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Führerschein

Themenstarteram 27. September 2002 um 9:42

Servus

habe da mal ne Frage:

Was ist wenn man einen Auflage hat und nicht schneller als 29 Sachen zu viel Fahren darf doch dann wird man mit ca 48 Sachen zuviel geblitz.

Den Führerschein abgeben ist Klar für die 48 Sachen zu schnell wäre das ja dann ein Monat.

Doch wie ist das mit der Auflage,

fällt die dann flach weil man ihn eh schon abgeben darf oder kommen dann nochmal ein paar Moante dazu????

20 Antworten

auflage? darf man ohne die auflage zu schnell fahren? :D

Themenstarteram 27. September 2002 um 9:48

Nein darf man auch nicht doch wenn man mal zu schnell war und es dabei dann auch Punkte gibt bekommt man ne Autflage das wenn man nochmal schneller als in meinem Falle dann die 29 KM/H über der Geschwindigkeitsbegrenzung liegt, muss man ihn für einen Monat abgeben.

SO ne Auflage ist immer 1 Jahr lang gültig.

Doch da ich ja jetzt eh viel zu schnell war und den Lappen eh abgeben muss wie sieht es dann aus????

redest du von deutschland? oder probezeit? von sonen auflagen hab ich ja noch garnix gehört...:)

Themenstarteram 27. September 2002 um 9:57

Ja ich rede von deutschland und nein ich habe keine Probezeit mehr.

OK jetzt nochmal nachgesehen steht dann immer auf der Rückseite bei dem schreiben des Busgeldbescheides:

Sollte innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Bescheides erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 KM/H begangen werden droht Fahrverbot.

stimmt hab ich doch schonma gehört. aber gleich beim 2ten mal?

außerdem schreiben die "es droht"... und nich "es gibt"...:D

Themenstarteram 27. September 2002 um 10:02

Ja das mit dem es Droht habe ich auch gelesen.

Hatte halt gehofft das sich jemand von euch damit auskennt und auch schonmal in so einer Situation war.

am 27. September 2002 um 10:07

Hi,

verstehe Dein Problem nicht, mit > 29 km/h zu schnell gibt doch JEDER

-falls er erwischt wird- seinen Schein für eine Weile ab. Auch die Fahrer

ohne" Auflagen".

Kannst ja nächstes mal variieren: z.B. im Überholverbot überholen.

unfug. innerorts ab 31 außerorts ab 41.

Themenstarteram 27. September 2002 um 10:12

Danke Nicolas

Mein Problem ist einfach das ich wissen will ob die Polizei dann von der Auflage gebrauch machent oder nicht da man den Führerschein ja eh abgeben muss.

hast du denn schon post bekommen? oder hast du die 48kmh vom tacho abgelesen?

Themenstarteram 27. September 2002 um 10:22

Naja eher so aus dem Gefühl mit Tacho und so der Brief ist davon jetzt noch net da.

Aber der Blitz war so schön, das da bestimmt alles drauf ist.

alibi besorgen und abstreiten das du gefahren bist...:D:D:D

Themenstarteram 27. September 2002 um 10:35

*G*

ja das ist auch ne möglichkeit allerdings ob die bei einem Blitzerfoto reicht weis nicht naja mal sehen.

Wie sieht es eigentlich mit dem Punkte abbau aus

es ist ja so wenn man 2 Jahre nicht auffällig ist werden Punkte abgebaut.

Aber wie viele Punkte werden dann abgebaut??

weiß nich... hatte noch nie welche :D

da gibts noch so aufbau seminare womit du schneller von den punkten runterkommst.

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