Füllbescheinigung

Hallo,

ich war heute beim TÜV um meine Gasanlage der GAP/GSP (Erstbegutachtung) vorzuführen.

Soweit ist alles in Ordnung, allerdings hat der Gasschlauch keine ECE-Zulassung, muss also ausgetauscht werden.

Das habe ich schon erleidgt, der neue Schlauch ist eingebaut und hat nun auch eine ECE 67 zulassung.

Allerdings monierte der Prüfer noch eine fehlende "Erstbefüllbescheinigung".
Ohne die kann er die Anlage nicht eintragen, da er nicht weiß wieviel Liter in den Tank reingehen.
Es könnte aber auch sein, dass sich dieser mit mehr als 80% seines volumens befüllen lässt.

Woher soll ich eine solche Bescheinigung erhalten? Der umrüster in Polen hört zum ersten Mal von soetwas, die Recherche im Netz nach Füllbescheinigung, Füllbestätigung oder Erstbefüllungsbesch. ergab keine verwertbaren Ergebnissse. 😕

Anlage: BRC Venturi
Fzg. '96 Vento
Tank: 48l Stako Reserveradmuldentank

31 Antworten

Zum Thema Abgasgutachten kann man geteilter Ansicht sein.

Prinzipiell müssen Fahrzeuge zur Markteinführung bestimmte Abgasvorschriften einhalten. Nachzuprüfen, ob diese eingehalten werden ist daher nicht dumm. Dumm ist, dass dies EINMAL in epischer Breite und für jeden Grützmotor geprüft wird, danach aber nie wieder.

Einbaupfusch kann so jedenfalls nicht erkannt werden. Mit der guten alten AU "einfach" einen HC/NOx Wert bei höherer Leerlaufdrehzahl messen bzw. eine zulässige Obergrenze zu definieren und gegen diesen nach Umbau zu prüfen wäre z.B. nicht ganz verkehrt. Sobald Einblasdüsen massiv streuen wird der HC/NOx Wert hoch gehen. Das schützt sowohl die Umwelt als auch den Kunden.

Die aktuelle Form macht jedenfalls keinen Spass. Das ist Zettelwirtschaft bei Behörden und beim TÜV gutes Geld für überwiegend sinnlose Abgasmustergutachten. Der Endverbraucher hat davon leider nahezu gar nichts. Eigentlich müsste jedes Land sowas wie Abgasgutachten kennen und haben, denn die EURO Norm heißt nicht umsonst so.

Hier gehts aber nicht um AU, sondern lediglich um den Tankinhalt. Bei meiner Erstbetankung kamen 10l rein. Wem soll diese Rechnung also irgendetwas sagen? Und wenn sie schon keine Aussage zu lässt, warum will man die dann überhaupt?

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