Führerschein nach über 20 Jahren wieder zurück? geht das?

Hallo,
meinem Onkel hat man vor über 20 fast 30 Jahren den Führerschein weggenommen wegen Alkohol am Steuer. Das heißt er erhielt ein befristetes Fahrverbot. Dann bekam er nach Ablauf der Frist einen Brief das er sich den Führerschein abholen soll, was er bis heute nicht getan hat.

Kann er den Führerschein heut noch abholen oder muss er diesen komplett neu machen?

32 Antworten

@e30TouringFreak

warum geht dein Onkel nicht einfach den Lappen abholen und fertig, die Jungs wo er liegt sagen dem schon was er machen muss, wahrscheinlich nichts, so wie es sich für mich anhört!

bitte schreibe mal wie es zu Ende lief!

Zitat:

Original geschrieben von A3170


Mein Arbeitskollege (heute 56) hatte mal vor 21 jahren seinen Käfer auf's Dach gelegt, wegen Alkohol im Käfer. Damals wurd ihm der Führerschein abgenommen, er konnte ihn letztes Jahr (nach 20 Jahren) aber wieder einfach so abholen- keine Prüfung, nix.

Das stimmt beispielsweise mal wieder nicht. Es mag sein, dass ihm eine Fahrerlaubnis prüfungsfrei neu erteilt wurde, aber er konnte mit Sicherheit nicht den gleichen Führerschein wieder abholen. Er hat jetzt auch (mutmaßlich) nicht mehr die gleichen Berechtigungen wie früher.

man kann mit einem verzicht auf die fe auch einem entzug - bspw. aufgrund eines alkohol- oder noch besser drogendeliktes ausserhalb des strassenverkehrs - zuvorkommen. das heisst aber nicht, dass man - da die fe ja nicht entzogen wurde - sie ohne weiteres wiederbekommt.

verzicht und entzug sind gleichzusetzen - der verzichtsgrund hat doch schon seine relevanz.

eine fahrschule oder prüfung ist prinzipiell nicht nötig. eine prüfung soll gefordert werden, "wenn gründe vorliegen, die zur annahme berechtigen, dass der antragsteller seine kraftfahrerischen fähigkeiten verloren hat". hineininterpretieren kann da rein eigentlich jeder was er will. reine ermessensentscheidung frei nase. man könnte auch freifahrtsschein zur willkür dazu sagen. wobei ein paar von den jungs bei der feb bestimmt auch zwischen den stühlen sitzen und ihnen eine eindeutige regelung lieber wäre.

einige fahrerlaubnisbehörden machen es ganz anders und verlangen keine prüfungen sondern "dealen" mit den kunden. in etwa: "ok, du bekommst deine fe prüfungsfrei wieder... wenn du x fahrstunden nimmst und damit meine - wie ich erachte - nach 20 jahren berechtigte annahme ausräumst". aber was sollen sie auch anderes machen, wenn der gesetzgeber vor lauter geldgier nicht mehr an die unversehrtheit seiner bürger denkt? ich kann sie verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


einige fahrerlaubnisbehörden ( ... ) ich kann sie verstehen.

Ich nicht. Verstehen im Sinne von gedanklich nachvollziehen, natürlich schon. Aber die Rechtslage gestattet eine solche Vorgehensweise nicht, weshalb derartige Praktiken äußerst selten sein dürften. Wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, dann

muss

eine Prüfung angeordnet werden.

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ja, nur welche tatsache die annahme berechtigt und welche nicht, wurde von niemandem definiert. allein der zeitliche faktor kann es nicht sein, denn dann hätte man die zweijahresfrist ja nicht ersatzlos gestrichen sondern sie durch eine längere frist ersetzt.

aber ist der faktor zeit deswegen jetzt eine tatsache, die zu der annahme nicht berechtigt - wenn der kunde bspw. seine fe gerade mal ein-zwei jahre hatte... und seitdem ein vierteljahrhundert rum ist?

