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Führerscheinentzug/Neuerteilung...LKW Module weiterhin gültig?

Themenstarteram 23. August 2019 um 13:27

Hi,

vor einigen Monaten habe ich etwas sehr dummes getan, woraufhin mir der Führerschein entzogen worden ist (zurecht).

Das schlimme und beschämende an der Sache ist, dass ich als Berufskraftfahrer arbeite (derzeit führe ich natürlich andere Hilfstätigkeiten in der Firma aus).

Nun war ich aufgrund meines drohenden Jobverlustes vor Gericht und meine Sperrzeit wurde verkürzt, sodass ich jetzt meinen Führerschein neu beantragen darf.

Nun frage ich mich folgendes:

Den Klasse B habe ich schon seit 18 Jahren, den C/CE habe ich vor 2 Jahren gemacht. Somit wären meine Module noch gültig.

Als ich heute bei der Führerscheinstelle war, sagte mir eine Dame, dass diese Module auch weiterhin gültig sein würden.

Die nächste Dame, zu der ich weitergeschickt wurde, sagte mir, die wären damit erloschen. Sogar meine IHK Prüfung wäre damit erloschen.

Und als eine weitere Dame hinzukam, sagte diese mir, die könnten dazu noch gar nicts sagen, da sie erst das Gerichtsurteil haben müssten und dann ganz genau prüfen würden.

(Mein Anwalt hingegen hat überhaupt keine Ahnung von solchen Sachen).

Jetzt frage ich hier, ob jemand vielleicht etwas ähnliches erlebt hat und mir dazu etwas sagen kann.

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2019 um 16:42

...dem TE geht es um das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Der eigentliche Führerschein B, BE, C1, C1E, C, CE usw. ist das eine, aber um im gewerblichen Güterverkehr als Berufskraftfahrer fahren zu dürfen wird die Schlüsselzahl "95" benötigt.

Diese muß alle 5 Jahre durch den Erwerb von 5 Weiterbildungsmodulen (5 x 7 Std. = 35 Std.) im Zuge der Führerscheinverlängerung erneuert werden... mit den Modulen CE 95, ohne Module nur CE... damit darfste dann nur noch unter den in §1 Absatz 2 beschriebenen Ausnahmen fahren.

Ich würde mal vermuten, dass sich der Gesetzgeber als er das BKrFQG verabschiedet hat keine so rechten Gedanken zum Thema Führerscheinentzug / Wiedererteilung / Neuerteilung usw. gemacht hat... und sich dieser Fall somit in einer breiten Grauzone befindet.

Da eine Grundqualifikation nicht verfällt und jemand der diese hat, aber den CE auch mal ohne Module verlängert hat die "95" einfach durch 5 aktuelle Module (=nicht älter als 5 Jahre) wieder reaktivieren kann, denke ich dass zumindet die Grundqualifiaktion nicht in Gefahr sein dürfte -aber das ist nur eine Vermutung meinerseits.

Ergo, das schlimmste was demnach vermutlich passieren kann wären 5 kostenpflichtige "Samstage" á 7 Std. Langeweile in Modulschulungen... Kosten: 5 x 60,- € = 300,- € (die billigste mir bekannte Variante) bzw. bis zu 5x 105,-€ = 525,-€ (z.B. bei der Dekra oder anderen Institutionen)

...in dem Fall hätteste aber den Vorteil nach Erteilung des CE mit einer druckfrischen / noch 5 Jahre gültigen "95" starten zu können.

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Klasse 3 ist heute BC1E + CE97

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 31. Januar 2020 um 08:08:45 Uhr:

Klasse 3 ist heute B +C1E + CE97

Gruß Metalhead

Plus AM plus A1:79.03/79.04 plus A:79.03/79.04

Klasse 3 gab es bis 1999, und die beinhaltete nicht nur die heutige Klasse BE, sondern auch andere Klassen wie z.B. C1, C1E, L, und einige Sonderberechtigungen, die durch Schlüsselzahlen dokumentiert werden.

Die Grundqualifikation spielt selbstverständlich eine Rolle, da man nur die Fortbildungen absolvieren muß, wenn man bereits grundqualifiziert ist.

Eine Recherche im Internet hat ergeben, daß die Grundqualifikation durch Besitzstand von Klasse 3 bundesweit auch nach Entzug und Neuerteilung erhalten bleibt.

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 31. Januar 2020 um 09:19:00 Uhr:

Die Grundqualifikation spielt selbstverständlich eine Rolle, da man nur die Fortbildungen absolvieren muß, wenn man bereits grundqualifiziert ist.

Genau, das spielte aber nur bei der Einführung 2009 eine Rolle, bis 2014 musste man dann keine Fortbildungen machen. Da diese aber alle 5 Jahre wiederholt werden müssen, müssen heute grundsätzlich alle gewerblichen Berufsfahrer die Fortbildungen machen für die Schlüsselzahl 95.

Also wenn ich die Sache richtig durchblicke, dann muß jemand, der durch Besitzstand grundqualifiziert ist, nur die Fortbildungen absolvieren um die Schlüsselzahl 95 zu bekommen.

Wer nicht als grundqualifiziert gilt, der muß dazu erstmal die Grundqualifikation erwerben.

