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Führerscheinbefristung seit umtausch im Kartenformat

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 16:04

Hallo, ich habe den großen LKW Führerschein gemacht und somit auch den neuen Führerschein im Kartenformat erhalten.

Vorher hatte ich einen rosanen Schein, also die alte Klasse 3 wo man PKW mit Anhänger fahren durfte und bis 7,5 to.

So nun meine Frage: mein Kartenführerschein ist ja alles gut und schön aber wieso ist der PKW Führerschein auch auf 5 Jahre befristet worden ?

also normal B nicht aber BE also der PKW schein mit Anhänger ist nur noch 5 Jahre gültig. Finde ich irgendwie unfair. Ich stell mir grad vor ich besteh die ärztliche Untersuchung in 5 Jahren nicht (aus welchen Gründen auch immer) darf ich dann auch kein PKW mit Anhänger mehr fahren? oder wird dann nur C / CE und C1E ungültig ?

Grüße aus Norddeutschland

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 17:04:45 Uhr:

So nun meine Frage:

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:36:31 Uhr:

Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, ... hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... :eek:

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! ;)

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Doch aber als Gespann dann nicht über 3,5t.

Edit: Hinter welchen Fahrzeugklassen ist denn ein Befristungsvermerk?

Mein "alter Kl III "bis 7,5 to mit oder ohne Anhänger gilt bei mir dauerhaft. Allerdings musste ich ab Endalter 50 alle 5 Jahre für die Klassen C, D1, D, und CE neu beantragen.Das zieht natürlich alle 5 Jahre Arztbesuch mit Blutwertangaben,Kurz,-Reaktionstest,usw. nach sich ( ca. 90,- - 120,-€ Eigenanteil. Zusätzlich alle 5 Jahre Augenärztliches Attest für Fsch. (kostet nochmal zwischen 69,- wie bei mir ) bis teilweise 110,-€Zusätzlich die Verwaltungsgebühr mit Passbild usw. Das betrifft allerdings nur die über 50-jährigen. Den Busschein D1, D , D1E und DE haben sie mir von der Kreisverwalttung schon vor 5 Jahren gestrichen - da sind die Ämter sehr genau, weil der Verlängerungsantrag über die Gültigkeitsdauer 14 Tage zu spät von mir gestellt wurde. Schlecht für mich- aber so ist das heute. Die Tests sind auch nicht mehr so Pille Palle, wie früher, sondern doch schon sehr intensiv. Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, über 35 Jahre lang Sattel im Baustellenbereich gefahren, hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,Kreisverwaltung ließ ihn antanzen,Fsch abgeben, für 3 Monate gesperrt, PKW-Fsch steht auf der Kippe, wenn er nicht ein lupenreines Arzt-Attest vorlegen kann.So sieht das heute aus.Betrifft allerdings nur alle über 50-jährigen.

Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 17:04:45 Uhr:

So nun meine Frage:

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:36:31 Uhr:

Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, ... hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... :eek:

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! ;)

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 17:04:45 Uhr:

So nun meine Frage:

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:36:31 Uhr:

Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, ... hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... :eek:

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! ;)

Also mit dem Bluthochdruck- das ist keine Fantasie. Mein Hausarzt zum Beisp. hat mir die Fsch-Verlängerung abgeraten, gerade weil ein Patient genau deswegen seinen Lappen für 3 Monate gesperrt wurde. Kreisverwaltung ist bekannt, nenne ich jetzt nicht. Deswegen bin ich auswärts ins Rhein-Main-Gebiet, habe dort einen Fsch-Arzt ausfindig gemacht, und selbst der sagte mir nach der ärztl.Kontrolle,dass er (der Arzt) für die gemessenen Daten meinerseits (übrigens auch erhöhter Blutdruck) absolut keine Haftung übernimmt.Zahlen musste ich die Gebühr natürlich trotzdem (übrigens über 120,00€) Ergo: Entscheidend ist die Zulassungsstelle, bze. die zuständige Kreisverwaltung. So läuft das in Rhein-Land-Pfalz...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 17:04:45 Uhr:

So nun meine Frage:

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:36:31 Uhr:

Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, ... hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... :eek:

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! ;)

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 17:08

Zitat:

@Golfinator schrieb am 28. Januar 2017 um 17:11:42 Uhr:

Doch aber als Gespann dann nicht über 3,5t.

Edit: Hinter welchen Fahrzeugklassen ist denn ein Befristungsvermerk?

