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Führerschein in der Türkei erwerben

Guten Tag
ich würde am 1.3.2021 eeine weiterbildung zum Kfz prüfingenieur beim Tüv Rheinland beginnen. Jedoch muss ich bis zum 1.3. noch die Führerscheinklassen A C und Ce machen. Dafür wollte ich Ursprünglich Morgen mich bei einer Fahrschule anmelden die klasse A müsste ich den Theorie teil bis zum 1.3 machen zudem die klasse c und ce komplett abschließen dadurch das ab Mittwoch der lockdown kokmt gehe ich stark davon aus das ich das nicht mehr hinbekommen könnte deshalb die frage ob es möglich wäre die Führerscheine erstmal dort zu erwerben und sie dann später mit der theore und praktischen Prüfung in deutschland umzuschreiben.
Ist das möglich da ich gehört habe man muss erdtmal 185 tage dort leben bevor man ihn hier umschreiben kann.

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23 Antworten

Zitat:

@Rigero schrieb am 14. Dez. 2020 um 12:9:59 Uhr:


Ganz nebenbei: Die meisten Fahrlehrer(innen) dürften auf die Idee, die FE-Kl. A im Hochwinter erwerben zu wollen, etwas verhalten - um nicht zu sagen "eisig" - reagieren.

Warum? Die sitzen doch warm...

Ohne Witz: meine Fahrprüfung 1a hatte ich im Februar.

Aber 14 Tage für CE wäre schon sportlich.

Du könntest in der Türkei eine Fahrerlaubnis erwerben, wenn Du dort wohnen würdest. Du könntest damit auch 6 Monate in D fahren. Eine Umschreibung ist aber nicht möglich, es wäre dann immer noch notwendig, die theoretische und praktische Prüfung in D noch einmal abzulegen. Nur die Ausbildungspflicht würde entfallen, was es etwas günstiger macht.

Ich habe versucht, die Konditionen der türkischen Fahrausbildung (FS-Kl. B) anhand einer Fahrschule namens "Taksim" zu ergründen, welche auf einem Peugeot 208 schult.

Für den dreiwöchigen Kurs werden 1.850.- TRY (knapp 200.- EUR) aufgerufen. Eingeplant sind insgesamt 16 Fahrstunden; zwei am Simulator, 14 auf einem Übungsplatz, - dieser dient auch als Prüfungsparkour.

Die Prüfungsgebühr für die Theorieprüfung beträgt umgerechnet 9,- Euro, die Gebühr der Fahrprüfung 12,- Euro. Damit aus der abstrakten Fahrerlaubnis ein greifbarer Führerschein wird, sind nochmals rund 100,- Euro zu entrichten.

Die Kosten erscheinen also überschaubar. Über "Fahrstunden [ausschließlich] auf einem Übungsplatz" möge sich bitte jeder selbst ein Urteil bilden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Dezember 2020 um 12:13:47 Uhr:


Ohne Witz: meine Fahrprüfung 1a hatte ich im Februar.

Das glaube ich Dir gerne. Frisch war der Fahrtwind dennoch, hm?

:D

Zitat:

@Rigero schrieb am 14. Dezember 2020 um 17:56:23 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Dezember 2020 um 12:13:47 Uhr:


Ohne Witz: meine Fahrprüfung 1a hatte ich im Februar.

Das glaube ich Dir gerne. Frisch war der Fahrtwind dennoch, hm? :D

Inklusive 1x beim Kreise üben auf die Klappe legen, weil der asphaltierte Teil des Parkplatzes nur nass war, der gepflasterte Teil aber leider gefroren...

Zitat:

@Rigero schrieb am 14. Dezember 2020 um 12:09:59 Uhr:


Auf den kühnen Einfall, für beide Klassen (A & CE) mit maximal zwei Wochen "Vollzeit"-Ausbildung zu kalkulieren, muss man - mit Blick auf die theoretische und praktische Ausbildung - erst mal kommen. Allein für CE sind meines Wissens 14 Pflicht-Fahrstunden (d. h. Schulstunde = 45 Minuten) angesetzt ... bar jeder Vorkenntisse am LKW-Steuer rechnen Bewerber wie auch Fahrlehrer (ich bin keiner!) vernünftigerweise mit rund 30 Fahrstunden.
Ganz nebenbei: Die meisten Fahrlehrer(innen) dürften auf die Idee, die FE-Kl. A im Hochwinter erwerben zu wollen, etwas verhalten - um nicht zu sagen "eisig" - reagieren.

