Führerscheinentzug, mehrfache Verstöße. Gibt es eine Verjährung?

Guten Abend zusammen,

ein Bekannter von mir hat ein Schreiben bekommen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Ein Einspruch oder Widerspruch ist laut Schreiben nicht möglich. Der Führerschein muss im Januar abgegeben werden.

In der Probezeit wurde dieser einmal mit 23 km/h zu schnell geblitzt (A-Verstoß) im Jahr 2018. Danach kam es zum Aufbauseminar im Jahr 2019. Nach dem Aufbauseminar wurde er erneut geblitzt mit 23 km/h zu viel geblitzt. Daraufhin wurde erneut mit 21 km/h geblitzt. Dies alles ist in der Probezeit passiert.

Nun drei Jahre nach diesen Verstoßen ist ein Brief ins Haus geflattert mit der Aufforderung, den Führerschein abzugeben. Verjährt soetwas nicht bzw. gibt es Möglichkeiten etwas zu machen?

Danke!

43 Antworten

Dann liegt das Problem bei der nicht gemachten MPU denke ich.

Zitat:

@XxBeNNy92xX schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:00:22 Uhr:


Ich denke ich bin alt genug ...

Zitat:

@XxBeNNy92xX schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:22:34 Uhr:


Lesen können wir auch, danke!

Alt genug bist du und lesen kannst du.

Woran scheitert dann die Beantwortung der eignen Frage ?

Wegen Unhöflichkeite wurde noch keine Fahrerlaubsnis eingezogen, so viel ist sicher.

Edit und b.t.w.: ... was bedeutet in dem Zusammenhang eigentlich Aufbauseminar ?

Dass man bei der Begehung von Verstößen auf die schon begangenen aufbaut?

Na also, 2020 und 2021 noch mal Geschwindigkeitsübertretungen.
Das ist dann nicht mehr länger als 3 Jahre her...

Und jetzt bitte noch die §§, die in dem Brief als Begründung für die sofortige Vollziehung der Maßnahme genannt wurden.

Zitat:

@A346 schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:46:17 Uhr:


Na also, 2020 und 2021 noch mal Geschwindigkeitsübertretungen.
Das ist dann nicht mehr länger als 3 Jahre her...

Und jetzt bitte noch die §§, die in dem Brief als Begründung für die sofortige Vollziehung der Maßnahme genannt wurden.

Reichen diese?
Heftig, dass ist ja kompliziert. :-D

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Ja, sehr kompliziert….einfacher wäre gewesen, wenn man…. Aber lassen wir das.
Jetzt muss Dein Freund halt mal richtig in sich gehen und sein Verhalten bisher schonungslos und selbstkritisch analysieren und ehrlich ändern, sonst wird er auf Dauer FS frei bleiben.

Jau, und wenn man wissen will, was dahintersteckt, wirft man eine Suchmaschine an.
Dann wäre dieser Thread mit deiner Frage zur Verjährung vermutlich unnötig gewesen.

Ich bedanke mich bei allen, die versucht haben zu helfen.
Bei einigen jedoch Frage ich mich, wie alt diese sind.

Natürlich kann man auch mal für einen Freund fragen. Ich verstehe nicht was diese Diskussion hier im Thread zu suchen hat.

Ich werde dann nun einfach einmal googlen und muss euch dann nicht mit Fragen belästigen.
Schönen Abend zusammen!

Zitat:

@XxBeNNy92xX schrieb am 22. Dezember 2022 um 20:02:54 Uhr:


Ich bedanke mich bei allen, die versucht haben zu helfen.
Bei einigen jedoch Frage ich mich, wie alt diese sind.

Natürlich kann man auch mal für einen Freund fragen. Ich verstehe nicht was diese Diskussion hier im Thread zu suchen hat.

in deinem Fall hast du Glück, da du schon länger hier bist und schon genügend Beiträge hast, kann man dir das abnehmen.
Viele stolpern hier rein, mit dem ersten Beitrag kommt gleich die Frage "für einen Freund", oder wunderbar eingeleitet mit "nur mal angenommen".
Da kommt bei mir auch die Überlegung wer da wirklich für wen schreibt 😉

Bei der "Menge" sieht sich die Behörde zum Handeln und zieht die Fahrerlaubnis
ein.

