Führerschein Klasse B - Anhänger

Hallo zusammen,

ich habe in 2001 meinen Führerschein gemacht (Klasse B).
Nun stelle ich mir die Frage ob ich einen 3,5 Tonner (Sprinter mit Kasten) + Anhänger (750kg, ungebremst) fahren darf.
Ich meine mich vage zu erinnern, dass das geht. Andere sagen mir, ich dürfe nur max. 3,5t (Zugfahrzeug + Anhänger) fahren.

Könnt ihr mir dazu eine verlässliche Quelle nennen?

Viele Grüße
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Dann sind wir uns ja nun hoffentlich einig, dass der TE den Anhänger mit der Kl. B fahren darf.
Ende gut, alles gut 🙂

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Zitat:

@Blue1983 schrieb am 27. Juni 2015 um 14:52:13 Uhr:


Durch öfteres falsch sagen wird eine Sache nicht richtiger 🙁
PKW/Nfz 3,5t + Anhänger 750kg ist B. Und was macht das in Kombination ? 4250Kg
Es steht doch eindeutig so im §6 der FeV

Was hier teilweise durcheinander geschmissen wird...

B96 ist wieder ne ganz andere Kiste.

B 96 regelt die Geschichte, wenn der Hänger schwerer ist als 750 zGm. Dann ist bei B bei 3500 zGm Schluß, bei B 96 eben erst ab 4250 zGm.

@kiaora
ich empfehle die FeV richtig zu lesen und dann versuchen zu verstehen.

Die 3500kg als Kombinationsgewicht gelten ausschließlich für Anhänger mit mehr als 750kg zGM.

3 Beispiele für dich:
PKW mit 3400Kg zGM + Anhänger 750kg zGM in Kombination 4150Kg ... FE der Klasse B

PKW mit 3000KG zGM + Anhänger 800Kg zGM in Kombination 3800Kg... FE der Klasse BE (Wahlweise B96)

PKW mit 2600Kg zGM + Anhänger 900Kg zGM in Kombination 3500Kg... FE der Klasse B

Über Sinn oder Unsinn dieser Regelungen reden wir nicht, aber so ist die Gesetzteslage nunmal

Mfg der Blue. (Fahrerlaubnisprüfer)

Warum steht dann eindeutig in der FEV

.... auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

Dieses ....oder ..... leitet einen neuen Sachverhalt ein. Daher gilt die Aussage mit den 3500kg nur für alles nach dem oder.
Klingt doof, ist aber so 🙂

Mit der Fahrerlaubnis der Kl. B darf man IMMER IMMER IMMER einen 750Kg (zGM)Anhänger ziehen.
(Technische Randbedingungen der Fahrzeuge natürlich nicht vergessen )

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Zitat:

@Blue1983 schrieb am 27. Juni 2015 um 15:42:12 Uhr:


Dieses ....oder ..... leitet einen neuen Sachverhalt ein. Daher gilt die Aussage mit den 3500kg nur für alles nach dem oder.
Klingt doof, ist aber so 🙂

Klingt nicht doof - ist doof😉

Zitat:

Mit der Fahrerlaubnis der Kl. B darf man IMMER IMMER IMMER einen 750Kg (zGM)Anhänger ziehen.
(Technische Randbedingungen der Fahrzeuge natürlich nicht vergessen )

Die techn. Randbedingungen sind klar.

Ich habe im öst. FSG (Führerscheingesetz) nachgesehen, da ist es etwas besser formuliert und kommt dem gleich was du schreibst.

•Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
•Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
•Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
•Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg) bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, sofern davor eine theoretische und praktische Ausbildung (keine Prüfung) im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten absolviert wurde (Code 96)

Wieder was gelernt - wobei es bei mir egal ist habe nur mehr A,BE

Dann sind wir uns ja nun hoffentlich einig, dass der TE den Anhänger mit der Kl. B fahren darf.
Ende gut, alles gut 🙂

Zitat:

@kiaora schrieb am 27. Juni 2015 um 15:38:05 Uhr:


Warum steht dann eindeutig in der FEV

.... auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

letzteres bezieht sich nur auf Anhänger > 750 kg zul. Gesamtmasse!

Zitat:

@Golfschlosser


...... letzteres bezieht sich nur auf Anhänger > 750 kg zul. Gesamtmasse!

Hatten wir schon geklärt 😉

Das war auch schon geklärt, bevor du hier aufgeschlagen hast und zur Verwirrung beigetragen hast.

http://www.motor-talk.de/.../...n-klasse-b-anhaenger-t5353860.html?...

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 27. Juni 2015 um 17:27:58 Uhr:


Das war auch schon geklärt, bevor du hier aufgeschlagen hast und zur Verwirrung beigetragen hast.

http://www.motor-talk.de/.../...n-klasse-b-anhaenger-t5353860.html?...

🙂🙂🙂🙂🙂🙂

AS 60, du redest doch nur das nach , was andere auch schon gesagt haben , manchmal schrecklich falsch .Da empfehle ich dir gleich den 2. Beitrag zu lesen.
Übrigens, meine Glaskugel heißt -Wissen -, nicht glauben .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. Juni 2015 um 17:19:58 Uhr:


AS 60, du redest doch nur das nach , was andere auch schon gesagt haben , manchmal schrecklich falsch .Da empfehle ich dir gleich den 2. Beitrag zu lesen.
Übrigens, meine Glaskugel heißt -Wissen -, nicht glauben .
Giovanni.

Willst du auf den Arm, oder was ist los.😮

Smileys nicht gesehen. Du hast von den nachfolgenden falschen Beiträgen geredet, deshalb die Glaskugel. Verstanden?

Also bleib ganz ruhig, bevor du mir hier blöd kommst.
Und zeig mir meine falschen Beiträge. Mein Gott. einfach mal die Pfoten von der Tastatur lassen, wenn das Hirn nicht mitspielt.😕

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