Führerscheinbefristung seit umtausch im Kartenformat

Hallo, ich habe den großen LKW Führerschein gemacht und somit auch den neuen Führerschein im Kartenformat erhalten.
Vorher hatte ich einen rosanen Schein, also die alte Klasse 3 wo man PKW mit Anhänger fahren durfte und bis 7,5 to.
So nun meine Frage: mein Kartenführerschein ist ja alles gut und schön aber wieso ist der PKW Führerschein auch auf 5 Jahre befristet worden ?
also normal B nicht aber BE also der PKW schein mit Anhänger ist nur noch 5 Jahre gültig. Finde ich irgendwie unfair. Ich stell mir grad vor ich besteh die ärztliche Untersuchung in 5 Jahren nicht (aus welchen Gründen auch immer) darf ich dann auch kein PKW mit Anhänger mehr fahren? oder wird dann nur C / CE und C1E ungültig ?

Grüße aus Norddeutschland

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Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 17:04:45 Uhr:


So nun meine Frage:

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:36:31 Uhr:


Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, ... hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... 😰

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! 😉

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Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 19:58:47 Uhr:



Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 19:33:49 Uhr:


Hier mal die Rückseite von meinem Kartenführerschein

Genau das dachte ich mir!
Dein "BE" ist nicht befristet - die 79.06 sagt lediglich aus, dass du deinen BE-Führerschein vor 2013 erworben hast und damit auch Anhänger über 3,5t ziehen fahren darfst!

Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch bestimmte Kombinationen fahren, die nach altem Recht zur Klasse 3 zählten, heute unter die Klasse C1E fallen...allerdings bei (gewerblichen) Fahrten die unter das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz fallen nur bis zu dem Datum hinter der 95 - nach diesem Datum nur noch privat, sofern du nicht deine 35h Weiterbildung nachweist.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 19:58:47 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 28. Januar 2017 um 19:54:15 Uhr:


C/CE sind grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag befristet und müssen dann verlängert werden.

Die Klasse C ist schon lange nicht mehr bei Neuerwerb bis zum 50'sten Lebensjahr gültig - sondern nur noch befristet auf 5Jahre!

OK, wieder was gelernt. Da soll noch einer durchblicken, bei den vielen Regelungen.

Danke euch jetzt weiss ich bescheid

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