Tom

Zitat:

@XxBeNNy92xX schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:00:22 Uhr:


Ich danke euch allen für die Antworten!
Zu dem Thema die Frage für einen Freund... Ich denke ich bin alt genug und hätte schreiben können, dass es um mich geht, wenn es denn der Fall sein sollte! ;-)

Es geht gar nicht so darum, etwas zuzugeben. Das Thema "ich frage für einen Freund" ist bei einem komplexen Thema häufig zum kotzen. Es ist halt ein "ich habe nur die Informationen, die mir erzählt wurden". Diese können unvollständig, verdreht oder sogar auch gelogen sein. Die Info, dass dir ein Brief mit einer Auflistung ausgehändigt wurde kam 40 Minuten nach dem "Scherz".

Zitat:

@XxBeNNy92xX schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:40:23 Uhr:


12/2019 - Geschwindkeitsverstoß nicht weiter genannt, keine Geschwindigkeitsangabe im Brief
Empfehlung daraufhin zur MPU laut Brief, jedoch nie ein Schreiben dazu erhalten!

Auf eine Empfehlung hin kommt kein Schreiben, dass die MPU gemacht werden muss (Es muss keine MPPU gemacht, werden, es stand dem Kumpel frei). Die macht man von sich aus, damit der dritte A-Verstoß nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Da der Kumpel weder die MPU gemacht hat, noch darauf bedacht war nicht noch einen A-Verstoß zu sammeln... Ist die Fahrerlaubnis nun halt weg.

Nur am Rande. Es sind die §2a StVG, die den Entzug zwingend machen.

Ist der Kumpel gegebenenfalls rechtlich gegen die letzten beiden Verstöße angegangen, dann muss die Behörde abwarten, bis die Verstöße rechtskräftig wurden. Das kann schonmal dauern... ja auch 2 Jahre.
Eine Frist, für die Behörde konnte ich auf die Schnelle nicht finden.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Dezember 2022 um 21:39:39 Uhr:


Auf eine Empfehlung hin kommt kein Schreiben, dss die MPU gemacht werden muss. Die macht man von sich aus, damit der dritte A-Verstoß nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Wie kommst Du denn auf diese Idee? Nach drei A-Verstößen in der Probezeit ist, wenn die übrigen Bedingungen und Fristen erfüllt sind, der Entzug zwingend. Das lässt sich nicht durch eine freiwillige MPU verhindern. Die MPU kommt allenfalls im Neuerteilungsverfahren.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Dezember 2022 um 21:48:38 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Dezember 2022 um 21:39:39 Uhr:


Auf eine Empfehlung hin kommt kein Schreiben, dss die MPU gemacht werden muss. Die macht man von sich aus, damit der dritte A-Verstoß nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Wie kommst Du denn auf diese Idee? Nach drei A-Verstößen in der Probezeit ist, wenn die übrigen Bedingungen und Fristen erfüllt sind, der Entzug zwingend. Das lässt sich nicht durch eine freiwillige MPU verhindern. Die MPU kommt allenfalls im Neuerteilungsverfahren.

Ja, habs gerade auch nochmal genauer gelesen.
Im Grunde war die Behörde offenbar sogar gnädig... Ich zähle 4 A-Verstöße.
Der erste führte zum Aufbauseminar
Der zweite sorgte für die Empfehlung zu einer MPU (Wäre es kein A-Vertstoß gewesen, wäre die Empfehlung nicht ausgesprochen worden)
Und die letzten beiden mit 23km/h sind beidens auch A-Verstöße.

Aber kurz gefasst. Der Drops ist gelutscht und der Lappen für einige Zeit weg.

Was der TE meint ist die freiwillige Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die gehört zur zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen. Das ist aber keine MPU

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Dezember 2022 um 21:52:40 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Dezember 2022 um 21:48:38 Uhr:


Aber kurz gefasst. Der Drops ist gelutscht und der Lappen für einige Zeit weg.

... Für wie lange ist der " Lappen " einige Zeit weg 😕

Für ca. 3 ... 6 ... 9 ... 12 Monate 🙄

Bitte etwas genauer definieren ...

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