Führerschein - wieviele Grundfahrten ? Reicht die Zeit ?
Hallo zusammen,
ich mache seit mitte Januar meinen Führerschein.
Habe bereits 5 Theoriestunden (2 pro Woche sind es) und 1 Fahrstunde diese Woche gehabt.
Ich möchte meinen Führerschein unbedingt fertig bekommen kurz bevor ich 18 werde.
Das währe um genau zu sein der 23.April in diesem Jahrt.
Es kommen ja noch 12 Sonderfahrten auf mich zu... macht man da etwa auch nur 1 pro Woche ?
Oder fängt man immer mit 1 Fahrstunde pro Woche an und steigert sich dann mit der Zeit ?
So wie ich das Verstanden habe ich mein Fahrlehrer auch immer ziemlich ausgebucht von den Terminen her...
Hm..was meint ihr ? Schaff ich das noch kurz bevor ich 18 werde ?
Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
1 pro woche?du kannst das machen wie du willst also auch alle an einem Tag oder wie auch immer verteilt - dein Fahrlehrer sollte halt dafür Zeit haben
warum unbedingt kurz bevor du 18 wirst? ist doch schnuppe ob ne woche davor oder danach
Aus deiner Perspektive ists vielleicht schnuppe, aber denk mal zurück als du 17 warst, da wars dir bestimmt auch nicht egal wie lang es noch dauert.
Ich bin am Tag vor meinem Geburtstag um 23:55Uhr im Auto gesessen und hab um 00:01 den Schlüssel umgedreht.
72 Antworten
Ich finde die Regelung ja sowieso belämmert den nicht vorher auszuhändigen. Es steht ja sowieso das Geburtsdatum auf dem FS. Also wird dich jeder Polizist der einen bei einer unerlaubten Fahrt vor dem 18. Geburtstag anhält erkennen dass der Fahrer nicht fahrberechtigt ist und dementsprechend handeln.
Etwas überspitzter Vergleich: Ich kriege meinen Studentenausweis fürs neue Semester auch immer etwas früher als das neue Semester beginnt. Wenn ich damit versuche einen Studentenrabatt zu kriegen ist das verwerflich, liegt aber im Endeffekt auch an der/dem Kassierer wenn ich damit durchkomme.
Das liegt mitunter daran, dass es sich um eine gänzlich andere Gesetzgebung handelt.
Wenn du es unbedingt vergleichen möchtest, dann eher mit einer Quittung beim Tanken.
Bekommst du deine Quittung 2 Tage bevor du getankt hast ?
Auf der Quittung steht doch auch ein Datum...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Klärt sowas doch bitte per PN es tut hier nichts zum Thema.
Danke
Das läuft hier bei MT leider immer so, dass vom Thema abgeschweift wird.
Für reine Führerscheinfragen sind Fahrschulforen besser geeignet.
Frag mal deinen Fahrlehrer, ob er es schaft dich bis zum 18 durchzubringen.
Falls nicht, dann wechsel einfach zu einer Fahrschule, die es schaffen.
Hast du bereits alle Unterlagen abgegeben ?
Kannst du bereits positive EDV Ergebnisse vorweisen bzw. altmodische positive Bögen ?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das läuft hier bei MT leider immer so, dass vom Thema abgeschweift wird.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Klärt sowas doch bitte per PN es tut hier nichts zum Thema.
Danke
Für reine Führerscheinfragen sind Fahrschulforen besser geeignet.Frag mal deinen Fahrlehrer, ob er es schaft dich bis zum 18 durchzubringen.
Falls nicht, dann wechsel einfach zu einer Fahrschule, die es schaffen.Hast du bereits alle Unterlagen abgegeben ?
Kannst du bereits positive EDV Ergebnisse vorweisen bzw. altmodische positive Bögen ?
Unterlagen sind abgegeben seit ca 2 Wochen.
Theroie ist absolut kein Thema da gibt es mittlerweile sogut wie keine Fehler mehr.
Wobei ich aber eh noch 3 Wochen Theorie vor mir habe bevor ich meine 12 Theoriepflichtstunden zusammen habe.
OK, das ist doch schonmal super.
Die Bearbeitung des Antrages dauert zischen 1-8 Wochen.
Sobald du von derr Prüforganisation deine Rechnung bekommst, diese schnellstmöglichst überweisen und nach einem Prüftermin für die Theorie fragen.
Wenn du Anfang April dann deine Praktische hast, so hast du im Negativfall immernoch die Chance in der 2. Prüfung den FS vor deinem Geburtstag zu bestehen.
Wenn du jetzt nur 1 mal die Woche fährst, so ist das nich unbedingt ein schlechtes Zeichen.
Lieber 2 Wochen vor der Prüfung 3-5 mal die Woche fahren 😉
Ja der Fahrlehrer meinte auch das wir wenn es soweit ist mehr Fahren aber ich mach mir da immer viel zu viele Gedanken. :\
Hoffe ihr versteht das nicht falsch, aber wenn man das Auto schon vor der Tür hat und darf noch nicht Fahren...da zählt wirklich jeder Tag ! 🙂
Muss ich wegen dem Prüfungstermin in der FS fragen oder beim Amt ?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Muss ich wegen dem Prüfungstermin in der FS fragen oder beim Amt ?
den prüfungstermin macht dein fahrlehrer mit der prüforganisation aus......
