ForumW204
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Für verschiedene Leute ganz interessant

Für verschiedene Leute ganz interessant

Mercedes
Themenstarteram 15. August 2015 um 10:28

Wenn ich ein Auto bestelle und es wird nicht in der bestellten Konfiguration geliefert, habe ich ein Rücktrittsrecht. Dies trifft auch zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen bestelle und die Verkaufsanzeige Teile beinhaltet, die gar nicht vorhanden sind. Aber hier gibt es ja einige Leute, deren MB-Blick enorm verschleiert ist.

http://www.focus.de/.../...cher-ist-ein-fahrzeugmangel_id_4876189.html

 

peso

Beste Antwort im Thema

Vermisst Du immer noch den Druckluftanschluss?

;)

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Du wirst einen Gebrauchtwagen zwar bestellen können, aber wenn der Käufer etwas findet, das in etwa passt, wird er dir dieses Fahrzeug speziell anbieten und dann entscheidest du, ob du ihn so nimmst oder nicht. Klar, wenn der Verkäufer dir etwas anbietet, das nachher ganz anders als angeboten ist, nimmst du es einfach nicht ab oder ihr einigt euch auf einen anderen Preis.

Und beim Neuwagen ist es eigentlich nicht anders. Wenn das Auto anders als das von mir bestellte ist, dann ist es schlichtweg nicht das von mir bestellte Auto und ich warte, bis mein Auto dann da ist. Wüßte nicht, was es da zu diskutieren gäbe. Selbst wenn etwas nachrüstbar ist (z.B. Räder), wäre ich vorsichtig, ob durch dieses Feature irgendwelche weiteren Details am Fahrzeug anders wären (z.B. anderes Fahrwerk oder Bremsen), da würde ich im Zweifelsfall auf die Neulieferung des ganzen Autos bestehen. Ich muß für meine Fehler auch geradestehen, warum sollte ich dann andererseits die Fehler anderer hinnehmen?

Bei meinem C350 mit AMG Paket stand: AMG Speedshift MCT.... Das ist freilich Quatsch. Stand aber auch bei allen Neuwagen mit AMG Paket

Themenstarteram 15. August 2015 um 16:16

Zitat:

@cdfcool schrieb am 15. August 2015 um 12:42:16 Uhr:

Du wirst einen Gebrauchtwagen zwar bestellen können, aber wenn der Käufer etwas findet, das in etwa passt, wird er dir dieses Fahrzeug speziell anbieten und dann entscheidest du, ob du ihn so nimmst oder nicht. Klar, wenn der Verkäufer dir etwas anbietet, das nachher ganz anders als angeboten ist, nimmst du es einfach nicht ab oder ihr einigt euch auf einen anderen Preis.

Und beim Neuwagen ist es eigentlich nicht anders. Wenn das Auto anders als das von mir bestellte ist, dann ist es schlichtweg nicht das von mir bestellte Auto und ich warte, bis mein Auto dann da ist. Wüßte nicht, was es da zu diskutieren gäbe. Selbst wenn etwas nachrüstbar ist (z.B. Räder), wäre ich vorsichtig, ob durch dieses Feature irgendwelche weiteren Details am Fahrzeug anders wären (z.B. anderes Fahrwerk oder Bremsen), da würde ich im Zweifelsfall auf die Neulieferung des ganzen Autos bestehen. Ich muß für meine Fehler auch geradestehen, warum sollte ich dann andererseits die Fehler anderer hinnehmen?

Dann lies Dir mal das Urteil durch. Der Wagen scheint bei der Rückabwicklung schon mehr als 100.000 km gelaufen zu sein. U.U. kann man ja nicht auf sein bestelltes Fahrzeug warten. Du kannst es ja auch etwas anders sehen. Der Wagen wird, aufgrund der Bestellung, schon zugelassen und erst bei der Abholung stellst Du fest, dass bestellte und aufgeführte Sachen nicht vorhanden sind. Und Dein "altes" Auto ist schon weg.

peso

Themenstarteram 15. August 2015 um 16:17

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 15. August 2015 um 12:53:57 Uhr:

Bei meinem C350 mit AMG Paket stand: AMG Speedshift MCT.... Das ist freilich Quatsch. Stand aber auch bei allen Neuwagen mit AMG Paket

Ob es Quatsch ist oder nicht, scheint die Richter nicht zu interessieren.

peso

Vermisst Du immer noch den Druckluftanschluss?

