Führerscheinregelung bei Doppelachser

Hallo
Mal ein anderes Thema
Die Führerscheinregelung seit der Einführung der Klasse B besagt ja das mal einen Anhänger mit maximal 750 kg ziehen darf bzw einen Wohnwagen der samt Zugfahrzeug nicht 3.5 t überschreiten darf.
Wie schaut das überhaupt mit Doppelachsern aus ?
Im Netz werd ich auch nicht schlau draus.
Irgend jemand sagte es gäbe eine Regelung wenn die beiden Achsen nicht 1 Meter überschreiten zählt die bis 3.5 t Regelung

Ist das korrekt ?

Beste Antwort im Thema

@navec, lass einfach gut sein ich habe es real erlebt, auf dem Link stehen schwarz auf weiß die „Entsprechungen”, einer Führerscheinstelle unterstellst du Ahnungslosigkeit, also was soll`s?

Die Welt wird nicht untergehen nur weil ein navec ausschließlich seine Welt akzeptiert 😉

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zur Frage:
Fazit:

Für Berechnung zur Erlaubnis des Führerscheins sind ausschließlich die nach Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Gesamtmassen wichtig. Egal ob Doppelacher oder Einzelachser.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 12. Juni 2018 um 11:41:57 Uhr:


zur Frage:
Fazit:

Für Berechnung zur Erlaubnis des Führerscheins sind ausschließlich die nach Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Gesamtmassen wichtig. Egal ob Doppelacher oder Einzelachser.

das Fazit, welches schon vor 4 Tagen gezogen wurde....

Genau so ist es, früher hat man gewusst was man darf und nicht darf, war ganz einfach. Heute gibt es zu viel Durcheinander schon abhängig vom Jahrgang.

Führerschein eintauschen, dann steht auch für den D...sten alles drauf! 😁

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Zitat:

@Taxler222 schrieb am 12. Juni 2018 um 13:58:09 Uhr:


Genau so ist es, früher hat man gewusst was man darf und nicht darf, war ganz einfach. Heute gibt es zu viel Durcheinander schon abhängig vom Jahrgang.

Früher durfte man mit FS Klasse 3 auch Motorräder bis 250cm³ fahren...

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 12. Juni 2018 um 13:58:09 Uhr:


Genau so ist es, früher hat man gewusst was man darf und nicht darf, war ganz einfach. Heute gibt es zu viel Durcheinander schon abhängig vom Jahrgang.

Trotzdem ist früher halt vorbei.
Im Zuge der EU Harmonisierung wurde eben am Führerscheinrecht in Deutschland viel gerüttelt und angepasst, was dann der in der Regel Gesetzbeeinflussende Institution des deutschen Verkehrsgerichtstages die Türen öffnete, forlaufend daran rum zu sägen.

Dabei kamen dann halt auch so lustige Dinge raus, wie, dass ich mit B Schein nur Spielzeuganhänger ziehen durfte, mit nem BE Schein richtige Anhänger, aber eben auch mit ner auf 3,5 Tonnen abgelasteten Zugmaschine 10 Tonnen Drehschemelanhänger mit nem BE Führerschein... Auch da hat man dann wieder nachgebastelt, wie man ständig nachbastelt, Lücken schließt, etc. aber dabei immer eine Besitzstandswahrung beachten muss. Kann ja nicht sein, dass ich auf einmal nicht mehr mit nem Unimog fahren darf, was ich gestern noch durfte und erst wieder zur Fahrschule muss.
Das erklärt sich dann zwar theoretisch durch die unterschiedlichen Schlüsselnummern im Führerschein, die da aber natürlich nicht von alleine rein wandern, also in der Praxis nur über das Ausgabedatum...

Man solle dabei wissen, dass im Deutschen Verkehrsgerichtstag die Fahrlehrer über ihre Verbände sehr stark vertreten sind. Die haben natürlich ein wirtschaftliches Interesse, unter dem Deckmantel der Sicherheit möglichst viele Pflichtstunden unter zu bringen, und natürlich auch möglichst viele Führerscheine zu verkaufen 😉

Mich würde persönlich mal interessieren, wie viele Leute früher wirklich mit ner alten Klasse 3 nen 7,5 Tonner gefahren sind und damit Unfälle gebaut haben, die sie mit dem heutigen C1E Führerschein nicht gebaut hätten...
Die Schlapperen Verkehrsteilnehmer die ich kenne, also was das Autofahren angeht, dürfen zwar 7,5 Tonner fahren, sind sowas im Leben aber noch nie gefahren und würden auch nie auf die Idee kommen das zu fahren. Ob erlaubt oder nicht...

Hab noch Klasse 3 gemacht, wenn auch später auf Karte umgetragen. Das höchste der Gefühle biser waren 4,5t ohne Anhänger, seinerzeit beim THW (oller Mercedes 407D). Hat gut geklappt, trotzdem würde ich heute sicherlich schlucken, wenn ich real vor einem 7,5-Tonner mit Hänger stehen würde. Dürfen heißt nicht können, und mindestens würde ich mal jemanden bitten, mich mal eine Stunde einzuweisen. Aber ist nicht abzusehen....

