Führerschein weg?
Hey Leute.
Eine Freundin von mir hat eine Frage und die wollte ich nun auch mal hier stellen. Vielleicht weiß ja einer von euch, was passiert.
Sie wurde heute in einer Spielstraße mit 23 km/h gelasert. Es ist noch keine Ordnungswidrigkeit wurde ihr vor Ort von der Polizei gesagt. ABER:
Sie ist vorher schon desöfteren im Verkehr aufgefallen durch:
- 2x geblitzt mit Handy am Ohr, woraufhin sie ein Aufbauseminar gemacht und ihre Probezeit verlängert bekommen hat
- 1x 50 km/h zu schnell auf der Autobahn!, woraufhin ihr Führerschein für 1 Monat weg war
Bei der nächsten Ordnungswidrigkeit ist ihr Führerschein weg, wurde ihr gesagt.
Nun hat ihr die Polizei aber auch gesagt, dass es sein könnte, dass das Ordnungsamt dieses erneute Vergehen anders einstufen (wegen den ganzen Dingen, die vorher geschehen sind) und ihr den Führerschein komplett wegnehmen könnte.
Aber sie soll erstmal abwarten.
Was glaubt ihr, wie das ausgeht?
LG
Beste Antwort im Thema
Ohne es Böse zu meinen, aber wer in so kurzer Zeit soviel Mist baut, sollte sich ernsthaft überlegen ob das Autofahren noch Sinn macht.
Weil von Lerneffekt durch die Strafen kann ja kaum die Rede sein.
38 Antworten
mit dem Ordnungsamt kann sie klären was sie will, wenns der FEB nicht passt leitet die eigene Maßnahmen ein.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
mit dem Ordnungsamt kann sie klären was sie will, wenns der FEB nicht passt leitet die eigene Maßnahmen ein.
Stimmt.
Welpenschutz. Cool.
Da berufe ich mich demnächst auch drauf, bei Gelegenheit, wenn ich heim will und mal 50 drüber bin...
Weil ich ja schließlich erst 11,5 Jahre fahre und keine Punkte habe, gell.
cheerio
Dass man sich hier in so einem Forum nicht einfach mal nur austauschen kann, ohne dass man halb angegriffen wird.
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Sorry aber ich finde es richtig wenn der Schein erstmal weg ist.
23km/h reichen um einen Menschen und v.a ein Kind Lebensgefährlich zu verletzen.
Mit Handy am Ohr fahren -> No Go ! Hab ich mir von Anfang an angewöhnt immer rechts ranfahren und zurückrufen... ist mit Sicherheit nicht wichtiger als die sichere Führung des Fahrzeug und damit verbundene Menschenleben.
Und 50km/h mehr auf der AB...was soll man da sagen...das passiert nicht mal eben aus versehen. Die Schilder kommen ja in der Regel öfter...
Zitat:
Original geschrieben von Olivia1234
Sie hatte ja eine Empfehlung für diese verkehrspsychologische Beratung bekommen. Man hat 2 Monate Zeit sich darauf zu beziehen und in dieser Zeit wirken sich solche "kleinen" Vergehen nicht weiter aus. Man hat eine Art Welpenschutz.
Da ist einiges quer:
- es gibt keinen "Welpenschutz",
- "kleinere" Vergehen im Verwarnungsgeldbereich bis max. 35 Euro haben nie eine Auswirkung auf die Probezeit oder probezeitbedingte Maßnahmen, weder in irgendwelchen ersten 2 Monaten noch danach,
- diese 2 Monate beziehen sich auf den Zeitpunkt, wann man die letzte Stufe vor dem Fahrerlaubnisentzug erreicht:
Zwei Monate nach dem Erhalt des Schreibens zur (freiwilligen) Teilnahme an einem verkehrsspychologischen Seminar befindet man sich in der letzten Stufe der Probezeit. Wird dann ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Man erhält sich nicht automatisch nach drei Monaten wieder, sondern man muss sie neu beantragen (etwa 180 Euro Antragskosten) und bekommt die Fahrerlaubnis dann je nach Bearbeitungszeit nach etwa 6-8 Wochen neu erteilt, jedoch frühestens 3 Monate nach dem Entzug.
