Führerscheinentzug nach Sekundenschlaf?

Volvo

Führerscheinentzug nach Sekunden Schlaf ?????????

Führerscheinentzug nach Sekunden Schlaf ?????????

Hallo
Mal eine Allgemeine Frage an euch ein Verwarnter von mir hat uns heute Angerufen und mir Folgendes erzählt:

Er ist am Donnerstag in der Nacht auf der Autobahn in einer Baustelle ins Schleudern gekommen und hat seinen Wagen geschrotet (Totalschaden). Es ist im nix Passiert das ist erst mal die Hauptsache. Aber als die Polizei kam und ihn Fragte wie es Passiert ist meinte er wisse es nicht genau aber es könne sein das er einen Sekundenschlaf hatte da er sich nicht mehr dann erinnern kann. Daraufhin haben ihn die Freundlichen Polizisten gleich mal den Führerschein abgenommen.
Dürfen die das ist das Rechtens ?????
Ich habe zum 1 mal gehört das man da gleich seinen Führerschein abgeben muss bei Alkohol oder Drogen OK aber Sekunden Scharf ????
Wer von euch weiß da mehr und kann mir Infos liefern!!!

Dank euch schon mal Gruß Michael N.

30 Antworten

Re: Führerscheinentzug nach Sekunden Schlaf ?????????

Zitat:

Original geschrieben von Michael N.


Aber als die Polizei kam und ihn Fragte wie es Passiert ist meinte er wisse es nicht genau aber es könne sein das er einen Sekundenschlaf hatte da er sich nicht mehr dann erinnern kann.

Warum hat er Angaben zu Sache gemacht? Er wäre nur verpflichtet gewesen, Angaben zur Person zu machen.

Warum nur schwant mir wieder Böses? Ehrlichkeit wird bestraft und als Dummheit hingestellt; wer dagegen gute Argumente bringt (und seien sie auch noch so an den Haaren herbeigezogen) und sich egoistisch (entweder selber oder mit einem guten Hagen, äh Anwalt durchsetztz ;-) gewinnt in dieser Gesellschaft ...

Gute Nacht sag ich da nur :-( Bei uns hat jetzt ein Urteil für entsetzte Aufschreie gesorgt: der von spielenden Kindern verursachte "Lärm" darf rechtmäßig zur Mietminderung genutzt werden. Ich vertrete eher die Devise "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" ...

Unser Solidarsystem funktioniert so nicht - alle sehen es - jeder weiss es - aber nix passiert. Schon komisch ...

Tschau
Torsten - der XC-Fan (... und überall sehe ich nur noch schwarz. Aber metallic-schwarz und hochglanz-poliert ;-)

300 m

Hi Eric,

es ist schwierig, die geschichte Deines Nachbarn zu kommentieren, weil die wichtigsten Angaben fehlen. Aber: läuft er schon 8 Monate, dann geht es nicht um ein Fahrverbot, sondern den Entzug der Fahrerlaubnis. Sind auf den 300 m keine besonderen Vorkommnisse passiert, dann liegt eine Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB vor. Das setzt voraus, daß mindestens 1,1 Promille im Spiel waren.

Die bekommt man nicht von 2-3 Bier (es sein, das waren Literkrüge), sondern der normale Mitteleuropäer männlichen Geschlechts, 75 kg, mit normalem Resorptionsdefizit (d.h. es werden nur ca. 90 % des aufgenommenen Alkohols auch in die Blutbahn aufgenommen, der Rest wird ausgeschieden) und normalem Abbauwert (0,1 Promille je Stunde) muß - bei angenommenen Trinkdauer 1,5 Stunden und sofortigem Alkoholtest - muß sage und schreibe 2 Liter Bier dafür trinken.

Da ist es dann egal, ob der Weg 300 m beträgt oder ob er selber Kinder hat. Die abstrakte Gefahr ist nunmal da. Thema Vorsatz: Alkohol im Blut kommt vom trinken. Das weiß jeder. Man muß sich i.d.R. gute Geschichten einfallen lassen, um Fährlässigkeit hinzubekommen. Die fallen einem aber besser ein , wenn man wieder nüchtern ist. Wer dann aber nach dem Genuß von 10 Bier erzält. es wären nur 2-3 gewesen, der macht sich nunmal nicht glaubwürdiger.

Auch hier gilt: Klappe halten, Angaben zur Person und notfalls pusten oder Aderlaß. Keine "Koordinationsspielchen" mitmachen. Und dann fix zum Anwalt.

Gruß, Hagen

Edit:

@Torsten

Klingt sehr negativ, was Du sagst. Es wird m.E. nicht die "Ehrlichkeit" bestraft, sondern daß, was der Betroffene in Erics Beispiel als Ehrlichkeit ausgibt, in wirklichkeit aber "seine Version der Realität" ist.

Ich habe es in vielen Fällen erlebt, daß Ehrlichkeit vor Gericht sehr wohl belohnt wurde. Ich gestehe aber ein, daß vielfach eine unwahre Geschichte vor Gericht geholfen hat. Da mag jeder in sich gehen und prüfen, wie er dazu steht.

