Führerscheinentzug nach Sekundenschlaf?
Führerscheinentzug nach Sekunden Schlaf ?????????
Führerscheinentzug nach Sekunden Schlaf ?????????
Hallo
Mal eine Allgemeine Frage an euch ein Verwarnter von mir hat uns heute Angerufen und mir Folgendes erzählt:
Er ist am Donnerstag in der Nacht auf der Autobahn in einer Baustelle ins Schleudern gekommen und hat seinen Wagen geschrotet (Totalschaden). Es ist im nix Passiert das ist erst mal die Hauptsache. Aber als die Polizei kam und ihn Fragte wie es Passiert ist meinte er wisse es nicht genau aber es könne sein das er einen Sekundenschlaf hatte da er sich nicht mehr dann erinnern kann. Daraufhin haben ihn die Freundlichen Polizisten gleich mal den Führerschein abgenommen.
Dürfen die das ist das Rechtens ?????
Ich habe zum 1 mal gehört das man da gleich seinen Führerschein abgeben muss bei Alkohol oder Drogen OK aber Sekunden Scharf ????
Wer von euch weiß da mehr und kann mir Infos liefern!!!
Dank euch schon mal Gruß Michael N.
30 Antworten
Gut dass nix passiert ist!
Ich habe soetwas noch nie gehört, aber grundsätzlich liegt es im Ermessen des Polizisten. Wenn jemand jedoch sagt, er kann sich nicht erinnern, vielleicht Sekundenschlaf, dann muss schon sichergestellt werden, das dieser jemand nicht mehr weiterfahren kann. Könnte allerhand sein: Krankheit, Drogen, Müdigkeit oder "stinknormale" Un-Konzentriertheit.
Hoffe das Beste für deinen Verwanden!
🙂 michael
Er wird auf jeden fall seinen schein abgeben dürfen!
Vorteil ist jetzt, dass die Zeit die er nun schon in gewarsam ist auch mitzählt!
Hallo
Und wie Lange weiß das auch jemand vielleicht habe im Busgeldkatalog nix gefunden.
Gruß Michael N.
Zitat:
Original geschrieben von Michael N.
Hallo
Und wie Lange weiß das auch jemand vielleicht habe im Busgeldkatalog nix gefunden.
Gruß Michael N.
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.juraforum.de/forum/t2317/s.html
michael
das kommt vielleicht auch auf den verursachten schaden an.
ich habe das leider auch schon gehabt, da ich KEIN nachtmensch bin eher ein morgenmensch
habe damals nur einen aussenspiegel an einem astra abgesemmelt .... die polizei war nur sauer das ich nicht von dort aus die polizei gerufen habe, sondern zur wache gekommen bin .
gruß
der kris
Zitat:
Original geschrieben von michaelwagner
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.juraforum.de/forum/t2317/s.html
michael
Hallo
Danke für den Link habe mir gerade alles durchgelesen.
In dem fall waren es 8 Monate Endzug des Führerscheins allerdings war das ein LKW Unfall.
Bin ja gespannt was da rauskommt da Heute Feiertag bei uns ist geht mein Verwandter morgen mal zum Anwalt und versucht was rauszubekommen wie jetzt weiter Verfahren wird.
Gruß Michael N.
Hallo,
ich würde auch sagen, daß der Gang zum (Verkehrsrecht-)Anwalt hier die einzig wahre Vorgehensweise ist.
Andererseits: Ich will ja niemand was unterstellen, aber ich kann den Polizisten sehr gut verstehen (um nicht zu sagen, daß ich voll seiner Meinung bin).
MfG
Gut Ok
Wenn es wirklich Sekundenschlaf war ist eine Strafe angemessen bloß wäre es dann auch hilfreich zu wissen wie lange der Führerschein weg ist bzw. ob es Rechtens ist den Führerschein gleich einzubehalten. Da ich Heute zum 1 mal gehört habe das man den Führerschein abgeben muss wenn man einen Sekundenschlaf hatte bin ich über jede Info erfreut. Das so was sehr gefährlich ist und er eigentlich seine Reise unterbrechen hätte sollen steht außer Frage. Bin Persönlich auch sehr froh das es nur zu einen Sachschaden kam und nicht zu einen Personenschaden.
Gruß Michael N.
Hallo,
was soll der Polizist in dieser Situation denn machen?
Er hat jemand vor sich, der ohne erkennbaren Grund einen Unfall verursacht hat.
Das mindeste ist (meiner Meinung nach), mal zu verhindern, daß derjenige weiterhin fährt.
Ich bin der Meinung, daß man dem Sheriff nicht mal übelnehmen könnte, wenn er denjenigen zur Blutentnahme und zur Untersuchung bringt (Medikamente, psych. Krankheiten usw.).
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Sockenralf
Hallo,
was soll der Polizist in dieser Situation denn machen?
Er hat jemand vor sich, der ohne erkennbaren Grund einen Unfall verursacht hat.