Es können zwar irgendwelche Auflagen wie Seminar oder auch MPU zur Neuerteilung gefordert werden, wird hier aber eher nicht passieren.
Irgendwelche "gröberen" Missetaten, also punktebewerte Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro innerhalb dieser 2 Monate haben keine Auswirkung auf die Probezeit oder irgendwelche probezeitbedingten Folgen.
Es bleiben aber "normale" OWIs, deren Bußgeld bezahlt werden muss und deren Punkte das Konto in Flensburg weiter anfüllen.
Dass auch "kleinere" Vergehen im reinen Verwarnungsgeldbereich zu einer MPU führen können (und auch machen), hat nichts mit Probezeit zu tun, sondern ist "normales" Autofahrerschicksal. Nach aktueller Rechtsprechung kann es das bei 20 Verwarnungsgeldern innerhalb 6 Monaten bzw. 40 Verwarnungsgeldern innerhalb 12 Monaten geben. Also nichts mit dem genannten "täglich", ein Knöllchen wegen Falschparken pro Woche reicht völlig aus.
Ja. Danke. Kann sein, dass ich einiges, was sie sagte, bisschen verdreht habe..
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da ist einiges quer:Zitat:
Original geschrieben von Olivia1234
Sie hatte ja eine Empfehlung für diese verkehrspsychologische Beratung bekommen. Man hat 2 Monate Zeit sich darauf zu beziehen und in dieser Zeit wirken sich solche "kleinen" Vergehen nicht weiter aus. Man hat eine Art Welpenschutz.- es gibt keinen "Welpenschutz",
- "kleinere" Vergehen im Verwarnungsgeldbereich bis max. 35 Euro haben nie eine Auswirkung auf die Probezeit oder probezeitbedingte Maßnahmen, weder in irgendwelchen ersten 2 Monaten noch danach,
- diese 2 Monate beziehen sich auf den Zeitpunkt, wann man die letzte Stufe vor dem Fahrerlaubnisentzug erreicht:
Zwei Monate nach dem Erhalt des Schreibens zur (freiwilligen) Teilnahme an einem verkehrsspychologischen Seminar befindet man sich in der letzten Stufe der Probezeit. Wird dann ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Man erhält sich nicht automatisch nach drei Monaten wieder, sondern man muss sie neu beantragen (etwa 180 Euro Antragskosten) und bekommt die Fahrerlaubnis dann je nach Bearbeitungszeit nach etwa 6-8 Wochen neu erteilt, jedoch frühestens 3 Monate nach dem Entzug.
Es können zwar irgendwelche Auflagen wie Seminar oder auch MPU zur Neuerteilung gefordert werden, wird hier aber eher nicht passieren.
Irgendwelche "gröberen" Missetaten, also punktebewerte Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro innerhalb dieser 2 Monate haben keine Auswirkung auf die Probezeit oder irgendwelche probezeitbedingten Folgen.
Es bleiben aber "normale" OWIs, deren Bußgeld bezahlt werden muss und deren Punkte das Konto in Flensburg weiter anfüllen.
Dass auch "kleinere" Vergehen im reinen Verwarnungsgeldbereich zu einer MPU führen können (und auch machen), hat nichts mit Probezeit zu tun, sondern ist "normales" Autofahrerschicksal. Nach aktueller Rechtsprechung kann es das bei 20 Verwarnungsgeldern innerhalb 6 Monaten bzw. 40 Verwarnungsgeldern innerhalb 12 Monaten geben. Also nichts mit dem genannten "täglich", ein Knöllchen wegen Falschparken pro Woche reicht völlig aus.
Hallo liebe Themenerstellerin!
Habe mich hier nicht eingemischt eine Bitte habe ich aber
Bitte melde dich wie es ausgegangen ist
gruß Alex
es gibt mehr als genug dieser Themen die dann ohne Ergebnis enden!
Bitte nicht noch einen