Führerscheinregelung bei Doppelachser
Hallo
Mal ein anderes Thema
Die Führerscheinregelung seit der Einführung der Klasse B besagt ja das mal einen Anhänger mit maximal 750 kg ziehen darf bzw einen Wohnwagen der samt Zugfahrzeug nicht 3.5 t überschreiten darf.
Wie schaut das überhaupt mit Doppelachsern aus ?
Im Netz werd ich auch nicht schlau draus.
Irgend jemand sagte es gäbe eine Regelung wenn die beiden Achsen nicht 1 Meter überschreiten zählt die bis 3.5 t Regelung
Ist das korrekt ?
Beste Antwort im Thema
@navec, lass einfach gut sein ich habe es real erlebt, auf dem Link stehen schwarz auf weiß die „Entsprechungen”, einer Führerscheinstelle unterstellst du Ahnungslosigkeit, also was soll`s?
Die Welt wird nicht untergehen nur weil ein navec ausschließlich seine Welt akzeptiert 😉
68 Antworten
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. Juni 2018 um 07:14:00 Uhr:
alles soweit richtig der spezielle 2er heist T
Und den darf man nur machen, wen man nachweist, das man Landwirtschaft betreibt.
Wer ist hier Alt? Erfahrung kann darauf hindeuten, aber Wissen kann man auch schon jung haben.
Bei den Smarthphonleuten von heute könnte man bei jüngeren beinahe auf die Idee kommen das die schon wieder alles vergessen haben, wenn die mit öffentlichen Telefonen beim bedienen schon probleme bekommen. ;-) Nicht der oder die Erste die beim Nachbarn am Wählscheibentelefonsteht und sagt das ist kaputt ??!!
Zitat:
@-GUN- schrieb am 14. Juni 2018 um 12:12:52 Uhr:
Mensch seid ihr alle Alt :P 😁
das wird man von selbst, du hoffentlich auch. 😉
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Glaubt mir, ich bin noch keine 40 und fühle mich selber schon in vielen Dingen "alt" wenn ich mir die Nichten/Neffen anschaue^^
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 14. Juni 2018 um 02:19:46 Uhr:
[.....]
Der Vater einer Bekannten hatte noch den richtig alten 3er und 4er und konnte den 4er auf einen vollen 1ser umschreiben, also ohne Einschränkungen.
[.....]
Klasse 4 einfach umschreiben auf Klasse 1 habe ich noch nie gehört. 😕
Wann soll das denn gewesen sein, ich habe 1973 die Klasse 4 gemacht und 1975 musste ich neben der Klasse 3 auch noch die Klasse 1 machen, um mein Motorrad fahren zu dürfen.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 15. Juni 2018 um 12:36:42 Uhr:
Klasse 4 einfach umschreiben auf Klasse 1 habe ich noch nie gehört. 😕Wann soll das denn gewesen sein, ich habe 1973 die Klasse 4 gemacht und 1975 musste ich neben der Klasse 3 auch noch die Klasse 1 machen, um mein Motorrad fahren zu dürfen.
Es war von der alten Klasse 4 also bis ca 1955 die Rede, mit deiner Klasse 3-4 aus dem Jahr 73 darfst du auch keine 250 ccm fahren, sondern nur noch 80, bzw jetzt 125 und die PS-gebremst und schon gar keine Autos mit 250 ccm
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. Juni 2018 um 14:21:06 Uhr:
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 15. Juni 2018 um 12:36:42 Uhr:
Klasse 4 einfach umschreiben auf Klasse 1 habe ich noch nie gehört. 😕Wann soll das denn gewesen sein, ich habe 1973 die Klasse 4 gemacht und 1975 musste ich neben der Klasse 3 auch noch die Klasse 1 machen, um mein Motorrad fahren zu dürfen.
Es war von der alten Klasse 4 also bis ca 1955 die Rede, mit deiner Klasse 3-4 aus dem Jahr 73 darfst du auch keine 250 ccm fahren, sondern nur noch 80, bzw jetzt 125 und die PS-gebremst und schon gar keine Autos mit 250 ccm
Wie so oft, antwortest du mal wieder nicht auf die Frage....
Die Frage war, ob man irgendwann einmal eine Klasse 4 in Klasse 1 umschreiben konnte.
Meine Vermutung: nein
Selbstverständlich wurde nachweislich vom Vater einer Bekannten gemacht und zwar problemlos, der war selbst erstaunt, denn er wollte sich eigentlich nur erkundigen was er mit seinem alten 3/4er an Motorrad fahren darf. Er hatte noch den alten 4er und der wurde umgeschrieben auf Klasse 1 ohne Beschränkungen.
Ich selbst habe meinen Führerschein 1971 gemacht und Jahre später erst den 1er, ich hätte auch nur 80 ccm fahren dürfen. Ich musste mich auch 2 Jahre mit max 34 PS begnügen
Siehe auch: https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Dass mit Klasse 4 umgeschrieben auf Klasse 1 glaube ich nicht, denn den 1er gab es vermutlich auch schon 1954 und auch 1954 war der bei Motorrädern uneinschränkt einsetzbar.
Der 4er war in Bezug auf Motorräder m.E. immer eingeschränkt.
Selbst der 4er von vor 1954 war ja auf max. 250cm² eingeschränkt.
Die älteren 3er (bis ca 1980) konnten m.E. auf A1 (bis 125cm²) umgeschrieben werden. Zu dem Zeitpunkt gab es aber schon keine Klasse 1 mehr.
Zitat:
@navec schrieb am 16. Juni 2018 um 08:27:06 Uhr:
Dass mit Klasse 4 umgeschrieben auf Klasse 1 glaube ich nicht...
Ich auch nicht. Der wurde zwar mal erweitert, aber nicht komplett als Klasse 1.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. Juni 2018 um 20:00:25 Uhr:
[.....] Ich musste mich auch 2 Jahre mit max 34 PS begnügenSiehe auch: https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Warum musstest du dich 1971 zwei Jahre lang mit 34 PS begnügen und wo ließt du in deinen Link, dass man irgendwann einmal die Klasse 4 in Klasse 1 umschreiben konnte?
EDIT: Okay, ich habe gerade gelesen, dass du den Klasse 1 erst später gemacht hast
@4Takt/Navec, ihr könnt das glauben, oder es einfach bleiben lassen, spielt keine Rolle.
Tatsache es ist so und auf dem angefügten Link auch nachvollziehbar, der alte 4er bis 1954 wird auch immer noch unter Anderem auf Klasse A und A1 umgeschrieben, dürfte sich mittlerweile jedoch aus Altersgründen erübrigen.
Dass der alte 4er auf A1 umgeschrieben wird, ist sicher in Ordnung, aber dass der grundsätzlich auch mal auf A umgeschrieben wurde, glaube ich nicht und habe das deinem Link auch nicht entnehmen können.
Was du geschrieben hattest, dass der 4er auf 1 umgeschrieben wurde (quasi Version 1.0 deiner Ausführungen), dürfte sich daher sogar schon für dich erledigt haben, denn das kann normal nicht vorgekommen sein
und doch ist/war es so, der bei dem der Schein umgeschrieben wurde ist leider schon länger verstorben, sonst hätte ich glatt noch eine Kopie besorgt. 😉 (nur damit du es glaubst)
im Bild noch mal die „Entsprechungen”