Zitat:
Falsch. Ich kann dir versichern dass ich auch um 00:01 Uhr in der Lage gewesen wäre eine gültige Fahrerlaubnis vorzuweisen. Man muss nur, wie immer im Leben, die richtigen Leute kennen.
egal ob du den schein hattest oder nicht: ich bin sowieso der meinung, dass nicht der führerschein, den du dabei hast, dich berechtig zu fahren, sondern wenn du ihn rechtmäßig nutzen darfst (also alter und prüfung bestanden und gerade kein verbot vorliegt).
Somit wäre ich auch gefahren, auch wenn ich den führerschein nicht dabei hätte, sondern er noch beim amt ist. Wieso auch nicht??
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
egal ob du den schein hattest oder nicht: ich bin sowieso der meinung, dass nicht der führerschein, den du dabei hast, dich berechtig zu fahren, sondern wenn du ihn rechtmäßig nutzen darfst (also alter und prüfung bestanden und gerade kein verbot vorliegt).Zitat:
Falsch. Ich kann dir versichern dass ich auch um 00:01 Uhr in der Lage gewesen wäre eine gültige Fahrerlaubnis vorzuweisen. Man muss nur, wie immer im Leben, die richtigen Leute kennen.
Somit wäre ich auch gefahren, auch wenn ich den führerschein nicht dabei hätte, sondern er noch beim amt ist. Wieso auch nicht??
Tja, so witzig dir das erscheinen mag, aber die Fahrerlaubnis ist erst gültig mit dem Erhalt des Führerscheins.
Wenn du den einmal ausgehändigt bekommen hast und der fällt dir dann z.B. in den Gulli, so darfst du trotzdem fahren.
Du hast übringens nur 2 Jahre zeit dir den FS aushändigen zu lassen, dannach verfällt der und du musst alles neu machen.
Da hatten wir sogar mal einen Fall, da die Fahrschülerin gleich nach der Prüfung in die USA gegangen ist und erst nach ca. 3 Jahren ihren FS abholen wollte. ( LOL )
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Tja, so witzig dir das erscheinen mag, aber die Fahrerlaubnis ist erst gültig mit dem Erhalt des Führerscheins.Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
egal ob du den schein hattest oder nicht: ich bin sowieso der meinung, dass nicht der führerschein, den du dabei hast, dich berechtig zu fahren, sondern wenn du ihn rechtmäßig nutzen darfst (also alter und prüfung bestanden und gerade kein verbot vorliegt).
Somit wäre ich auch gefahren, auch wenn ich den führerschein nicht dabei hätte, sondern er noch beim amt ist. Wieso auch nicht??
Wenn du den einmal ausgehändigt bekommen hast und der fällt dir dann z.B. in den Gulli, so darfst du trotzdem fahren.
Dann erkläre mir mal, warum meine Cousine nur mit der Prüfungsbescheinigung mit einem PKW herumfahren darf und das auch noch als Minderjährige (BF17 bzw. so wurde es mir zumindest erklärt). IMHO steht das im völligen Widerspruch zu deiner Aussage.
notting
PS: BTW: Das mit dem um schon um Mitternacht erstmalig alleine fahren dürfen kann auch so sein, dass ein Elternteil den Führerschein vorher gegen Gebühr und Unterschrift abgeholt hat und dann ihm eben an seinem Geburtstag ausgehändigt hat.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Dann erkläre mir mal, warum meine Cousine nur mit der Prüfungsbescheinigung mit einem PKW herumfahren darf und das auch noch als Minderjährige (BF17 bzw. so wurde es mir zumindest erklärt). IMHO steht das im völligen Widerspruch zu deiner Aussage.
Beim begleitenden Fahren hat sie eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis mit der Auflage nur in Begleitung bestimmter Erwachsener die diverse Kriterien erfüllen müssen und bei der Führerscheinstelle als berechtigte Begleiter registriert sind zu fahren.Alleine darf sie erst mit 18 fahren und dann kann sie auch den richtigen Führerschein abholen.
Aber alleine fahren is nicht,dann ist der Lappen wieder in der Schublade der Behörde.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Beim begleitenden Fahren hat sie eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis mit der Auflage nur in Begleitung bestimmter Erwachsener die diverse Kriterien erfüllen müssen und bei der Führerscheinstelle als berechtigte Begleiter registriert sind zu fahren.Alleine darf sie erst mit 18 fahren und dann kann sie auch den richtigen Führerschein abholen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Dann erkläre mir mal, warum meine Cousine nur mit der Prüfungsbescheinigung mit einem PKW herumfahren darf und das auch noch als Minderjährige (BF17 bzw. so wurde es mir zumindest erklärt). IMHO steht das im völligen Widerspruch zu deiner Aussage.
Aber alleine fahren is nicht,dann ist der Lappen wieder in der Schublade der Behörde.
Also stimmt das mit "Fahrerlaubnis erst ab Abholung des FS", was du vorhin geschrieben hast, zumindest in diesem Fall nicht.
notting