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Führerschein umschreibung auf A 80

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Mit 23 Jahren (geboren im Juni 2000) habe ich den Umstieg von A1 auf A2 abgeschlossen, das war im April 2024.
Nun wusste ich zu diesem Zeitpunkt leider nichts vom Führerschein A80, der es ermöglicht, nach Abschluss einer Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A und mit dem Erreichen des 24. Lebensjahres ein solches auch im Straßenverkehr zu führen. Bis zum 24. Lebensjahr darf in diesem Fall nur ein Motorrad der Klasse A2 gefahren werden.
Meine Frage ist nun: Ist es möglich, den A2 auf den A80 umschreiben zu lassen? (Natürlich auch mit der entsprechenden praktischen Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A.) Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
VG

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25 Antworten

Das lässt sich doch auch ganz leicht begründen. Wer die Klasse B erwirbt, ist mind. 2 Jahre älter als der AM-Erwerber, also auch etwas reifer. Er hat auf einem großen, schweren und schnellen Fahrzeug seine Ausbildung gemacht, einschl. 12 Sonderfahrten, die es bei AM nicht gibt. Er ist also recht umfassend ausgebildet und sollte dann auch ein Zweirad bis 45 km/h bewegen können.
Dazu kommen natürlich ggf. umweltpolitische Beweggründe, also die innerstädtische Mobilität mit Fahrzeugen, die wenig Platz benötigen und ressourcenschonend sind. Jedenfalls kann man nicht von einem Irrtum des Gesetzgebers ausgehen - bei A 80 würde ich das nicht ausschließen.

Naja diese Begründung ist nicht logisch, wie gesagt, vollkommen andere physikalische Verhältnisse.

Beispiel:
Mein Sohn macht jetzt BF17, darf dann Simson fahren, wo es selber sagt, das er das nicht kann.

Was hat denn Klasse B mit sicher und gewandtem führen von Zweirädern zu tun?
(Slalom, Gefahrenbremsung, ausweichen, Stop an Go, Kreisfahrt)

Gibt es eine Häufung des Unfallgeschehens bei AM? Und fallen da Inhaber der Klasse B besonders auf gegenüber denjenigen, die AM separat erworben haben? Offenbar nicht. Das Unfallgeschehen scheint unauffällig zu sein und statt einer Verschärfung hat der Gesetzgeber sogar das Mindestalter auf 15 Jahre herabgesetzt.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. September 2024 um 16:09:52 Uhr:


Mein Sohn macht jetzt BF17, darf dann Simson fahren, wo es selber sagt, das er das nicht kann.

Wenn er es nicht kann, dann muss er es eben erlernen. Aber das darf er dann in Eigenregie machen. So wie der Fahranfänger auch einen Lamborghini fahren darf oder direkt nach der Prüfung am englischen Linksverkehr teilnehmen darf.

Wir können noch lange über Sinn oder Unsinn diskutieren, es ist bei den derzeitigen Regeln jedenfalls nicht anzunehmen, dass dem Gesetzgeber das versehentlich passiert ist. Bei A 80 kann man das aber bezweifeln.

Zitat:

@Rockville schrieb am 7. September 2024 um 15:04:16 Uhr:


Bei dem Beispiel mit dem Klasse-D-Inhaber, der keine Kfz. der Klasse C1 fahren darf, könnte man sagen, dass er ja nie etwas zur Güterbeförderung gelernt hat, z.B. das große Thema Ladungssicherung.

"Könnte man sagen", - ist aber eine falsche Annahme von Dir: im Rahmen der beschleunigen Grundqualifikation (gemäß BKrFQG) absolvieren zukünftige LKW- und KOM-Fahrer gemeinsam die selben Unterrichtsmodule. Das Thema Ladungssicherung nimmt hierbei 28 Std. (der insgesamt 140 Zeitstunden beschl. Grundquali) ein.

Ich meinte die Ausbildung in einer Fahrschule. Und da gibt es nun mal unterschiedliche Zusatzunterrichte für C/CE und D/DE. Ihr könnt euch ja mit euren Verbesserungsvorschlägen an den Petitionsausschuss wenden. Vielleicht enthält dann eines Tages die Klasse D auch die Klasse C1.

