Für Österreich, ist eine Umrechnung eines NEFZ auf WLTP möglich?
Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.
Ich möchte mich bei allen da draußen bedanken, wenn mir jemand helfen könnte. Ich melde mich aus Österreich und habe einen importierten Mercedes S350 aus dem Jahr 2013 gekauft. Da in Österreich eine NOVA, basierend auf den CO?-Emissionen, zu zahlen ist, fällt bei meinem Auto ein riesiger Betrag an, der doppelt so hoch ist wie die bisherigen Kosten des Fahrzeugs. Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich bei Mercedes nach einer eventuellen Möglichkeit schauen sollte, den NEFZ-Wert auf WLTP umzurechnen. Weiß zufällig jemand, ob das möglich ist?
mfg
Doni
17 Antworten
Glauben sie das anhand dieser Tabelle in Finanzamt der WLTP Rechnern konnen?
Danke für Mühe
quote]
@WalterE200-97 schrieb am 14. April 2025 um 20:51:13 Uhr:Zitat:
@donii schrieb am 13. April 2025 um 17:02:51 Uhr:
es ist ein Mercedes S W221 350, Baujahr 2013, aus Japan
Hallo zusammen und @donii,
einmal angenommen, bei deinem Fahrzeug lautet die HSN 1313 und TSN BQY, dann findest du in der PDF-Datei:
- Verzeichnis der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchs-Typprüfwerte von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen und Wohnmobilen (Klasse M1: Pkw, Wohnmobile), Stand: 15. März 2025 (SV 2.2.2)
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SV/sv222_m1_kraft_pdf.html
auf der Seite 494
(Suchfunktion: [Tasten CTRL und F] gleichzeitig drücken)
NEFZ-Typprüfwerte für CO2 von 177-211 g/km und Kraftstoffverbrauchsangaben von 7,6 - 9,0 l/100 km
Für eine Umschlüsselung in D gleich welcher Art müssen min. 2 Voraussetzungen erfüllt sein, die du unter keinen Umständen erfüllen kannst, erst recht nicht für eine Änderung des Prüfverfahrens nach erteilter Typgenehmigung:
1.) Nachweis
Im Verkehr befindliche Fahrzeuge sind auf Verlangen des Herstellers, Fahrzeughändlers oder des Fahrzeughalters bei Nachweis der Erfüllung anspruchsvollerer als bisher dokumentierter Emissionsvorschriften umzuschlüsseln.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers oder durch ein Gutachten eines technischen Dienstes erbracht werden. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, ob die neu zu verschlüsselnde Emissionsvorschrift vom betreffenden Kraftfahrzeug bereits ab dem Tage der Erstzulassung oder erst ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt erfüllt wird.
2.) Gesetzliche Voraussetzung
-
Für das Straßenverkehrsamt gilt der Grundsatz "Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes". Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsamt ohne gesetzliche Ermächtigung [nichts] ändern darf.
Und außerdem läuft die Vorstellung ins Leere, dass Typprüfwerte nach WLTP zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen.
Die offiziellen Verbrauchsangaben nach WLTP sind realistischer und damit höher als nach NEFZ. Das führt meistens dazu, dass auch die Verbrauchs- und CO2-Werte steigen. Und weil der Verbrauch bzw. der CO2-Ausstoß Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer/NOWA ist, erhöht sich diese für neu nach WLTP zugelassene Modelle.
Zitat:
@donii schrieb am 14. April 2025 um 22:49:17 Uhr:
Glauben sie das anhand dieser Tabelle in Finanzamt der WLTP Rechnern konnen?
Danke für Mühe
Hallo zusammen und @donii,
nein.
In deiner Frage sind noch mindestens 2 Irrtümer enthalten:
Irrtum Nr. 1:
Die Verbrauchsangaben nach WLTP sind nicht niedriger als nach NEFZ. Begründung: Die offiziellen Verbrauchsangaben nach WLTP sind realistischer und daher i.d.R. höher als nach NEFZ.
Irrtum Nr. 2:
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es den Straßenverkehrsbehörden oder den Finanzämtern erlauben würde, die Typprüfwerte zu ändern. Und wenn es diese gäbe, würde das Ergebnis analog der z.B. vom Schweizer Bundesrat im Herbst 2020 revidierten CO2-Verordnung mit einem Umrechnungsfaktor von NEFZ zu WLTP von 1,24 zu deinen Ungunsten ausfallen.
Der WLTP beinhaltet einen neuen Fahrzyklus, den WLTC (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Cycle).
Die wichtigsten Unterschiede zwischen WLTC und NEFZ sind (Bild im Anhang):
- Im Vergleich zum NEFZ dauert der WLTC mehr als zehn Minuten länger (30 Minuten statt knapp 20).
- Der Anteil der Standzeit beträgt nur noch 13 Prozent (NEFZ: 23,7 Prozent).
- Die gesamte Zykluslänge beträgt ca. 23 Kilometer (NEFZ: ca. 11 Kilometer).
- Die Durchschnittsgeschwindigkeit im WLTC ist deutlich höher, sie beträgt etwa 46 km/h, unter NEFZ lag sie bei 34 km/h. Auch die maximale Geschwindigkeit ist mit 131 km/h höher (NEFZ: 120 km/h).
- Das Fahrprofil im WLTC ist deutlich dynamischer, d. h. die Geschwindigkeitsänderungen fallen größer aus als im NEFZ. Der NEFZ besitzt einen hohen Anteil an Fahrten mit konstanter Geschwindigkeit (40 Prozent) und einen vergleichsweise geringen Anteil an Beschleunigungsfahrt (21 Prozent).
- Während sich der NEFZ nur aus einem inner- und einem außerstädtischen Anteil zusammensetzt, besteht der neue WLTC aus vier unterschiedliche Phasen: bis 60, bis 80, bis 100 und über 130 km/h. Sie dienen der Simulation von Stadt-, Überland- und Autobahnfahrten.
Top Antwort, da könnte man meinen du kommst aus der Zertifizierung. 😉
Bye the way... Japan-WLTP hat nur 3 Phasen (3 Phasen = 1 Zyklus).