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Führerschein

Themenstarteram 1. August 2019 um 9:43

Hallo Leute,

Ich hab ein Anliegen und wollte wissen, ob jemand darüber Bescheid weiß und zwar folgendes:

Ich habe meinen Führerschein am 28.10.2014 bekommen und wurde in der Probezeit im August 2015 mit 26 zu schnell außerorts geblitzt, war leider unachtsam auf der Heimfahrt aus dem Italienurlaub (kannte den Blitzer).

War dumm, aber da kann man jetzt nichts mehr ändern.

Ich wurde dann erst im April 2016 zu einem Aufbauseminar verdonnert, was aber genau zu der Zeit lag, wo ich gerade mein Abitur gemacht habe, weswegen ich es nicht rechtzeitig geschafft hatte, am Aufbauseminar teilzunehmen. Also wurde mir die Fahrerlaubnis im August 2016 entzogen( Führerschein musste abgegeben werden), mir wurde aber gesagt, dass ich durch die Teilnahme am Aufbauseminar einen neuen Führerschein bekomme..

Aufgrund von persönlichen Problemen etc konnte ich das Aufbauseminar erst im Mai 2017 erledigen, danach wurde mir der Führerschein im Juni 2017 wieder zurückgegeben.

Jetzt würde ich bis vor kurzem nicht auffällig, wurde aber im Juli 2019 innerorts wieder mit 26 zu schnell geblitzt, das aber nur, weil meine Schwester kurz zuvor verunglückt ist und mein Kopf einfach wo ganz anders war in dem Moment.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Bin ich noch in der Probezeit? Wenn ja, dann wurde ich ja das 2. Mal geblitzt, was für Konsequenzen kommen auf mich zu?

 

Beste Antwort im Thema

Bevor Du weiter solchen Mist schreibst, lies´erst nochmal richtig nach:

- Von außerorts habe ich überhaupt nichts geschrieben.

- Wo steht, dass der TE meiner Meinung nach grundsätzlich zu schnell unterwegs ist?

- Das Wort "verantwortungslos" kommt nur in Deinem Geschreibsel vor.

- Auch nach mehrmaligem und kritischen Lesens meines eigenen Beitrag kann ich keine "indirekten" Unterstellungen entdecken. Welchen Inhalt sollen die denn haben?

Fakt ist, dass der TE innerorts mit 80 auf dem Tacho zu schnell gefahren ist. In meinem Beitrag geht es lediglich um die Konsequenzen, die das haben kann. Also mal schön die Füße still halten und erst einmal die eigene Interpretationen auf ihre Stimmigkeit überdenken.

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Juli 2019 bis Juni 2017 sind doch über 2 Jahre, von daher sollte die Probezeit vorüber sein.

am 1. August 2019 um 11:20

Na ganz so einfach ist es nicht,hier sind 2,5 -5 Jahre vorgesehen.

Auch eine MPU ist hier nicht unzulässig.

Bei deiner Historie könnte die auf dich zukommen.

Trotzdem viel "Glück

B 19

Die Beantwortung Deiner Fragen wird sicherlich eine fast endlose Diskussion ergeben. Dennoch: Deine zweijährige Probezeit ist -wie Du sicherlich schon selbst nachgerechnet hast- vorbei. Die jetzt "erfahrenen" 26 Stundenkilometer innerorts zuviel dürften Dich 100 Euro zzgl. Gebühren kosten. Ein Fahrverbot ist da zwar noch nicht vorgesehen, bei Deiner Vorgeschichte sind aber vier Wochen zu Fuß durchaus vorstellbar. Das liegt im Ermessen der Behörde.

Und wenn Du mir eine Anmerkung gestattest: Mit innerorts 80 auf dem Tacho hast Du schnell mal ein Kind übersehen. Abgesehen vom Leid, das Du dann anderen zugefügt hast, wirst Du dann sicherlich sehr lange auf die Pappe verzichten müssen, zumal man die im Knast ohnehin nicht braucht.

am 1. August 2019 um 11:57

Die normale Probezeit beträgt zwei Jahre, die Verlängerung weitere zwei Jahre.

Insgesamt hast du also 48 Monate Probezeit.

Theoretisch wäre deine Probezeit also Oktober 2014 - Oktober 2018.

Hier nun meine Vermutung:

Die 10 Monate, in denen dir der Führerschein entzogen wurde, werden nicht auf die Probezeit angerechnet. Diese musst du also draufrechnen.

Oktober 2018 + 10 Monate -> August 2019.

@ Hyrai

Die erste Probezeit wurde versemmelt und 2016 zwei Monate vor Ablauf die Fahrerlaubnis entzogen.

Im Juni 2017 wurde die Fahrerlaubnis wieder erteilt. Damit begann die zweijährige Probezeit von vorn und endete damit am gestrigen Tag.

Jetzt begreife ich nicht, was das mit dem Oktober 2018 zu tun hat und weiterhin, ob eine aus früheren Jahren noch ausstehende Probezeit tatsächlich auf die neue Probezeit draufgerechnet wird. Wo ist mein Denkfehler?

am 1. August 2019 um 12:34

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. August 2019 um 14:21:21 Uhr:

Jetzt begreife ich nicht, was das mit dem Oktober 2018 zu tun hat (...)

