Führerscheinentzug, mehrfache Verstöße. Gibt es eine Verjährung?

Guten Abend zusammen,

ein Bekannter von mir hat ein Schreiben bekommen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Ein Einspruch oder Widerspruch ist laut Schreiben nicht möglich. Der Führerschein muss im Januar abgegeben werden.

In der Probezeit wurde dieser einmal mit 23 km/h zu schnell geblitzt (A-Verstoß) im Jahr 2018. Danach kam es zum Aufbauseminar im Jahr 2019. Nach dem Aufbauseminar wurde er erneut geblitzt mit 23 km/h zu viel geblitzt. Daraufhin wurde erneut mit 21 km/h geblitzt. Dies alles ist in der Probezeit passiert.

Nun drei Jahre nach diesen Verstoßen ist ein Brief ins Haus geflattert mit der Aufforderung, den Führerschein abzugeben. Verjährt soetwas nicht bzw. gibt es Möglichkeiten etwas zu machen?

Danke!

43 Antworten

Solange, bis die Behörde einen Antrag zur Wiedererteilung positiv entscheidet... Das kann durchaus lebenslänglich bedeuten.

Aber was soll ich da genauer definieren, wenn es dazu keine festgelegte Frist gibt?

Randbemerkung: Das mit dem Zitieren müsstest nochmal üben.

Zitieren = nebensächlich

... ist halt so geworden + und ohne " Voll Zitat " 😉

" Lebenslänglich " , doch so schlimm 😰

Würde jetzt ehr auf 6 - 12 Monate schätzen , ohne / mit MPU 🙄

Der FS kann sofort neu beantragt werden. Eine Neuerteilung ist aber erstnach drei Monaten möglich. Ggf. kommt noch eine MPU vorher.

Beantragen ist das eine.... Die Entscheidung über den Antrag ist das andere.

Bei der Vorgeschichte muss die betreffende Behörde überzeugt sein, dass man geeignet ist ein Fahrzeug zu führen....ohne MPU sehe ich das in diesem Fall nicht.

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Da der TE sich aus diesem Thread verabschiedet hat, bleibt uns hier nur noch das Spekulatiusgebäck zur Ablenkung und Unterhaltung.
Mahlzeit und frohe Feiertage.

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 25. Dezember 2022 um 22:27:03 Uhr:


" Lebenslänglich " , doch so schlimm 😰

Würde jetzt ehr auf 6 - 12 Monate schätzen , ohne / mit MPU 🙄

Wenn bis zum Lebensende keine MPU bestanden wird... ist es lebenslänglich.
Dass die Behörde in diesem Fall von einer MPU absieht wage ich zu bezweifeln.

15 Jahre Wartezeit, dann brauchst auch keine MPU mehr.
Ist im FE Wesen fast genauso wie im Strafrecht. Ein echtes reales „Lebenslänglich“ existiert in Deutschland doch gar nicht.

Ich meine das waren zehn Jahre. In der Zeit darf allerdings nichts vorfallen oder ein Antrag abgelehnt worden sein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. Dezember 2022 um 16:05:55 Uhr:


Ich meine das waren zehn Jahre. In der Zeit darf allerdings nichts vorfallen oder ein Antrag abgelehnt worden sein.

Denke auch das es 10 Jahre waren und am besten nimmt man einen Anwalt wenn die 10 Jahre rum sind das nichts schief geht Fristen, Anfrage usw.

FAQ: Verjährung der MPU
Kommt es bei der MPU irgendwann zur Verjährung?
Die Untersuchung an sich verjährt nicht. Vielmehr geschieht dies mit der Zuwiderhandlung, auf die der Führerscheinentzug und damit auch die MPU folgten. Dies geschieht jedoch erst nach 15 Jahren.

Erhalte ich meinen Führerschein also nach 15 Jahren zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben?
Ja. Sie sollten es während dieser Zeitspanne jedoch tunlichst vermeiden, erneut gegen geltendes Verkehrsrecht zu verstoßen, da es ansonsten zur Unterbrechung der Frist kommt.

Gibt es noch etwas, was ich beachten sollte, wenn ich meinen Führerschein ohne MPU zurückbekommen möchte?
Die zuständige Führerscheinstelle kann nach dieser langen Zeitspanne zwar keine MPU mehr von Ihnen verlangen, dafür aber, dass Sie sich einer erneuten Führerscheinprüfung unterziehen. Auf diese Weise möchte sie sichergehen, dass Sie noch immer über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Quelle: www,bussgeldkatalog.de

Pauliese Falsch es sind im Optimalen Fall 10 Jahre bis 15 Jahre

Die Tilgungsfrist beträgt zehn Jahre, das bedeutet nach Ablauf der Zeit können Betroffene, sofern sie in dieser Zeit keine weiteren Verstöße begangen haben, ihren Führerschein nach zehn Jahren ohne MPU zurückerhalten. Jedoch beginnt die Frist von zehn Jahren nicht sofort nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, sondern aufgrund der Sperrfrist unter Umständen erst fünf Jahre später. Konkret bedeutet das, dass der Führerschein im Einzelfall auch erst nach 15 Jahren ohne MPU wiedererteilt werden kann, wenn der Antrag darauf gestellt wurde.

Quelle Bussgeldkatalog.de

Die Tilgungsfristen gemäß § 29 StVG betragen je nach Verstoß zwischen 2,5 und 10 Jahren. Und die gesamte Wartezeit kann sogar noch länger dauern, denn der Start der Tilgungsfrist fällt nicht automatisch mit dem Tag der Fahrerlaubnisentziehung zusammen. Handelt es sich z. B. um eine strafrechtliche Verurteilung, beginnt die Tilgungsfrist am Tag des ersten Urteils.

Gemäß § 29 Abs. 5 StVG kann es bis zu fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung dauern, bis die Tilgungsfrist startet (Sperrfrist). Bedenkt man, dass diese selbst noch einmal bis zu 10 Jahre betragen kann, können also bis zu 15 Jahre vergehen, ehe der betreffende Verkehrsverstoß tatsächlich getilgt ist. Wenn Sie diese Geduld aufbringen, ist das die einfachste Möglichkeit, Ihren Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Quelle SOS Verkehrsrecht

OK. Gut für den Freund vom TE.
Vielleicht sagt er doch nochmal was dazu oder berichtet vom Ausgang der Sache.
Ich bin jetzt mal raus hier.
Gruß Paul

Bußgeldkatalog.de ist keine Referenzseite. Richtig ist, dass die normale Tilgung 10 Jahre beträgt, aber erst mit der Neuerteilung beginnt oder spätestens nach 5 Jahren. So kommen 15 Jahre dabei heraus. Mit der Sperrfrist hat das Ganze nichts zu tun. Anlaufhemmung wäre der richtige Begriff.

... nach dem kleinen Schmunzler ...

https://www.allianzdirect.de/.../

... jetzt nur noch hoffen das das 49€-Ticket schnell an den Start geht.

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