Führerschein entzogen - im Ausland neuen machen ?

Hallo,

mir ist der Führerschein entzogen worden.
Mir darf erst in 12 Monaten die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.
Keine MPU angeordnet.

Kann ich jetzt den Führerschein im Ausland machen und damit in Deutschland fahren?
Ist das so einfach oder geht das gar nicht?

Wer weiß Rat?

Danke vorab

Beste Antwort im Thema

Wäre ja schön gewesen, wenn der TE exaktere Angaben gemacht hätte, denn der § 315 c schließt sehr viel ein. Aber die ihm auferlegte Strafe hat ihn nicht läutern können, denn sonst würde er nicht nach dem Schlupfloch suchen, den Entzug der Fahrerlaubnis zu umgehen. Da hat GsD der Gesetzgeber richtig reagiert, solche Ambitionen künftig gar nicht mehr entstehen zu lassen, aber wie man sieht, hat es sich noch nicht weit genug herumgesprochen.😁

20 weitere Antworten
20 Antworten

Und für sonstige Gefährdung des Straßenverkehrs hättest du noch gerade so Verständnis? 😕 😰

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Hilft aber bei der charakterlichen Beurteilung des TE. Bei Alk oder Droge ist bei mir Schluss!

Ist doch auch wurscht...!

Seine Frage wurde ja beantwortet.

Der TE hat Scheisse gebaut und hat den Lappen erstmal nicht mehr in der Tasche. Unberechtigt wird der schon nciht entzogen worden sein.
Das heisst, dass einer weniger am Strassenverkehr beteiligt ist, der sich gefährlich verhält und DAS ist doch die Hauptsache! 😁

War da nicht in einem anderen Thread von Augenblicksversagen etc. die Rede?  Dieses sehe ich in einem etwas milderen Licht als z. B. Alk oder Dope. Da wird es auch für einen Richter eine gewisse Differenzierung geben - wobei alles was unter diesen Paragraphen fällt, nicht gutgeheißen werden kann

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


War da nicht in einem anderen Thread von Augenblicksversagen etc. die Rede?  Dieses sehe ich in einem etwas milderen Licht als z. B. Alk oder Dope.

soso...

wenn man also jemanden zu klump fährt, weil man gerade einen "schlechten tag" hatte...ist das also ok?!

Ähnliche Themen

Grundsätzlich NEIN, aber da sehe ich zumindest keinen Vorsatz, bei Alk und Dope wohl!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Hilft aber bei der charakterlichen Beurteilung des TE. Bei Alk oder Droge ist bei mir Schluss!

Diese Beurteilung steht den MT-Usern (zum Glück) nicht zu. Auch wenn sich die meisten hier wie Verkehrspsychologen benehmen... 😉

Die Frage des TE wurde ausreichend beantwortet, bevor das Ganze nun in persönliche Empfindungen übergeht, wer wann welches Verkehrsvergehen rechtfertigen würde, mache ich mal ein Schloß dran.

Gruß MartinSHL
MT-Moderation

Ähnliche Themen