Re: Re: Führerscheinentzug nach Sekunden Schlaf ?????????

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Warum hat er Angaben zu Sache gemacht? Er wäre nur verpflichtet gewesen, Angaben zur Person zu machen.

Weil er eine Erbliche Haut ist und mit 70 Jahren meinte das die Wahrheit Richtig ist.

Um vorzubeugen er hat in den letzten 50 Jahren keinen Unfall gebaut und nicht weil er im Jahr nur 100km fährt sondern er Fährt 25tkm im Jahr.

Gruß Michael N.

Re: 300 m

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


Da ist es dann egal, ob der Weg 300 m beträgt oder ob er selber Kinder hat.

Ich wollte das nicht als Schuldminderung vorbringen. Wolle das nur anbringen, damit jeder mal in sich geht und drüber nachdenkt, was passieren kann. Und das ist ja noch nicht mal das schlimmste (Führerschein weg)

Ciao,
Eric,

Sorry

Keiner von uns war dabei als er 2 oder 3 oder ... Bierchen hatte - also kann er dir/uns erzählen was er will...

Und ich bin es echt leid, wenn einer, der bewußt mit dem Auto zur Tränke fährt (mit dem "Vorsatz" dort Alkohol zu konsumieren) auch noch bemitleidet wird!
Und es ist völlig schnuppe, wieviel der Durchschnittseuropäer verträgt, es ist entscheidend, ob der Lenker hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war und dieses Risiko steigt nunmal nach jedem Schlückchen.
Auch wenn einer nur 0,3 Promille hatte und einen Unfall verursacht, ist er fällig!! und steht vor dem Richter und Recht geschieht ihm (heißt nicht, dass ihm Recht widerfährt)
Wenn die geringfügige Beeinträchtigung nur dazu führt, dass seine Reaktionszeit um 1/10tel Sekunde verlängert wird und er fährt mit 60 km/h auf einen Zebrastreifen zu, auf dem EUER Kind drübergehen will und dann fehlen 15 cm Bremsweg...

Sorry liebe Elchgemeinde - vielleicht reagiere ich für eure Ohren/Augen übertrieben, aber ich bin für 0,0 Promille, don´t drink and drive und NULL=ZERO Toleranz in diesem Bereich, denn wenn man die Türe einen Spalt offen läßt, werden sicher ein paar Leute versuchen einen Elefanten durchzuschieben und sei es mit Hilfe ihrer Anwälte, deren Aufgabe es ist die Interessen IHRES Mandanten zu schützen und nicht die der Allgemeinheit.

Hier in Ösiland gibt es eine starke Lobby der Wirte, Weinhändler und sonstigen daran Verdienenden/davon Lebenden, die diese von mir gewünschte Änderung der Gesetze noch einige Zeit verzögern werden, aber die größte Schuld gebe ich unserer Polizei, weil sie nicht in der Lage ist koordinierte und sinnvolle Kontrollen zu machen. Die Chance erwischt zu werden ist so minimal, dass schärfere Gesetze auch nicht viel bringen würden. Ich bin in 27 Jahren Autofahren 2 (zwei) mal in eine Kontrolle geraten....

lG Richard, der in diesen Dingen sehr pessimistisch ist

Re: Re: Sekundenschlaf

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.


So kanns passieren, 300m von der Hasutüre weg und die gut gemeinte Ehrlichkeit bringt einem noch paar Monate ohne Führerschein zusätzlich.....

Ciao,
Eric

Nein, nicht die gut gemeinte Ehrlichkeit, sondern das Trinken únd das anschliessende Fahren...

Torsten, der gerne und viel trinkt, aber dann läuft oder Bahn fährt

Re: Sorry

Zitat:

Original geschrieben von dingodog


Die Chance erwischt zu werden ist so minimal, dass schärfere Gesetze auch nicht viel bringen würden. Ich bin in 27 Jahren Autofahren 2 (zwei) mal in eine Kontrolle geraten....

lG Richard, der in diesen Dingen sehr pessimistisch ist

Hi,

kann ich nur zustimmen (0,0%).

Ich bin in jetzt 11 Jahren Auto und 7 Jahren Motorradfahren kontrolliert worden:

1x im PKW angehalten worden (allgemeine Kontrolle)
2x Motorrad (1x weil Auspuff angeblich zu laut war - war original Teil, und 1x allgemeine Kontrolle)
1x zu Fuss (da war ich auch hacke-dicht, die Polizei wollte auch nur wissen ob ich es alleine nach Hause schaffe *g*).

