Führerschein für ein monat weg

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine frage.
Eine bekannte von mir is letztens mit 36 Km/h zuviel geblitzt worden, natürlich ist es richtig das sie dafür den lappen abgeben muss.

Aber jetzt mal zu meiner frage, und zwar habe ich letztens gehört das man es sich nicht mehr aussuchen kann wann man den Fs abgeben möchte, stimmt das oder ist es doch noch die alte mir bekannte regelung das man den lappen so abgeben kann das die Fs lose zeit in den urlaub fällt.

Ich würde mich freuen wenn einer oder mehrere meine frage beantworten könnten.

Vielen dank schon einmal für eure mühe.

gruss Sven

71 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Scenic_pro


da hast du leider recht madcruiser, es geht halt bei soetwas nicht um sicherheit sonder um geldmacherrei.

Tja, bei unserer Grundschule im Ort ist 30 ... dort habe ich in 10 Jahren genau 2 mal dort einen "Laser" gesehen ... Samstags.

Ich muss dazu erwähnen, dass dort vor 15 Jahren mal 50 erlaubt war. Vielleicht haben einige Leute die "neuen" Schilder in der kurzen Zeit noch nicht gesehen ... mal die nächsten 20 Jahre abwarten 😁

Da wird auch wie verrückt überholt ... und 30 oft wohl nur pro Achse gefahren 🙄 ... Ab und zu parkt in der Kurve direkt vor der Grundschule einer auf der Leitplanke.

Gruß
Q

@Oink

empfinde Deine Einstellung als Prinzipienreiterei....die Sicht der Dinge aus einer anderen Perspektive scheint Dir nicht leicht zu fallen....🙁 oder auch unmöglich zu sein.

Ob Du im Strassenverkehr genauso unflexibel bist??

Grüße Andy

Zitat:

Original geschrieben von andyrx


@Oink

Ob Du im Strassenverkehr genauso unflexibel bist??

Keine schlechte Frage, Andy! 😉

Ich bin im Straßenverkehr zumindest so flexibel das ich mich auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen einstellen kann und somit nicht Gefahr laufe meinen Führerschein zu verlieren 😉

Und sorry, aber Gesetze umgehen zu wollen oder Sonderregelungen zu schaffen, die es Vielfahrern ermöglicht ohne Risiko (man kann sich ja freikaufen, muss halt nur ein bißchen Geld zurücklegen auf ein Extrakonto) Verkehrsregeln zu missachten, hat für mich recht wenig mit Flexibilität zu tun...

Ich bin selbst auf mein Auto angewiesen, weil die Zugverbindungen die Dauer meines Weges zur Arbeit ca. verdrei- oder vervierfachen würden... Trotzdem wüsste ich nicht warum man mich anders behandeln sollte, als die Hausfrau von nebenan oder den Fahranfänger der ab und zu mal zur Schule fährt...

Vor dem Gesetz sind wir alle gleich und das sollte auch bitteschön so bleiben...

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Zitat:

Original geschrieben von oink


Und sorry, aber Gesetze umgehen zu wollen oder Sonderregelungen zu schaffen, die es Vielfahrern ermöglicht ohne Risiko (man kann sich ja freikaufen, muss halt nur ein bißchen Geld zurücklegen auf ein Extrakonto) Verkehrsregeln zu missachten, hat für mich recht wenig mit Flexibilität zu tun...

Das sehe ich genauo. Eine solche Regelung würde unser Rechtssystem konterkarieren.

Hallo,

warum muss man immer einen Vorsatz darin sehen wenn mal ein fehler passiert ist??

Manche meinen dies wäre grundsätzlich der Fall.....vor allem bei Reglemtierungen die nicht der tatsächlichen Verkehrssituation entsprechen kann dies mal passieren.....😉

Rasst jemand in der Baustelle aber mit 120 statt 80km/h kann man von Vorsatz sprechen....😁

Nun,es ist nunmal so das bei einem Vielfahrer das Risiko mal fahrlässig einen Fehler zu machen deutlich höher als bei jemanden der 5000km per anno fährt und vorsätzlich stets mit 120 durch die Baustellen fährt aber nie erwischt wird weil eben dort kaum mal eine Kontrolle steht....und oft sind es die,die auch bei freier Fahrt links nicht über 120km/h fahren....

Bisher hatte ich in meiner Laufbahn das Glück ausser weiter vorne beschrieben neimals Punkte kassiert zu haben,aber dennoch will ich nicht ausschliessen auch mal einen Fehler gamcht zu haben und mal zu schnell gewesen zu sein,wer will das wirklich ausschliessen??

In 2 Jahren das gleiche 2 mal passiert und schon man glit als Wiederholungstäter,ich habe dann schon 120.000km abgespult dafür braucht manch ein anderer 10 Jahre und bleibt unbehelligt weil eben nicht zwei Mal geblitzt bzw. weil längst wieder die Punkte getilgt sind...🙁

Grüße Andy

Zitat:

Original geschrieben von oink


Vor dem Gesetz sind wir alle gleich und das sollte auch bitteschön so bleiben...

Warum widersprichst Du dann permanent der geltende Regelung?

Der Gesetzgeber sieht diese flexible Option des Aussuchens des Abgabetermins immerhin für alle FS-Inhaber, die in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hatten, vor!

Zitat:

§ 25 Abs. 2a StVG
Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen.

Jeder Unbelastete hat also bis zu vier Monate nach Rechtskraft (und damit kann man zusätzlich jonglieren) Zeit sein Fahrverbot anzutreten.