;)

am 15. August 2015 um 16:30

LOL! Im Tennisclub von der Ballmaschine getroffen worden!

Bei meinem wurde Halogen Scheinwerfer in der Liste aufgeführt, habe aber schon auf den Bildern das ILS gesehen.

Kann ich trotzdem zurücktreten ? :D

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. August 2015 um 18:17:52 Uhr:

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 15. August 2015 um 12:53:57 Uhr:

Bei meinem C350 mit AMG Paket stand: AMG Speedshift MCT.... Das ist freilich Quatsch. Stand aber auch bei allen Neuwagen mit AMG Paket

Ob es Quatsch ist oder nicht, scheint die Richter nicht zu interessieren.

peso

Ja mich interessiert es aber umso weniger.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. August 2015 um 12:28:38 Uhr:

Wenn ich ein Auto bestelle und es wird nicht in der bestellten Konfiguration geliefert, habe ich ein Rücktrittsrecht. Dies trifft auch zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen bestelle und die Verkaufsanzeige Teile beinhaltet, die gar nicht vorhanden sind.

Eine Verkaufsanzeige kann ich mir vor Gericht ans Bein nageln, die ist nix Wert. Wichtiger und Grundlage für einen Rechtstreit ist hier die Gebraucht- bzw Neuwagenbestellung inclusive Unterschriften der Vertragsparteien.

am 15. August 2015 um 19:46

Zitat:

@Passat.R-Line schrieb am 15. August 2015 um 18:44:39 Uhr:

Bei meinem wurde Halogen Scheinwerfer in der Liste aufgeführt, habe aber schon auf den Bildern das ILS gesehen.

Kann ich trotzdem zurücktreten ? :D

Wenn es für dich eine erhebliche Einschränkung bedeutet und der Verkäufer dir keine Halogendinger reinbauen möchte, dann hast du gute Chancen, das Ding zu gewinnen.

Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass du ersteres glaubhaft darlegen kannst und letzteres im Zweifel nicht einfach gemacht wird.

Themenstarteram 15. August 2015 um 21:52

Zitat:

@Powermikey schrieb am 15. August 2015 um 18:19:32 Uhr:

Vermisst Du immer noch den Druckluftanschluss?

;)

Du willst es einfach nicht verstehen. Es dreht sich hier ganz einfach um zivilrechtliche klaerung.

Peso

Themenstarteram 15. August 2015 um 21:53

Zitat:

@mb180 schrieb am 15. August 2015 um 20:48:26 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. August 2015 um 12:28:38 Uhr:

Wenn ich ein Auto bestelle und es wird nicht in der bestellten Konfiguration geliefert, habe ich ein Rücktrittsrecht. Dies trifft auch zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen bestelle und die Verkaufsanzeige Teile beinhaltet, die gar nicht vorhanden sind.

Eine Verkaufsanzeige kann ich mir vor Gericht ans Bein nageln, die ist nix Wert. Wichtiger und Grundlage für einen Rechtstreit ist hier die Gebraucht- bzw Neuwagenbestellung inclusive Unterschriften der Vertragsparteien.

So einfach ist das nicht zu betrachten. Ein gespraech mit dem anwalt deines vertrauens wuerde dich wahrscheinlich weiterbringen.

Peso

am 15. August 2015 um 22:10

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. August 2015 um 23:53:54 Uhr:

Zitat:

@mb180 schrieb am 15. August 2015 um 20:48:26 Uhr:

 

Eine Verkaufsanzeige kann ich mir vor Gericht ans Bein nageln, die ist nix Wert. Wichtiger und Grundlage für einen Rechtstreit ist hier die Gebraucht- bzw Neuwagenbestellung inclusive Unterschriften der Vertragsparteien.

So einfach ist das nicht zu betrachten. Ein gespraech mit dem anwalt deines vertrauens wuerde dich wahrscheinlich weiterbringen.

Peso

Mach doch nicht so ein riesen Ding draus!

In den wenigsten Fällen wird der Fall so gelagert sein, wie im vorliegenden Fall.

Und dazu gehören:

1.: Die erhebliche Einschränkung

2.: Der Unwille bzw. die Unmöglichkeit nachzurüsten

Einfach nur ein Detail falsch, ist noch lange kein Grund sein Fahrzeug zurück geben zu dürfen.

Leben und leben lassen, sage ich immer wieder dazu

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Für verschiedene Leute ganz interessant