Führerscheinregelung bei Doppelachser
Hallo
Mal ein anderes Thema
Die Führerscheinregelung seit der Einführung der Klasse B besagt ja das mal einen Anhänger mit maximal 750 kg ziehen darf bzw einen Wohnwagen der samt Zugfahrzeug nicht 3.5 t überschreiten darf.
Wie schaut das überhaupt mit Doppelachsern aus ?
Im Netz werd ich auch nicht schlau draus.
Irgend jemand sagte es gäbe eine Regelung wenn die beiden Achsen nicht 1 Meter überschreiten zählt die bis 3.5 t Regelung
Ist das korrekt ?
Beste Antwort im Thema
@navec, lass einfach gut sein ich habe es real erlebt, auf dem Link stehen schwarz auf weiß die „Entsprechungen”, einer Führerscheinstelle unterstellst du Ahnungslosigkeit, also was soll`s?
Die Welt wird nicht untergehen nur weil ein navec ausschließlich seine Welt akzeptiert 😉
68 Antworten
Hier nochmal die Frage:
Wie schaut das überhaupt mit Doppelachsern aus ?
Im Netz werd ich auch nicht schlau draus.
Irgend jemand sagte es gäbe eine Regelung wenn die beiden Achsen nicht 1 Meter überschreiten zählt die bis 3.5 t Regelung .
An einem Womo ist das Eigengewicht schon zu hoch für ein zGGw von Anhänger und Zugfahrzeug von "zusammen 3,5t" = "Gespanngewicht".
Zugfahrz. zB. 2200 kg Zgg + Anh. 1200 Zgg = 3400 kg das sollte noch gehen.
Bei VW Bus mit 2800kg 1200kg = 4000kg no.
Womo 3,5 to mit eintrag bei Anhängerbetrieb erhöht sich das Zgw. um 75 kg = Fahren ohne Führerschein für Womo und den Anhänger. Da geht auch der 750kg nicht !!
So denke ich isses passend zur Frage.
Zitat:
@4Takt schrieb am 7. Juni 2018 um 18:38:03 Uhr:
Bis zu einem Meter
1m Achsabstand darf bei einer Tandemachse, nachdem was ich bisher gelesen habe, nicht mehr sein. Ab 1m gilt die nicht mehr als eine Achse.
Zitat:
@unpaved schrieb am 7. Juni 2018 um 14:52:48 Uhr:
Ich erinnere mich noch, das das Fahren mit Anhängern auch schon Anfang der 1970er ein Thema war in den Theoriestunden zu FS Klasse 3. Nur die Praxis wurde damals nicht geübt, wie auch, bei durchschnittlich 12 - 14 Fahrstunden bis zur Prüfung.
Ich habe meinen Schein 71 gemacht und Anhänger war überhaupt kein Thema, der war im Führerschein drin und fertig, hat niemanden interessiert. Damals gab es aber auch kaum solche „Schiffe” als Hänger wie sie Heute fast schon üblich sind, da waren das eher „Wohnwägelchen”.
Später hat mich bei jeder Änderung der Normen nur ein Punkt interessiert, nämlich ändert sich was für mich? Die Antwort war bis Heute nein, außer, dass ich jetzt auch Drehschemel fahren darf, ansonsten Fahrzeuge bis max 7,5 to + Hänger mit max 4,5 to, also gesamt 12 to und das wahrscheinlich lebenslänglich ohne Auflagen.
Diese ganzen Änderungen hat doch kein Mensch im Kopf, ab Jahrgang sowieso nur noch Dies, oder Jenes und ab Jahrgang X nur noch Das und Das und zusätzlich Führerscheine ab dem und dem Gewicht, wer soll das Alles wissen?
Manchmal sind sogar die Leute in der Zulassungsstelle damit überfragt und müssen sich selbst erst schlau machen, auch nicht Jeder Polizist weiß auf Anhieb was jetzt mit welchem Schein zu fahren ist.
