führerschein klasse B pkw anhänger frage
hy
ich habe da mal eine frage
undzwar habe ich von meinem kumpel einen pkw anhänger bekommen
da ich holz hollen muss nun weis ich nicht ganz ob ich den überhaubt ziehen darf
es ist ein 2 achsiger ist aber als 1achsiger eingetragen da die räder nicht so weit
ausseinander sind er ist 2,80 lang 1,50 breit 1,80 hoch und hatt eine zulässige gesamtgewicht zum beladen 750 kg und wieg 300 kg
und ist nicht gebremst er hatt nur eine auffahrbremse
nun was denk ihr darf ich den ziehen ich fahre einen omega B 2,0 LITER caravan
31 Antworten
Die Anhängelast ist die tatsächliche Last, nicht die zulässige.
Also Leergewicht + Zuladung.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers spielt nur für Führerscheinfrage eine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Tanea
Die Achslast ist egal.Da das Leergewicht (Leermasse) des Omega 1.550 kg beträgt, darfst Du keinen gebremsten Anhänger ziehen der ein Gesamtgewicht (Gesamtmasse) von mehr als 1.550 kg hat. Dabei ist die Zuladung vom Anhänger egal.
Bei ungebremsten Anhängern ist bei 750 kg Gesamtmasse ende.
das verstehe ich gerade nicht ich steh gerade auf dem schlauch warum darf ich den nicht ziehen ich komm doch über die 3,5 to nicht drüber
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
darfst gebremste Anhänger bis 1610 Kilogramm Gesamtgewicht fahren
Wie kommst Du auf 1.610 kg?
3.500kg - Gesamtmasse Omega 2.155 kg = 1.345 kg
Da 1.345 kg weniger ist das die Leermasse vom Omega, das Gespann aber nicht mehr als 3.500 kg haben darf ist da schluss.
Weil du trennen mußt, zwischen dem, was du mit deinem Führerschein max. fahren darfst
und was du mit dem jeweiligen Zugfahrzeug ziehen darfst.
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Zitat:
Original geschrieben von rollerfreaknrg
das verstehe ich gerade nicht ich steh gerade auf dem schlauch warum darf ich den nicht ziehen ich komm doch über die 3,5 to nicht drüber
Weil Du die Gesamtmassen zusammenrechnen musst. Ich hatte mein Posting oben angepasst. Schau noch mal hin.
aso also dürfe ich einen gebremsten anhänger ziehen der leer 1550 kg wiegt wie mein omi lieg ich da jetzt richtig ich darf also nicht unter meiner leermasse kommen vom auto
und wenn das so ist und ich zieh ihn dann dann ergibt es ja 3100 kg was soll ich da dann bitteschhön laden weil ich darf ja nicht über die 3,5to kommen lieg ich da jetzt richtig
nein du darfst nicht ÜBER das Leergewicht deines zugfahrzeuges kommen, bei einem beladenen Anhänger
Nochmal ganz deutlich:
FE = personenbezogen: Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte darf nicht über 35000 kg sein.
Fahrzeugbezogen: die Anhängelast = tatsächliches Gewicht, darf die im Fahrzeugschein angegebenen Werte nicht überschreiten. Dabei ist es egal, ob du sie mit dem Leergewicht des Anhängers erreichst, was natürlich meistens sinnlos ist, oder mit dem beladenen Anhänger.
Je leichter der Hänger, je größer die Zuladung, wobei natürlich auch das zul. Gesamtgewicht des Anhängers und die Stützlast der AHK nicht überschritten werden dürfen.
Nein, der Anhänger (Leergewicht + Zuladung) darf nicht mehr als 1.345 kg wiegen da Dein Omega (Leer + Zuladung) 2.155 kg wiegt und das zusammen gerechnet 3.500 kg ergibt und Du mit Klasse B nicht mehr als 3.500 kg Gespanngewicht (Auto leer + Zulagung + Anhänger leer + Zuladung) fahren darfst.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
FE = personenbezogen: Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte darf nicht über 35000 kg sein.
uihuihuih dafür braucht man aber dann doch schon CE 🙂
du darfst das Gewicht der Stützlast noch auf die Ladung zusätzlich dazu rechnen, denn die wird nicht angehängt sondern aufgestützt.
Was so´ne Null doch ausmacht 🙁
Aber das sehen wir ja täglich bei einigen unserer Politiker.
Warum ist eigentlich die zulässige Gesamtmasse des Omegas entscheidend (2145kg)? Wenn die Kiste nur von einer Person gesteuert wird, ist das doch total sinnlos. Dann könnte er immerhin 1610 kg anhängen.
Weil beim Zugfahrzeug eben das zulässige Gesamtgewicht in die Rechnung gehört und nicht das tatsächliche Gewicht.
Beim Anhänger zählt dagegen nur das tatsächliche Gewicht
Was für ein Schwachsinn.