Also macht es einen deutlichen Unterschied in Aufwand, Kosten und Zeit, ob man als grundqualifiziert gilt oder nicht.

Die LKW Module sind mMn weiterhin gültig.

Das Gesamtkonstrukt besteht aus 2 Teilen.

1) Die grundsätzliche Erlaubnis, überhaupt Fahrzeuge bewegen zu dürfen --> Klasse CE (z. B.)

2) Die Erlaubnis, dieses auch gewerblich gemäß den BrKFQG-Bestimmungen tun zu dürfen --> Schlüsselzahl 95.

Und entzogen wurde doch Punkt 1 - oder?

Ja entzogen wurde Punkt 1.

Die 95 wird aber ja sicherlich erst eingetragen wenn man die Fortbildungen absolviert hat.

Für die 95 musst du alle 5 Jahre, 5 Module nachweisen, egal wann du den Führerschein gemacht hast.

Leute die den LKW Führerschein nach 2009 (Bzw. BE reicht) gemacht haben, müssen eine einmalige Grundqualifikation machen, das sind entweder 280 Stunden Lehrgang und 90Min. Theorieprüfung, oder kein Lehrgang und 7,5 Stunden Prüfung mit Theorie und Praxisteil. Danach gilt oberer Absatz ebenfalls.

 

Die Grundquali für die vor 2009er Führerscheine müsste also auch bei Entzug bestehen bleiben, da ja das Datum der Prüfung dort eingetragen wird oder?

Das Prüfungsdatum wird nicht eingetragen, nur das Erteilungsdatum. Bei Vorbesitz Klasse 3 läßt sich prinzipiell anhand von normalerweise im neuen Führerschein eingetragenen Schlüsselzahlen darauf schließen, daß man grundqualifiziert ist.

Ansonsten müßte man es anders nachweisen.

am 2. Februar 2020 um 11:06

...um grundqualifiziert zu sein muß man nicht unbedingt Klasse 3 besessen haben.

Dazu genügt vor dem 09.09.2009 mindestens BE gehabt zu haben.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. August 2019 um 11:34:41 Uhr:

...

...nur als Hinweis, um grundqualifiziert zu sein muß man nicht unbedingt einen LKW-Führerschein früh genug erworben haben. Dazu reicht bereits die Klass BE von vor dem 09.09.2009.

BE erworben vor dem 09.09.2009 = Grundqualifikation

Quelle: https://www.flvbw.de/.../...ifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html

Ja, es ging hier jetzt nur vorrangig um Klasse 3, weil ich speziell danach gefragt hatte.

Zitat:

... müssen eine einmalige Grundqualifikation machen, das sind entweder 280 Stunden Lehrgang und 90Min. Theorieprüfung, ...

Was zum Henker wird da in der Zeit denn alles geschult? Müssen die Fahrer bei dem Seminar jetzt schon mathematisch-physikalische Berechnungen anstellen, bei welcher Geschwindigkeit Delta im Radius Gamma der LKW mit Neigungswinkel Alpha umkippt? Der Irrsinn hierzulande kennt echt keine Grenzen mehr.

...nach meinen Informationen sollen es angeblich 140 Std. sein. Der zu vermittelnde Stoff ist auf ca. 35-40 Std. angelegt... daher wird der Mist einfach mehrfach durchgewälzt bzw. einfach die Zeit abgesessen.

Der Stoff für die Grundqualifikation ist angeblich identisch mit dem in den Modulschulungen, weshalb diese Kandidaten auch einfach Modulschulungen als Vorbereitung auf die IHK-Prüfung besuchen... genau genommen Zeit absitzen und / oder per App aufm Smartphone Prüfungsfragen auswendig lernen - sehr sinnvoll, da kommen bestimmt hochqualifizierte Berufskraftfahrer bei raus. :rolleyes:

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Februar 2020 um 23:28:27 Uhr:

...nach meinen Informationen sollen es angeblich 140 Std. sein. Der zu vermittelnde Stoff ist auf ca. 35-40 Std. angelegt... daher wird der Mist einfach mehrfach durchgewälzt bzw. einfach die Zeit abgesessen.

Der Stoff für die Grundqualifikation ist angeblich identisch mit dem in den Modulschulungen, weshalb diese Kandidaten auch einfach Modulschulungen als Vorbereitung auf die IHK-Prüfung besuchen... genau genommen Zeit absitzen und / oder per App aufm Smartphone Prüfungsfragen auswendig lernen - sehr sinnvoll, da kommen bestimmt hochqualifizierte Berufskraftfahrer bei raus. :rolleyes:

Was für ein hausgemachter Blödsinn. Und dann wundern sich Spediteure und manche Politiker, dass in dieser Branche der Nachwuchs ausgeht. Jeder junge Mensch mit Realschulabschluss oder besser tut sich doch so einen Krampf nicht an.

Und dann die Rennerei zum Arzt alle 5 Jahre wegen der Verlängerung => meinetwegen ab 35 oder 40 ok. Aber wer als Azubi mit 18 den C(E) macht, kann mit 23 schon wieder zum Doc rennen, das ist doch total hanebüchen.

Ja das ist alles völlig überzogen. Aber wie will man es rückgängig machen, jetzt wo so viele daran mit verdienen? Da muß erstmal die EU zerfallen und die Industrie Druck machen, sonst passiert da gar nichts.

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