Gruß
Torsten

hohoho. Nun mal langsam. Hört auf mit all diesen Spekulationen, das bringt rein gar nichts.
@MichaelN: dein Verwandter soll sich nen Anwalt nehmen und zwar SOFORT! Alle Spekulationen und gut gemeinten Ratschläge hier sind für die Füße, die deutsche Justiz hat ihre eigenen Regeln. Diese durfte ich auch mit 8 Monaten ENTZUG der Fahrerlaubnis ( der Lappen wird eingezogen und entwertet, es gibt das Ding einfach nicht mehr!) am eigenen Leib erfahren. Ich bin ebenfalls in sämtlichen "Justiz"-Foren rumgesurft, hab die Bußgeldkataloge durchforstet usw, alles Käse.
Auch ich dachte, die Zeit ab in Gewahrsam-Nehmen des Lappens werde "angerechnet" - Pfeifendeckel!
Auch handelte es sich bei mir nicht um ein FAHRVERBOT (der Führerschein wird in Gewahrsam genommen und nach spätestens 6 Wochen zurückgegeben.). Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist langwierig und nervtötend. Bei mir gehörte der komplette ärtzliche Check, Sehtest sowie der Nachweis eines neues 1.Hilfe-Kurses (2 Tage) dazu...
Das Allerschlimmste ist die Tatsache, dass selbst Freunde von mir, der eine Rechtsanwalt und der andere Polizeibeamter, überhaupt nicht verstanden haben, was da (mit mir) passierte und was das sollte. Schlußendlich konnte mein Anwalt n bissel abmildern.
Aus diesem Grund - Anwalt nehmen und machen lassen. Das ist das Beste, was er tun kann.

Hoffe, dass die Geschichte irgendwie halbwegs glimpflich abläuft und halte die Daumen!!!

Viele Grüße,
Nicole

Zitat:

Original geschrieben von Nebula


Auch ich dachte, die Zeit ab in Gewahrsam-Nehmen des Lappens werde "angerechnet"...

Eine solche Regelung hat es hier in Deutschland nie gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eine solche Regelung hat es hier in Deutschland nie gegeben.

Einspruch, Euer Ehren:

StGB § 69 a  Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
(1)  Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet. 
(2)  Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird. 
(3)  Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist.
 (4)  War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111 a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten. 

(5)  Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. 
(6)  Im Sinne der Absätze 4 und 5 steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich. 
(7)  Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend. 

Im Klartext: War die FE durch Beschluß vorläufig entzogen, kann das Mindestmaß auch unter 6 Monate gesenkt werden. Tun (zumindest hier in meiner Gegend) die Gerichte auch und damit liegt quasi ein teilweise Anrechnung vor.

Gruß, Hagen

@Hagen=Darf ich in Zukunft (wenn ich mit Flensburg oder Co.) bei StVO Problemen auf Dich zurückkommen - so als Mandant? Du scheinst entweder schnell an die Texte zu kommen oder zu wissen, wo die stehen ;-)) Ist das Dein Fachgebiet? Cool - musst hier nicht drauf antworten - RA dürfen ja nicht werben ;-)))

@All=Ich würde in einem solchen Fall auch immer erst mit dem RA schwätzen. Das Problem ist nur, man rennt immer zu "seinem" Anwalt, anstatt mal zu schauen, wer ist denn gerade verfügbar und vor allem: wer ist in dem Thema fit, bzw. was kann ich mir leisten. Einen solchen Service gibt´s aber noch nicht, oder? Gibt es ein RA-Talk.de?

Tschau
Torsten - der XC-Fan (mit "NULL" Punkten bis jetzt - aber was nicht ist, kann ja noch werden ... ;-)

Schön, genau so stand das in meinem Strafbefehl, d.h. die Regelung gibt und gab es immer - aber das liegt eindeutig im Ermessen des Richters und was noch viel schlimmer ist, im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Wir reden ja hier gerade über die Konsequenzen - was man auch nicht ausser acht lassen darf, ist das gute, alte Punktekonto. Das füllt sich durch so eine Geschichte mächtig...

Grüße,
Nicole

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan


@Hagen=Darf ich in Zukunft (......)

siehe PN 😉

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan


@All= Gibt es ein RA-Talk.de?

Kann es aus den von Dir oben genannten Gründen ja nicht geben, solange das Rechtsberatungsgesetz - noch - gilt. Es gibt diverse Anwalthotlines, von denen ich persönlich nicht so viel halte, weil die Teilnahme daran nur für solche Anwälte interessant ist, die sich anderweitig kaum über Wasser halten können. OK, die müssen nicht schlecht qaulifizier sein, aber Bedenkenbleiben.

Besser: Anwaltsuchservice des DAV (deutscher Anwaltverein). Aber auch hier keine Kontrolle der Teilnehmer. Wenn ich dort angebe "Interessenschwerpunkt Vietnamisisches Ehescheidungsrecht" wird das halt so gelistet und der Rechtssuchende erhält garantiert keine qualifizierte Beratung.

Als letzter Satz bevor ich noch in die Berufspolitik abgleite: Die beste Werbung für einen Anwalt sind zufriedene Mandanten, die das per Mundpropaganda weitergeben. Also umhören.....

Gruß, Hagen

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


Die beste Werbung für einen Anwalt sind zufriedene Mandanten, die das per Mundpropaganda weitergeben. Also umhören.....

letztendlich sind ja alle die man so trifft, mit ihrem Anwalt zufrieden. Die, dies nicht sind sitzen ja ein 😁 😉 🙂

Ciao,
Eric

Deine Antwort