Wenn du meine Beiträge mal komplett lesen würdest, statt dir immer nur Stellen rauszupicken, die dir passen, dann hättest du festgestellt das ich seit Anfang überhaupt nicht gegen diese Regelung war, das man das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten dahin legen kann wos einem am besten passt...

Ich bin lediglich gegen die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine hohe Geldstrafe umwandeln zu können, wie sie hier vor einigen Seiten diskutiert bzw. kurz angeschnitten wurde...

Denn das ist meines Erachstens der erste Schritt zu einer Zwei-Klassen-Justiz... das hatte ich aber auch schonmal, genau so, geschrieben...

Zitat:

Original geschrieben von oink


Ich bin lediglich gegen die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine hohe Geldstrafe umwandeln zu können, wie sie hier vor einigen Seiten diskutiert bzw. kurz angeschnitten wurde

Angeschnitten hat das Thema außer Dir keiner. 😕

Zitat:

Original geschrieben von oink



Von daher halte ich es für absoluten Quatsch, wenn sich ein Berufsfahrer freikaufen können soll, während man dem Gelegenheitsfahrer seinen Führerschein wegnimmt. Wenn dann muss es die Möglichkeit des Freikaufens für alle geben, was zu einer 2-Klassen-Justiz führt.

Alle Anderen waren bislang der Auffassung Fahrverbot ist Fahrverbot und kann nicht freigekauft werden.

Offensichtlich musst Du das Thema mit Dir alleine ausmachen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


In solchen Fällen wäre eine entsprechende Erhöhung der Geldbuße als Ausgleich für das verkürzte Fahrverbot sinnvoll.

Ab diesem Punkt hab ich mich eingeschaltet, ich sehe also keine Gespenster 😉

Eine Verkürzung des Fahrverbotes gegen Geld sehe ich als Freikaufen an und da bin ich dagegen... Mehr nicht...

Thema Zwei-Klassen-Justiz ...

Fahren 2 Personen nacheinander im „gleich zu schnellen Tempo“ durch eine Radarfalle und werden fotografiert.

Person 1 Normalo, keine Rechtschutz, kein "Hausanwalt."

Person 2 kennt einen guten erfolgreichen "Verkehrsanwalt" und kann dessen vorzügliche Dienste entsprechend honorieren

ich gebe Person 2 mehr Chancen "gut" dabei wegzukommen und sehe in meinem Beispiel eine 2 Klassen-Verurteilung als Möglichkeit

Gruß
Q

Drahkke bezog sich auf ein Posting von Eviljogga.
Da stand wörtlich drin:
Für eine Straffreiheit ... habe ich mich ja nicht ausgesprochen.

Frei kommt von frei (=ohne)
und
verkürzen erfordert eine Strafe.

Vielleicht ist Dir jetzt Dein Irrtum aufgefallen? 😉
Alleine Du hast das Wort Freikaufen verwendet.
Da beißt die Maus keinen Faden ab. 😁

Thema Verkürzung:
Der Rahmen für ein Fahrverbot beträgt ein bis drei Monate,
darunter kommt kein Schuldiger
und darüber kommt der FS-Entzug für sechs und mehr Monate.

Unser Rechtssystem kennt durchaus persönliche Strafbemessungskomponenten.
Und das ist gut so.
So gibt es bei Mehrfachtätern auch bei OWis einen entsprechenden Zuschlag.
Ich würde das allerdings nicht als Zwei-Klassen-Justiz bezeichnen wollen, sondern als individuelle Gerechtigkeit.

QuattroPit sei gesagt, dass nicht alle Menschen gleich sind.
Ist ja auch gut so, sonst würde die Welt aus lauter Geklonten bestehen ...
Klassenkampf, Gesellschaftsklassen sind Worte die in eine Welt voller Individualisten nicht mehr passen.

Eine Klassengesellschaft hat so lange bestand, wie sie nicht aus den Köpfen und dem „Kleingedruckten“ verschwunden ist.

Eine Gleichbehandlung findet selten statt, auch wenn dies von oberster Stelle so vorgesehen ist. Aber mit Glück nähern wir uns einem Idealzustand wenigstens irgendwann an.

Zum Beispiel zurück … der „gute und teure“ Anwalt wird die Radarmessung bis ins kleinste Detail auseinander nehmen … die Chancen, dass ein klitzekleiner Fehler aufgetreten ist, ist groß.

Der „Normalo“ aus meinem Beispiel kann das ja mal in Eigeninitiative zu veranlassen versuchen. Die „klassenlose Gleichbehandlung“ würde dies allerdings voraussetzen.

Über den Einzelbegriff „Klassen“ kann man diskutieren, muss man aber in diesem Thema nicht.

Gruß
Q

Leider ist es wirklich so wie es quattro-pit geschrieben hat.
Wer genug Geld hat schaft es unterumständen sich per Anwalt und Gerichtsverfahren sich frei zu kaufen.
Aber dieses liegt allerding im ermessen des Richters, ob der beschuldigte die strafe bekommt oder nicht, aber am ende hat der verkehrsünder sich doch einen vorteil erkauft gegenüber dem Bürger der sich die Gerichtskosten nicht leisten konnte und zwar muss er seinen Fs deutlich später abgeben, denn wie wir wissen braucht es auch seine zeit bis der Anwalt alle unterlagen zusammen hat, dann braucht man noch einen termin bei Gericht, wenn man diese faktoren mal zusammen zieht kann auch locker mal ein halbes Jahr zusammen kommen .

Ich erledige meine Knöllchen, wenn sie den mal anfallen, bis jetzt immer selbst.

Das klappt zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Ohne Staranwalt und ohne Klassengesellschaft.
Ich kann über das Rechtssystem wirklich nicht meckern.

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