Hinter BE , C1, C1E, C, CE

Dr. A.Mok

übrigens, nur mal so - warum wird denn so ein Unterschied getroffen zwischen LKW-Schein und Bus-Schein?Mein Klasse 2 ( C, CE habe ich gütiger Weise behalten dürfen, der andere (Bus-Schein) D1, D, D1E , und DE sind mir gestrichen worden vor 5 Jahren. Nur wegen Personenbeförderung ??? Das ist nich fair.

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 18:04:07 Uhr:

Also mit dem Bluthochdruck- das ist keine Fantasie. Mein Hausarzt zum Beisp. hat mir die Fsch-Verlängerung abgeraten, gerade weil ein Patient genau deswegen seinen Lappen für 3 Monate gesperrt wurde. Kreisverwaltung ist bekannt, nenne ich jetzt nicht. Deswegen bin ich auswärts ins Rhein-Main-Gebiet, habe dort einen Fsch-Arzt ausfindig gemacht, und selbst der sagte mir nach der ärztl.Kontrolle,dass er (der Arzt) für die gemessenen Daten meinerseits (übrigens auch erhöhter Blutdruck) absolut keine Haftung übernimmt.Zahlen musste ich die Gebühr natürlich trotzdem (übrigens über 120,00€) Ergo: Entscheidend ist die Zulassungsstelle, bze. die zuständige Kreisverwaltung. So läuft das in Rhein-Land-Pfalz...

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 18:04:07 Uhr:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

 

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 18:04:07 Uhr:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

 

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... :eek:

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! ;)

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 18:04:07 Uhr:

...gerade weil ein Patient genau deswegen seinen Lappen für 3 Monate gesperrt wurde.

Und der nächste der jemanden kennt, der jemanden kennt dessen Nachbar mal nen Hund von einem Züchter hatten dessen Tochter den Briefträger aus dem anderen Ort geihratet und von diesem gehört hat dass... :rolleyes:

Zitat:

...habe dort einen Fsch-Arzt ausfindig gemacht...

Dazu muss man niemanden "ausfindig" machen, das kann jeder Arbeitsmediziner!

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 18:33

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 17:04:45 Uhr:

So nun meine Frage:

Stell mal ein Bild der Rückseite deines Führerscheines zur Verfügung...alles andere wäre nur Rätselraten!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Januar 2017 um 17:45:21 Uhr:

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:36:31 Uhr:

Beispiel: ehemaliger Arbeitskollege, ... hat die ärztliche Überprüfung nicht bestanden wg.zu hohen Bltdruck,

Nicht alles glauben, was die ehemaligen "Kollegen" so erzählen... :eek:

...damit es soweit kommt, muss schon eine Menge vorgefallen sein - insofern werden die wahren Gründe deinem "Kollegen" extrem peinlich sein und er hat dir die Ausrede mit dem Blutdruck erzählt! ;)

Hier mal die Rückseite von meinem Kartenführerschein, da kann man genau sehen das BE auf 5 Jahre befristet ist.

Wenn ich die Erteilungsdaten richtig interpretiere, könnte 2021 dein 50. Geburtstag anstehen? C/CE sind grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag befristet und müssen dann verlängert werden.

Die Schlüsselzahl 95 ist auf 5 Jahre begrenzt. Der Führerschein selbst läuft nicht ab, das steht in Spalte 11

Zitat:

@PI-Omega schrieb am 28. Januar 2017 um 19:33:49 Uhr:

Hier mal die Rückseite von meinem Kartenführerschein

Genau das dachte ich mir!

Dein "BE" ist nicht befristet - die 79.06 sagt lediglich aus, dass du deinen BE-Führerschein vor 2013 erworben hast und damit auch Anhänger über 3,5t ziehen fahren darfst!

Mit dieser Schlüsselzahl darfst du auch bestimmte Kombinationen fahren, die nach altem Recht zur Klasse 3 zählten, heute unter die Klasse C1E fallen...allerdings bei (gewerblichen) Fahrten die unter das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz fallen nur bis zu dem Datum hinter der 95 - nach diesem Datum nur noch privat, sofern du nicht deine 35h Weiterbildung nachweist.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 28. Januar 2017 um 19:54:15 Uhr:

C/CE sind grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag befristet und müssen dann verlängert werden.

Die Klasse C ist schon lange nicht mehr bei Neuerwerb bis zum 50'sten Lebensjahr gültig - sondern nur noch befristet auf 5Jahre!

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 19:45

Also gilt dieses Datum dahinter nur für die eingetragene "95" wenn ich das jetzt richtig verstehe ja ... dann bin ich ja beruhigt

Ja, das gilt nur für Fahrten die mit der 95' in Zusammenhang stehen....

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