. Hier kommt dann eben auch zum Tragen, ob beide weitere Geschäfte machen wollen oder nicht. Wenn es dem Herrn Zetsche egal ist, ob du nächstes Mal mit Herrn Winterkorn oder einem anderen Autohersteller Geschäfte machst, wird er auch keinen Anlass sehen, dir Kulanz zu gewähren.

Wenn man von anderen kulantes Verhalten erwartet, sollte man selbst sein Verhalten daran ausrichten, dann sind die Aussichten relativ gut, in vertretbarem Rahmen selbiges zu erhalten. Bei allem, was man hier im Forum in Bezug auf Kulanz zu lesen bekommt, erhält man langsam aber sicher die Erkenntnis, daß Kulanz von folgenden Faktoren abhängt:
-Das Auto muß kulanzfähig sein (Alter, Laufleistung, Servicehistorie)
-Der Kunde muß kulanzfähig sein (Auftreten, Geschäftsgebaren, Servicehistorie)
-Der Händler muß ebenso kulanzfähig sein (Kundenbindungswille, Engagement allgemein)
-Der Hersteller (hier MB) muß einen Sinn erkennen (Kundenbindung, Image usw.)

So gesehen kann man bei vielen Threads zum Thema Kulanz schon von vornherein erahnen, wie das ausgehen wird. Ich kannte mal einen Fall, da hat ein "guter" Kunde mit Scheinen gewedelt, seine Platinkarten zur Untermauerung seines protzigen Auftretens gezeigt und auch sonst noch irgendwelche "Ich Chef, du NIX"-Auftritte hingelegt, bis es dem Verkäufer gereicht hat und er dem Herrn den Ausgang gezeigt hat, weil jener den Bogen einfach überspannt hatte, da ging es auch um Kulanz an einem sehr teuren Fernseher, nur hatte er das Pech, daß der Verkäufer keine Basis für weitere Gespräche auf Augenhöhe sah. Und solche Verhaltensweisen in ähnlicher Form erkennt man hier bei MB-Fahrern auch oft, da sind die Bahnen der Kulanz schon vorgezeichnet.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 16. August 2015 um 12:17:04 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. August 2015 um 18:16:49 Uhr:

Wer natürlich erst nach 100Tkm merkt, daß es nicht passt, würde bei mir als Richter abblitzen, denn der in dem Beitrag geschilderte Mangel ist früher entdeckbar und somit wird er dann über eine lange Strecke und Zeit akzeptiert, insofern sind da meiner Meinung nach alle Reklamationsrechte verwirkt.

Die 100.000km werden wohl durch die langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu stande gekommen sein.

Wenn jemand 100tkm sich tatsächlich nicht beschwert, dürfte es schwierig werden zu erläutern, wie das mit der erheblichen Einschränkung aussieht.

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Wie schrieb die Zeitung?
"Wer beim Autokauf nicht erhält, was er bestellt hat, hat volles Rückgaberecht."

Wichtig ist hier das Wort bestellt und dies war im vorliegenden Fall ein beleuchteter Ascher.
Da eine Nachrüstung nicht möglich war, musste die Verkäuferin das Auto zurücknehmen.
Wichtig hierzu war die Bestellgrundlage.

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