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Führerscheinbesitz/Fahrpraxis bei Carsharing
Gegenwärtig schießen diese Unternehmen "wie Pilze aus dem Boden" In einer Diskussionsrunde im
Bekanntenkreis haben wir unlängst über die Frage der Verkehrssicherheit bei der Nutzung des Carsharing
diskutiert.
Dabei traten u.a. folgende Fragen auf, welche teilweise kontrovers erörtert wurden.
- Dürfen Personen am Cs. teilnehmen, welche vor Jahrzehnten den Führerschein erworben haben,
aber über lange Zeit keine Fahrpraxis erworben haben ?
- Können vorgenannte Personen zur Teilnahme an einem "Auffrischungskurs" verpflichtet werden ?
- Ist damit zu rechnen, daß Personen, welche auf Grund der Einkommenssituation kein eigenes Auto
finanzieren können, verstärkt auf Cs. ausweichen ?
- Ist die Schadensabwicklung/-regulierung bei Unfällen mit Cs.-Fahrzeugen durch den Gesetzgeber klar
geregelt ?
Vielleicht gibt es weitere zu beachtende Probleme in dem Zusammenhang.
MfG
Beste Antwort im Thema
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4) Ja
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17 Antworten
Ich hatte bisher eigentlich noch keine negativen Erfahrungen mit CS-Autos... Oder nicht mehr, wie mit "normalen" anderen Autos.
Und die anderen Punkte.... Sicherlich teilweise sinnvoll, aber nicht nur für CS
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 18. Aug. 2019 um 13:32:34 Uhr:
(...)
Auch dies rasante beschleunigen und wieder bremsen wobei ich das Gefühl habe, dass die Fahrer das teilweise aus Lust und Laune machen.(...)
Warum sollte man das auch sonst machen?