Hallo, vielleicht kann ich hier noch eine Frage anhängen. Mir wurde 1991 der Lappen wegen Alkohol entzogen. Ich habe mich seit dem nicht mehr darum gekümmert. Im März diesen Jahres habe ich mir einen Auszug aus Zentralregister schicken lassen (keine Einträge) auch das Fahreignungsregister ist Sauber und mein Führerschein ist da noch registriert. Was sagt mir das jetzt. Einfach wieder beantragen oder was schlagt Ihr vor. Danke für ein Hinweis

Einfach mal bei der Führerscheinstelle anrufen und Auskunft aus erster Hand erhalten.
Ist besser als hier zu spekulieren.

Habe ich schon versucht aber haben in Berlin nichts mehr gefunden und das kuriose ist, dass mir die Ausstellende Behörde in Mainz bestätigt hat das mein FS ordnungsgemäß registriert ist und die Polizei im Falle einer Kontrolle sehen kann das ich einen FS habe.

Hallo, Babagalusch,

letzteres glaube ich nicht.

Wenn Dir die Fahrerlaubnis 1991 entzogen wurde, hattest Du entweder den grauen, den rosafarbenen oder einen DDR - Führerschein.

Diese sind alle nicht im Führerschein - Zevis erfasst, so dass es bei einer Kontrolle vor Ort nicht möglich ist, festzustellen, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist.

Ein Entzug dagegen ist im ZEVIS zu sehen, wobei es da auch zeitliche Grenzen gibt.

Da Du von der Fsst Berlin schreibst:

Kann es sein, dass Du einen DDR - FS hattest?

Wenn ja, kann es sein, dass diese Daten nicht mehr gespeichert sind.

Soweit ich mitbekommen habe, gibt es aber so eine Karteikarte, die jedem, dem die DDR - FE ausgehändigt wurde, mitgegeben wurde.

Vielleicht hast Du diese ja noch in den Unterlagen.

Ansonsten: Wenn Deine FSST in Mainz im Computer etwas gespeichert hat, sollten die Dir auch eine neue FE ausstellen können.

Aufgrund der langen Dauer ohne FE ist es allerdings möglich, dass Du noch zumindest die praktische Prüfung neu machen musst.

So oder so wären ein paar Fahrstunden nicht falsch.

Viele Grüße,

Uhu110

Das ist doch das gleiche wie wenn ich 20 Jahre nicht einen Meter selbst Auto fahre aber den Führerschein in der Tasche habe. Ob der bei mir oder der Zulassungsbehörde liegt ist doch egal. Was ist eigentlich mit dem Führerschein bei der Behörde passiert?. Können/dürfen die den einfach so entsorgen?.

Ich würde aber auch nach so langer Zeit freiwillig ein paar Fahrstunden nehmen.

Da die Tat getilgt ist wird man auf jeden Fall keine MPU mehr von Dir verlangen. Die Anordnung neuer Prüfungen ist aber zu erwarten. Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Einfach wieder beantragen und eine Fahrschule suchen, die Dich zur Prüfung vorstellt.

Einfach einen neuen Führerschein beantragen, den alten für verlustig erklären.

Quark. Die Fahrerlaubnis ist doch entzogen.

Es gab ein befristetes Fahrverbot das längst abgelaufen ist.

Von entzogener Fahrerlaubnis kann daher keine Rede sein. Hier nicht Begriffe aus Unwissenheit durcheinanderbringen.

Hallo, new-rio-cub,

bitte nicht so weit aus dem Fenster lehnen, denn dann fällst Du raus. 😎

Der ursprüngliche Thread stammt aus dem Jahr 2010 und der Fragesteller, auf den Kai R. sich bezieht, hat sich nur angehängt:

Zitat:

@babagalusch schrieb am 18. Dezember 2016 um 15:24:21 Uhr:


Hallo, vielleicht kann ich hier noch eine Frage anhängen. Mir wurde 1991 der Lappen wegen Alkohol entzogen. Ich habe mich seit dem nicht mehr darum gekümmert.

Wie Du siehst, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und somit liegt Kai ganz richtig.

Viele Grüße,

Uhu110

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