@ig4409;
Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Habe mich jetzt erstmal bei der Fahrschule angemeldet weil es wohl so ist das man in dem land erstmal 185 tage wohnhaft sein muss. Deswegen habe ich mich direkt in der Fahrschule angemeldet für alle führerscheine die lernmittel erhalten. Laut der Fahrschule wissen Sie noch nicht ob da auch ab morgen geschlossen ist aber der erste Hilfe kurs termin am Wochenende brim Roten Kreuz wurde soeben abgesagt sodass ich nicht wie geplant am Montag nächster Woche den Antrag bei der Fahrbehörde abgeben kann. nach nachfrage bei der Fahrbehörde ob es den anerkannt würde wenn ichbden erste hilfe kurs online absolviere wurde gesagt das diese nicht gültig sind wieder so ein Armutszeugnis für Deutschland meiner Meinung nach.

Den Kurs könntest du eh nicht komplett online machen, da bei den seriösen Anbietern immer ein praktischer Teil beim Anbieter vorgesehen ist. Dazu gibt es Anbieter, bei denen du zahlst, dadurch Zugriff auf die Online-Kurse (ohne das das einer kontrolliert) und der Teilnahmebestätigug bekommst und am Ende nicht einmal einen Satz bezüglich Erster-Hilfe gelesen hast. Kein Wunder das sowas nicht anerkannt wird ;)

@TE ...hast du z.B. für den PKW-Führerschein keinen Erste-Hilfe Kurs absolviert? Wenn du schon mal einen Erste-Hilfe Kurs gemacht hast, dann ist der immer noch gültig.
Ich hab da z.B. für den CE 2007 meine (gut verwahrte) Bescheinigung aus 1998 rausgesucht, wo wir am Gymnasium im Hinblick auf den Autoführerschein als Wahlfach nen EHK machen konnten.
Außer du hattest bisher z.B. für die vorhandenen Führerscheine nur den abgespeckten EH-Kurs, die sog. "Soforthilfe am Unfallort"... dann brauchst du nen EHK.

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Dezember 2020 um 21:23:29 Uhr:


@TE ...hast du z.B. für den PKW-Führerschein keinen Erste-Hilfe Kurs absolviert? Wenn du schon mal einen Erste-Hilfe Kurs gemacht hast, dann ist der immer noch gültig.
Ich hab da z.B. für den CE 2007 meine (gut verwahrte) Bescheinigung aus 1998 rausgesucht, wo wir am Gymnasium im Hinblick auf den Autoführerschein als Wahlfach nen EHK machen konnten.
Außer du hattest bisher z.B. für die vorhandenen Führerscheine nur den abgespeckten EH-Kurs, die sog. "Soforthilfe am Unfallort"... dann brauchst du nen EHK.

Alte EH-Kurse werden nicht mehr anerkannt. Für B Führerscheine waren vor 2016 nur “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort” vorgeschrieben, ein abgespeckter Lehrgang. Nicht mehr zu gebrauchen für die heutigen FE-Erteilung.

Der abgespeckte war doch früher Standard.

Im übrigen ist doch schon die Herangehensweise unsinnig, den FS in der Türkei zu machen. Da kommt es doch auf den EHK nicht an.

Deutschland/die Welt steht gerade vor wichtigeren Aufgaben, als auf Teufel komm raus die PI Ausbildung zu starten.

PS: in der neuen VO dürfen Bildungsangebote für Gesundheitswesen usw. trotz der Corona Maßnahmen stattfinden, vielleicht sollte der TE erstmal ein paar Tage abwarten, um dann zu starten.

...also bei uns hier in der Gegend waren die "Soforthilfe am Unfallort"-Kurse die Außenseiter, die meisten haben den normalen ausführlichen Erste-Hilfe Kurs gemacht - wie schon erwähnt, wir hatten den als Wahlfach in der Schule - müßte 11.Klasse gewesen sein.
Bei dem Datum hab ich mich verhauen... der EHK war schon 1996... 1998 hab ich den Autoführerschein gemacht (damals Klasse 3... die unbegrenzte Klasse für alles, was nicht in einer der anderen Führerscheinklassen erfaßt war - da mußte man auch nicht jedes Mal gleich an den Führerscheinklassen rumschrauben nur weil einer eine neue Fahrzeuggattung erfunden / kreiert hat. ;):D:D

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