Siehste, ich durfte Dank BE an mein 7,3m Eura Alkovenwohnmobil noch den 8m Tabbert Comtesse vom Kumpel dran hängen. In der Fahrschule habe ich immerhin bewiesen, dass ich mit ner A-Klasse und nem Spielzeuganhängerchen Rückwärts rechts um ne Kurve fahren konnte. Naja, da hatte man ja auch so viele Korrekturzüge frei, bis man das hin bekommen hat, das schafft so gut wie jeder...
Er selber durfte den Tabbert hinter seiner alten S-Klasse dank passenden Ablastungen ganz ohne Anhängerführerschein fahren, aber n 800kg Baumarktanhänger hinter nem B Corsa ging nicht...

Mal ganz ehrlich, der Führerschein BE ist verarsche an der Bevölkerung.

6 Fahrstunden und dann der Prüfungsinhalt ist einmal rückwärts in eine Seitenstraße einlenken und am Straßenrand halten, dazu an- oder abkoppeln können.
Der Rest ist einfach "rechts vor links" und nen bisschen fahren...
Dazu kommt als Anhänger ein schmaler Doppelachser, wo man noch nicht mal die Spiegelverbreitungen braucht.

mMn lernt man NICHT einen WoWa zu ziehen!

Wenn der BE wenigstens mehr Manöver oder Rückwärts einparken oder verpflichtend Anhänger mit min. 230cm Breite hätte, könnte ich die 600 € Kosten verstehen.
So wie jetzt ist er Zeitverschwendung...

Zitat:

@navec schrieb am 12. Juni 2018 um 14:38:41 Uhr:


Früher durfte man mit FS Klasse 3 auch Motorräder bis 250cm³ fahren...

soweit ich noch weiß war das der alte 4er, der galt für Motorfahrzeuge, egal ob Motorrad, oder Auto, z.B. Gogo/Isetta bis 250 ccm.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 13. Juni 2018 um 01:07:24 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 12. Juni 2018 um 14:38:41 Uhr:


Früher durfte man mit FS Klasse 3 auch Motorräder bis 250cm³ fahren...

soweit ich noch weiß war das der alte 4er, der galt für Motorfahrzeuge, egal ob Motorrad, oder Auto, z.B. Gogo/Isetta bis 250 ccm.

Hast recht, aber war der alte 4er nicht automatisch vorhanden, wenn man den 3er gemacht hatte?

Das endete ca 1955 , die noch diesen haben sind mind 81 + Jahre

Zitat:

@navec schrieb am 13. Juni 2018 um 08:54:01 Uhr:


Hast recht, aber war der alte 4er nicht automatisch vorhanden, wenn man den 3er gemacht hatte?

Jaein, bis tatsächlich ich glaube Mitte der Fünfziger war das so, danach nur noch „kastriert”, sprich man durfte im inkludierten 4er nur noch Mopeds bis 80 ccm fahren, später dann nach der EU Reform bis 125 ccm, aber ich glaube max 14 PS oder so und nur die, die den alten 3er noch hatten.

Der Vater einer Bekannten hatte noch den richtig alten 3er und 4er und konnte den 4er auf einen vollen 1ser umschreiben, also ohne Einschränkungen.

Es gibt auch eine Variante des C1E die man vom 3er her umschreiben lassen konnte die bis ich glaube 18 Tonnen inkl Hänger zulässt, in dem Fall muss der Schein jedoch alle 5 Jahre erneuert werden wie beim Großen „2er”

Der normale C1E zudem der alte 3er umgeschrieben wurde gilt bis 7,5 to und noch max 4,5 to Hänger also ges. 12 to und der gilt lebenslänglich.

Wer bei der Umschreibung auf den Kartenschein da nicht aufgepasst hat, hat die A-Karte gezogen, außer er brauchte 18 to beruflich, ansonsten alle 5 Jahre verlängern und keine Umschreibung mehr auf den „normalen” C1E möglich

Ich sage ja, da gibt es und gab es Unterschiede die kann man kaum glauben, Manche erledigen sich langsam aus Altersgründen, aber so richtig den Durchblick was es da Alles gab und teilweise noch immer gibt hat Niemand.

.... ach da fällt mir noch ein, es gab da sogar noch einen ich weiß nicht mehr 2A, oder 2B der galt für Traktoren die schneller als 25 kmh gingen bis zu 2 Anhängern, oder andere Landwirtschaftliche-, oder Baumaschinen die schneller als 25 kmh durften und mehr als 12 to zul. ges. Gew.

Wenn ich noch etwas nachdenke fällt mir wahrscheinlich noch mehr ein, soweit ich weiß gibt es auch Heute noch einen speziellen „2er” für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge der nicht alle 5 Jahre erneuert werden muss.

Erneuerung bedeutet immer inkl amtsärztliche Untersuchung mit Sehtest, Hörtest, Reaktionstest und Schlagmichtot, die sogenannte „kleine MPU” die auch bei LKW/Bus und Taxifahrern z.B. alle 5 Jahre vorgeschrieben ist.

alles soweit richtig der spezielle 2er heist T

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