Das mindeste ist (meiner Meinung nach), mal zu verhindern, daß derjenige weiterhin fährt.Ich bin der Meinung, daß man dem Sheriff nicht mal übelnehmen könnte, wenn er denjenigen zur Blutentnahme und zur Untersuchung bringt (Medikamente, psych. Krankheiten usw.).
MfG
Hallo
Das er ihn den Führerschein abgenommen hat damit er nicht weiter Fährt ist auch OK gut Fahrzeug ist Totalschaden und wurde abgeschleppt hätte e nicht weiter Fahren können. Aber eventuell mit Leihwagen ich weis. Die Polizisten waren sogar noch so Freundlich das Sie ihn beim nächsten Bahnhof abgesetzt haben nachdem Sie alles aufgenommen hatten. Also den Polizisten ist auch kein Vorwurf zu machen find das Sie sogar vorbildlich und sehr Menschlich waren laut der Erzählung. Nur das man ihn jetzt Seit Freitag im regen stehen läst und ihn keiner Sagen will oder kann wie es jetzt Weitergeht das ist was mich im Moment stört. Ich meine es müsse doch irgendwo stehen was in so einen fall passiert und wie es weiter geht er ist doch nicht der erste der wegen Sekundenschlaf einen Unfall gebaut hat.
Wollte das nur klarstellen nicht das Du meinst ich hätte was gegen die Polizisten oder so.
Gruß Michael N.
Er bekommt in den nächsten 2-3 Wochen Post, dann weis er wies weitergeht.
Lt. Bußgeldkatalog: 5Punkte, angeblich kein zwingendes Fahrverbot (liegt im ermessen der Polizei/des Richters)
Von Führerscheinentzug kann erstmal nicht die Rede sein, der Führerschein wurde lediglich sichergestellt.
Ob ein Fahrverbot aufgrund des geschilderten Tatbestandes ausgesprochen wird (was ich persönlich nicht glaube) ist eine andere Sache. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wird da kompetente Auskunft geben.
Dem Polizist bleibt nichts anderes übrig als den Führerschein erst einmal sicherzustellen, damit eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeschlossen wird. Man hätte ja auch einfach lapidar sich allgemeiner zum Tatbestand äußern können "Ich habe einen kurzen Moment nicht aufgepasst und habe aus Unachtsamkeit den Schaden verursacht" oder "eine CD ist mir runtergfallen, deshalb habe ich einen Moment nicht aufgepasst....." sowas in der Art.
Wird aber wohl glimpflich ausgehen denke ich.
Sekundenschlaf
Tach zusammen.
Ich möchte hier mal ein grundlegende Mißverständnisse ausräumen:
1.) Die Polizei entscheiden nicht über Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug, sie trifft nur vorläufige Maßnahmen. Das tut sie dann, wenn nach der Sachlage eine solche Maßnahme, die durch Staatsanwaltschaft oder Gerichte verhängt wird, zu erwarten ist.
2.) Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog für den Sekundenschlaf gibt es nicht. Wenn überhaupt, fällt der Sekundenschlaf unter
StGB § 315 c Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier gilt Abs. 1 Ziff. 1 Buchts. b, körperliche und / oder geistige Mängel (Übermüdung).
Einer Betrafung nach § 315 c folgt der Fahrerlaubnisentzug nach § 69 StGB. Sperre für Neuerteilung mindesten 6 Monate, Anrechnung von bis zu § Monaten bei vorläufiger Entziehung.
Dein Bekannte sollte a.) schleunigtst eine Anwalt konsultieren und b.) sich zukünftig mit Spontanäußerungen zurückhalten, schadet nur.
Gruß, Hagen
Re: Sekundenschlaf
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
.... und b.) sich zukünftig mit Spontanäußerungen zurückhalten, schadet nur.
so ist es!
Mein Nachbar hat sich letzten Sommer nach getaner Arbeit noch ein Bierchen (2? 3?) in einer Kneipe gegönnt, 300m von seinem Haus entfernt. Kaum fuhr er los und schon kam die Kelle. Bevor die Grünen was fragten sagte er, er hätte Alkohol getrunken. Einfach so aus Ehrlichkeit und in der Hoffnung, dass dann die Strafe nicht so hoch ausfällt.
Der Richter hat in dieser Äußerung einen derben Vorsatz erkannt. Er läuft nun schon bestimmt 7-8 Monate, was er gezahlt hat weiß ich nicht. Er hat zwei kleine Kinder, die jetzt nur von Mama gefahren werden können. Außerdem arbeitet er als LKW-Mechaniker mit anschließender Probefahrt nach Reparatur. Er kann von Glück reden, dass er seinen Job nicht verloren hatte, weil sein Chef eine andere Lösung fand.
So kanns passieren, 300m von der Hasutüre weg und die gut gemeinte Ehrlichkeit bringt einem noch paar Monate ohne Führerschein zusätzlich.....
Ciao,
Eric