Füllbescheinigung
Hallo,
ich war heute beim TÜV um meine Gasanlage der GAP/GSP (Erstbegutachtung) vorzuführen.
Soweit ist alles in Ordnung, allerdings hat der Gasschlauch keine ECE-Zulassung, muss also ausgetauscht werden.
Das habe ich schon erleidgt, der neue Schlauch ist eingebaut und hat nun auch eine ECE 67 zulassung.
Allerdings monierte der Prüfer noch eine fehlende "Erstbefüllbescheinigung".
Ohne die kann er die Anlage nicht eintragen, da er nicht weiß wieviel Liter in den Tank reingehen.
Es könnte aber auch sein, dass sich dieser mit mehr als 80% seines volumens befüllen lässt.
Woher soll ich eine solche Bescheinigung erhalten? Der umrüster in Polen hört zum ersten Mal von soetwas, die Recherche im Netz nach Füllbescheinigung, Füllbestätigung oder Erstbefüllungsbesch. ergab keine verwertbaren Ergebnissse. 😕
Anlage: BRC Venturi
Fzg. '96 Vento
Tank: 48l Stako Reserveradmuldentank
31 Antworten
Vielleicht langt die Tankquittung.
Das ist das erste mal das von sowas höre.
Sollte doch dem TÜV egal sein wieviel da rein geht.
In meinen 61L- Tank bekomme ich 58L rein. 😁
Das ist mir auch neu.
Mein Tank war definitiv noch nie voll, als die Eintragung erfolgte.
Na ja, ich könnte mir vorstellen, dass die Erstbefüllung einen Hinweis darauf ergibt, dass die Abschaltung funktioniert, denn wenn bei einem Tank mit 48 Litern Bruttoinhalt auch 48 Liter hineingehen, stimmt etwas nicht. Bei halb gefülltem Tank lässt sich die ornungsgemäße Einstellung ohne viel Aufwand wohl nicht mehr feststellen. So meine laienhafte Vorstellung.
such dir einene andren TÜV ` ler , was soll das , wenn das auto etwas schief steht geht mehr oder weniger rein.
Dann soll , muss er , auch eine bescheinigung verlangen das das auto in der waage steht " so ein blödsinn .
Bei mir wollte der Tüv damals die Tankquittung sehen, die die rechnerisch ermittelten 80% auch auswies. Tatsächlich sinds knappe 90%, irgendwie ist das MV vor Einbau wohl mal runtergefallen..
Ja Toll... und was hindert mich daran den Tot-Mann Taster bei 38 Litern auf der Uhr loszulassen?
🙄
Verzeiht mir bitte, aber mir geht diese neuerliche Kleinlichkeit beim TÜV ein wenig auf den Zeiger.
Gut, dann werde ich die Tankquittung von der Autobahn mitbringen, da hatte ich das Ding komplett leergefahren. Da gingen allerdings 38,5 Liter rein, was rechnerisch 80,2% sind...
Da es so eine Bescheinigung nicht gibt kann er die eigentlich kaum fordern. Und wenn, dann sollte er jedes Format annehmen, was du dem bieten kannst. Also Tankquittung, gut ist. Oder such dir nen anderen TÜV.
Die GSP schließ die 80% Füllstop-Prüfung mit ein.
Natürlich kann in der Zwischenzeit , nach Jahren, viel passiert sein 😉
Der Prüfer muss hier vertrauen, er hat keine Möglichkeit zu prüfen.
Die Gasanlage wurde Fahrzeug-Bestandteil und muss bei TÜVprüfung funktionieren.
Funktioniert diese, ist ergo noch Treibstoff im Tank.
Nachtanken bringt somit kein sicheres Ergebnis für Füllgrenzüberschreitung.
Stellt er äußerliche Eingriffe fest und will nicht vertrauen, kann er es lassen, er muss ja nicht.
Ein Kunde von mir bekam eine Nachuntersuchung, weil angeblich das Rückschlagventil im Tank undicht sei.
Der Prüfer entlastete den Füllschlauch durch aufdrücken des Füllventils.
Nach 10 Minuten schnüffelte er und wurde fündig. (Gerät schlug an.)
Prüfmethode bei mir beinhaltete gleiches Prozedere, nur eben nicht mit dem Schnüffler, sondern einem drüber gezogenem Luftballon.
Ergebnis, negativ, kein Gasaustritt über Nacht.
Unberücksichtig blieb, dass die Gummischlauchleitung nachgast, sodaß in jedem Fall das Schnüffelgerät anschlagen musste.
Wie GaryK schon schrieb, ein anderter TüV wäre sinnvoll.
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Allerdings monierte der Prüfer noch eine fehlende "Erstbefüllbescheinigung".
Ohne die kann er die Anlage nicht eintragen, da er nicht weiß wieviel Liter in den Tank reingehen.
Das Tankgutachten meinte er nicht zufällig?
Zitat:
Original geschrieben von redstar18
Das Tankgutachten meinte er nicht zufällig?Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Allerdings monierte der Prüfer noch eine fehlende "Erstbefüllbescheinigung".
Ohne die kann er die Anlage nicht eintragen, da er nicht weiß wieviel Liter in den Tank reingehen.
Nein, dieses hatte ich ihm mitgegeben.
hast ihn nicht gefragt wie diese aussehen soll? Dann schreib einfach nen Zettel mit der Überschrift "Füllbescheinigung" und drei Zeilen unten
KFZ-Kennzeichen
Datum und Uhrzeit
Tankmenge
Das ganze dann von zwei Zeugen unterschreiben lassen und Tankzettel mit Datum und Uhrzeit sowie Tankmenge anheften.
Auch darauf muss sich der TÜVler nicht einlassen.
Wir dürfen nicht vergessen, welch eine vetrauensunwürdigen Eindruck eine in Nachbarländer eingebaute Anlage machen kann und welche Erfahrungen ein TÜVler damit gemacht hat.
Andere Länder andere Sitten.😉
Da beißt sich der Hund in den Schwanz. Wie willst du ein Dokument beschaffen, das in der Form nicht existiert?
Das mit der Erst-Füllbescheinigung hab ich ja noch nie gehört, ...