Zitat:

@Rockville schrieb am 07. Sept. 2024 um 18:5:01 Uhr:


Und fallen da Inhaber der Klasse B besonders auf gegenüber denjenigen, die AM separat erworben haben? Offenbar nicht.

Keine Ahnung.
Sag es/zeig es mir.

Hat ja dann nichts auch nichts mit dem VO Gebers zu tun, denn der kennt ja die Zahlen nicht vorher ;)

Zitat:

@Rockville schrieb am 07. Sept. 2024 um 18:5:01 Uhr:


Aber das darf er dann in Eigenregie machen. So wie der Fahranfänger auch einen Lamborghini fahren darf

Genau, und das hat wie viel mit einem Krad zu tun?

Dann dürfte ja auch der A2 Besitzer mit 50 PS auch an ein Kraftrad mit 150 PS gewöhnen dürfen...

Gar nix, Lamborghini baut übrigens auch Traktoren, eigentlich deren Kerngeschäft. ;)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. September 2024 um 00:08:19 Uhr:


Hat ja dann nichts auch nichts mit dem VO Gebers zu tun, denn der kennt ja die Zahlen nicht vorher

Vorher? Mit dem Auto-Führerschein dürfen seit ca. 100 Jahren auch Krafträder gefahren werden. Nur welche das sind, hat sich im Laufe der Jahrzehnte immer wieder mal geändert.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. September 2024 um 00:15:55 Uhr:


Gar nix, Lamborghini baut übrigens auch Traktoren, eigentlich deren Kerngeschäft. ;)

Welche von denen?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. September 2024 um 16:09:52 Uhr:


Mein Sohn macht jetzt BF17, darf dann Simson fahren, wo es selber sagt, das er das nicht kann.

Ja, das ist SEINE Einschätzung.
Kenne aber mittlerweile einige aus meiner alten Heimat, die den BF17 gemacht haben und dann weiter mit der Simmie unterwegs sind.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. September 2024 um 16:09:52 Uhr:


Was hat denn Klasse B mit sicher und gewandtem führen von Zweirädern zu tun?
(Slalom, Gefahrenbremsung, ausweichen, Stop an Go, Kreisfahrt)

Es gibt eine Sache, die man beim "B" stärker beigebracht bekommt. Das sind die ganzen Verkehrsregeln, die viel intensiver "geübt" werden.
Mein Sohnemann wollte nie den AM. Hat mit Ende 15 den A1 gemacht und anschließend mit 16,5 den BF17.
Hier war es dann von Vorteil den A1 zu haben, da er schon die wichtigsten Verkehrsregeln mit dem A1 drinne hatte.
Hätte es in Bayern den AM schon mit 14 gegeben (wie in meiner alten Heimat oder früher in der DDR), dann wäre es der AM schon als Einstieg gewesen.
Dieser A80 ist irgendwie ein Konstrukt, um etwas Ältere doch noch für den Motorradschein zu überzeugen.
Die, die den Schein über die Stufenausbildung machen (A1-> A2-> A) zahlen drauf.
Ehe jetzt die Frage aufkommt:
1x komplett für den A1.
Dann die Prüfungsgebühr für A2 plus der Fahrstunden, die die Fahrschule selbst (!) bestimmen kann.
Das Gleiche dann um von A2 zu A zu kommen.
Vor allem das von A2 zu A ist ein Witz, da der Unterschied doch eher gering ist. Ja, das 100PS Bike ist auf der Bahn schneller, aber sonst? Beschleunigung? Mein 54PS Motorrad ist mit 4,9 Sekunden auf 100 angegeben, die A2 Variante ist mit 5 s gerade mal 0,1s langsamer... Ganz großes Kino.
Es gibt einen Vorteil beim Stufenschein:
Man kann mit 20 den offenen A bekommen. Das muss man zahlen.
Aber: Selbst wenn man den A2 mit 18 gemacht hat, bekäme man den A mit 24 nicht automatisch.
Das sieht alles nach Geldmacherei für die Fahrschulen aus. Da ist nur noch das Wohnortprinzip noch schlimmer.

VG

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