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Eigentlich gibt es nur noch die Unterscheidung mit dem Zul gG ein und zweiachser sind alles Anhänger. Bis 750 kg und alle darüber, da ist der Unterschied heute.
Zitat:
@navec schrieb am 7. Juni 2018 um 15:53:20 Uhr:
Zitat:
@rgs3 schrieb am 7. Juni 2018 um 15:27:59 Uhr:
Also ich meine nicht den mit Drehschemel sondern einen stink normalen Wohnwagen mit 4 Rädern (Stützrad nicht mitgerechnet) =)
Also mit 1 Meter bei 2 Achsen korrekt ?weniger als 1m....
Wenn du ne Plastikkarte hast, gibts keine Achsbeschränkungen mehr.
Das ist mitlerweile aber auch gut 20 Jahre lang so, auch ist das Führerscheinrecht sehr übersichtlich, die Problematik ist nur, das ständig Leute von früher dazwischen quatschen die noch nicht gemerkt haben dass früher vorbei ist...
auf Führerscheinregelungen hatte ich mich bei meiner Antwort gar nicht direkt bezogen, sondern auf die grundsätzliche Einstufung einer Doppelachse mit "weniger" als 1m Achsabstand.
Dass die Führerscheinregelungen geändert werden, ist eine Sache. Die technische Gleichstellung dieser beiden Achsarten ist ein andere Sache und die gilt bis heute, trotz Plastikkarten....in §41 STVZO gibt es daher ein paar Hinweise, die sich explizit auf einachsige und/oder zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1m beziehen.
Von der Zulassung und den techn. Anforderungen sind diese beiden Achsarten nach wie vor eine Kategorie, nur bei den Führerscheinen nicht mehr.
Ich versuche hier mal was generelles zusammenzufassen, da ich mich recht viel damit beschäftigt habe und anschließend den BE gemacht habe (Leider Führerschein erst Anfang 2000 gemacht, dadurch nur 3,5 statt 7,5 to)
Erstmal ist es Wurscht beim Führerschein, welche Art von Anhänger (Doppelachser, Einzelachser) man fährt.
Es kommt rein auf das zulässige Gesamtgewicht für den Führerschein an!
Man muss hier unterscheiden, zwischen Betrieb von Anhängern oder der Berechtigung zum ziehen.
Bei Führerschein Klasse B:
Fahrzeug und Anhänger dürfen NICHT die 3,5to zulässiges Gesamtgewicht überschreiten. Dann ist alles gut!
z.B. Skoda Oktavia mit 2,0 to zulässiges Gesamtgewicht und ein Wowa mit 1,4 to zulässiges Gesamtgewicht wären 3,4to und damit ist alles gut. Fährst du ein Wowa mit 1,6to Gesamtgewicht und kommst auf 3,6to, darf der Anhänger nicht gezogen werden.
Führerschein B96:
6 Fahrstunden ohne Prüfung, Zertifikat der Fahrschule ausreichend
Hier werden die 3,5to auf 4,25to erhöht.
Bedeutet, bei einem Oktavia mit 2,0 to Gesamtgewicht und einem WoWa mit 1,8to Gesamtgewicht ist man bei 3,8to und darf den WoWa ziehen!
Wenn man jetzt SUV fährt, und man hat 2,5to Gesamtgewicht und einen WoWa mit 1,8to Gesamtgewicht ist man bei 4,3to und darf diesen nicht mehr ziehen!
Führerschein BE:
6 Fahrstunden + Praktische Prüfung
Mit diesem Führerschein darf man Anhänger bis 3,5to Gesamtmasse ziehen!
Über 3,5to brauchst man C1E oder so ähnlich.
Unabhängig von der Berechtigung ist der Betrieb!
Beispiel:
Ein X3 hat ca. 2,5to zulässige Gesamtmasse und darf 2,4 to ziehen.
Ein Auto-Anhänger hat leer 0,4to und mit Auto max. 2,8 to
Diesen Gespann darf ich nur mit BE ziehen, und aufgrund der Zuglast des SUV nur mit maximal 2,4to beladen.