Das angeordnete Aufbauseminar geht mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre einher. Ursprüngliches Ende wäre Oktober 2016 gewesen, nach Verlängerung halt Oktober 2018.

Ob die ausstehende Probezeit auf die neue draufgerechnet wird weiß ich nicht. Deshalb hatte ich hervorgehoben, dass dies lediglich eine Vermutung meinerseits ist.

@Bopp19 die 5 Jahre von dir beziehen sich wohl auf die potentielle Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Da der TE diese bereits wieder bekommen hat, gab es wohl keine Sperrfrist - bzw. die einzige Voraussetzung war die Teilnahme am Aufbauseminar.

Edit:

Nach einer kurzen Suche habe ich das hier gefunden:

Zitat:

Die Probezeit endet mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit. Gemäß § 2a Abs. 1 StVG darf diese die Restdauer der vorherigen (erstmaligen) Probezeit jedoch nicht überschreiten.

Ein Fahranfänger mit zuvor 12-monatiger Probezeit hat nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis noch eine Probezeit von einem Jahr.

War die Probezeit zum Zeitpunkt des Führerscheinentzugs abgelaufen, gibt es bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis keine erneute Probezeit.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../neuerteilung-fahrerlaubnis.php

Entscheidend ist wohl der fett markierte Teil.

Den interpretiere ich so, dass die neue Probezeit (maximal) so lang ist wie die Restdauer der ersten Probezeit.

Dies entspräche dann meiner Vermutung, dass die Probezeit für den Zeitraum des Fahrerlaubnisentzugs "pausiert" wird.

am 1. August 2019 um 15:03

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. August 2019 um 14:21:21 Uhr:

@ Hyrai

Im Juni 2017 wurde die Fahrerlaubnis wieder erteilt. Damit begann die zweijährige Probezeit von vorn und endete damit am gestrigen Tag.

Nach einer Neuerteilung hat man nur noch die Restprobezeit, diese wurde aber wegen der Anordnung des Aufbauseminars von 2 auf 4 Jahre verlängert. Die Berechnung von Hyrai ist also korrekt. Um das genaue Ende der Probezeit zu kennen, müsste man das genaue Datum der Entziehung und der Neuerteilung kennen. Dann kann man es taggenau ausrechnen.

Die Probezeit beträgt insgesamt 48 Monate, da sie nach dem ersten Verstoß verlängert wurde. Während des Entzugs ruhte sie, so dass danach noch 26 Monate über waren. Von diesen sind 25 verstrichen. Du warst also noch in der Probezeit.

Da Du bereits einen Entzug hattest, gilt für Dich das übliche Probezeitschema nicht. Vielmehr ist nach §2a Abs. 5 StVG eine MPU anzuordnen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. August 2019 um 13:22:19 Uhr:

Und wenn Du mir eine Anmerkung gestattest: Mit innerorts 80 auf dem Tacho hast Du schnell mal ein Kind übersehen. Abgesehen vom Leid, das Du dann anderen zugefügt hast, wirst Du dann sicherlich sehr lange auf die Pappe verzichten müssen, zumal man die im Knast ohnehin nicht braucht.

Wie kommst du eigentlich dazu, dem TE, der außerorts in einer dir unbekannten Situation, die du somit auch nicht bewerten kannst, zu schnell gefahren ist, indirekt zu unterstellen dass er grundsätzlich immer zu schnell fährt und somit völlig verantwortungslos auch innerorts, wenn Kinder da rumlaufen? :(

Ich finde solche (indirekten) Unterstellungen daneben. Leider nimmt das hier immer mehr zu. :(

 

Gruß

Uwe

Bevor Du weiter solchen Mist schreibst, lies´erst nochmal richtig nach:

- Von außerorts habe ich überhaupt nichts geschrieben.

- Wo steht, dass der TE meiner Meinung nach grundsätzlich zu schnell unterwegs ist?

- Das Wort "verantwortungslos" kommt nur in Deinem Geschreibsel vor.

- Auch nach mehrmaligem und kritischen Lesens meines eigenen Beitrag kann ich keine "indirekten" Unterstellungen entdecken. Welchen Inhalt sollen die denn haben?

Fakt ist, dass der TE innerorts mit 80 auf dem Tacho zu schnell gefahren ist. In meinem Beitrag geht es lediglich um die Konsequenzen, die das haben kann. Also mal schön die Füße still halten und erst einmal die eigene Interpretationen auf ihre Stimmigkeit überdenken.

gelöscht

Zitat:

Jetzt würde ich bis vor kurzem nicht auffällig, wurde aber im Juli 2019 innerorts wieder mit 26 zu schnell geblitzt

hust

na mensch, kann doch mal vorkommen

Bevor ich jemanden angreife, sollte ich mir den Sachverhalt erstmal gründlich reingezogen haben. Dann kommen solche Sachen erst gar nicht vor. Aber Fehler passieren halt, wir sind alle nur Menschen. Von meiner Seite daher auch kein Problem, ich habe es ja (hoffentlich) klarstellen können. Und somit bin ich auch auf niemanden böse, erst recht nicht auf den Uwe.

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