Bei 2,5to bin ich außerhalb der Betriebserlaubnis, aber wäre trotzdem noch berechtigt....
Fazit:
Für Berechnung zur Erlaubnis des Führerscheins sind ausschließlich die nach Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Gesamtmassen wichtig. Egal ob Doppelacher oder Einzelachser.
Zitat:
Fazit:
Für Berechnung zur Erlaubnis des Führerscheins sind ausschließlich die nach Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Gesamtmassen wichtig. Egal ob Doppelacher oder Einzelachser.
so würde ich es auch sehen.
Also ich hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen aber ein Tandemachser bis 99 cm Achsabstand gilt als eine Achse. ..falls das hier schon geschrieben wurde, einfach überlesen .
LG Michael
ich bitte zu bedenken:
wer noch den alten Klasse 3 Führerschein hat, den nicht hat umschreiben lassen, für den gilt weiterhin, das der nur einachsige Anhänger ziehen darf ( Doppelachse bis 1m Achsabstand gelten als Einachsige). Die neuen Führerscheine sehen das Thema Achsenzahl nicht mehr, da darf man auch mehrachsige Anhänger anhängen, wobei es mir schleierhaft ist, wer es schafft einen mehrachsigen Anhänger hinter einem PKW zu finden, wo man nur die Klasse B nicht BE hat, da beim B Führerschein nicht das tatsächliche Gewicht sondern das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger und vom Zugwagen zählen.
Beim Führerschein Klasse BE ist es ganz anders.
Zitat:
Führerschein BE:
6 Fahrstunden + Praktische Prüfung
Mit diesem Führerschein darf man Anhänger bis 3,5to Gesamtmasse ziehen!
Nö, ich durfte mitm BE Führerschein ohne Limit fahren, also Zugfahrzeug max. 3,5 Tonnen plus Anhänger.
Ich hab aber auch noch nen alten BE gehabt, ohne die 3,5 + 3,5 Tonnen Grenze...
Das heist, ich durfte auch mit nem auf 3,5 Tonnen abgelasteten und als Zugmaschiene zugelassenem Unimog 15 Tonnen Anhänger ziehen... Das auf BE...
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 8. Juni 2018 um 10:00:51 Uhr:
@navec schrieb am 7. Juni 2018 um 15:53:20 Uhr:................. auch ist das Führerscheinrecht sehr übersichtlich, die Problematik ist nur, das ständig Leute von früher dazwischen quatschen die noch nicht gemerkt haben dass früher vorbei ist...
So wie man sieht ist es doch nicht „so einfach” es gibt zu viele Unterschiede auch im Detail, weil es eben immer darauf ankommt WANN hat man den Führerschein gemacht und hat man ihn auf Karte umgestellt, oder nicht usw..... usw....... dazu kommen noch die ganzen Änderungen die zwischen dem Datum des Führerscheins und Heute liegen.
Was die „Leute von früher” dazwischen quatschen hat eben damit zu tun, dass hier verschiedene Altersstufen vertreten sind und für Einige was Anderes gilt und eben nicht für Alle das Gleiche.
Was Heute ist, ist Morgen „früher”, ist so. 😉
Zitat:
................. auch ist das Führerscheinrecht sehr übersichtlich, die Problematik ist nur, das ständig Leute von früher dazwischen quatschen die noch nicht gemerkt haben dass früher vorbei ist...
Doch, man braucht sich nur einmal hinsetzen und seine Karte auswerten und fertig.
Wenn man n normalen B Führerschein hat, guckt man sich die Anhängerthematik an, dann gibt es noch die Mopedthematik und für manche noch das Trecker/Mofa Thema und dann wars das doch.
Jo, aber diese Thematik gab es früher halt nicht.
Da konnte ich mit dem 3er fast jeden Hänger ziehen, jedes Moped fahren und auch jeden Trecker.



