Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!
Hallo,
ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:
Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.
Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".
Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.
Beste Antwort im Thema
Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.
211 Antworten
Hallo Leute,
in meiner Auskunft aus dem FAER auf der letzten Seite steht Fristende 11.05.20
bedeutet dies das ich ohne MPU mein Lappen bekomme?
Danke für die Hilfe.
Das ist nur das Ende der Frist, ob Du eine MPU brauchst, liegt an den Regelungen im jeweiligen Bundesland und dem darauf aufbauenden Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 13. Mai 2020 um 07:35:22 Uhr:
Das ist nur das Ende der Frist, ob Du eine MPU brauchst, liegt an den Regelungen im jeweiligen Bundesland und dem darauf aufbauenden Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde.
Was für Vorlagen? Ich denke nach 15 Jahren darf nichts mehr verwertet werden.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 13. Mai 2020 um 07:35:22 Uhr:
Das ist nur das Ende der Frist, ob Du eine MPU brauchst, liegt an den Regelungen im jeweiligen Bundesland und dem darauf aufbauenden Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde.
Quark. Wenn die Taten im FaER getilgt sind, darf sie die FSSt nicht mehr verwerten. Du kansst Deine Fahrerlaubnis MPU-frei beantragen.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Mai 2020 um 08:16:41 Uhr:
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 13. Mai 2020 um 07:35:22 Uhr:
Das ist nur das Ende der Frist, ob Du eine MPU brauchst, liegt an den Regelungen im jeweiligen Bundesland und dem darauf aufbauenden Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde.
Quark. Wenn die Taten im FaER getilgt sind, darf sie die FSSt nicht mehr verwerten. Du kansst Deine Fahrerlaubnis MPU-frei beantragen.
Hallo Kai,
auf der letzten Seite ist handschriftlich geschrieben 11.05.20 Fristende.
Ist damit die Tilgung gemeint?
Wohl schon. Du wirst wissen, ob Deine Taten (nach max. 15 Jahren) tilgungsreif sind. Worum geht es denn?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Mai 2020 um 08:27:41 Uhr:
Wohl schon. Du wirst wissen, ob Deine Taten (nach max. 15 Jahren) tilgungsreif sind. Worum geht es denn?
Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen und 3 Jahre Sperre
Datum der Entscheidung 11.05.2005
Seit dem keine Auffälligkeiten.
Einträge im Verkehrszentralregister werden mit Eintritt der Tilgungsreife getilgt. ... Zur unwiderruflichen Löschung des Eintrags kommt es erst nach Ablauf der einjährigen Überliegefrist. Die Tilgungsfrist beginnt zu laufen mit dem Zeitpunkt, an dem die Tat geahndet wird. Das würde hier bedeuten, dass, wenn das so stimmt, die Überliegefrist bis zum 11.05.2021 noch läuft. Was mich wundert, ist die sehr lange Frist.
Ich korrigiere meinen obigen Beitrag, da ja 15 Jahre vergangen sind, sorry. "Wer die MPU umgehen möchte, muss in der Regel 15 Jahre auf die Fahrerlaubnis warten. Grund dafür ist, dass nicht immer klar ist, wann die Tilgungsfrist beginnt. Längstens dauert dies aber 5 Jahre, weshalb Betroffene den Führerschein nicht nach 10, sondern 15 Jahren erst zurück erhalten, ohne ein positives MPU-Gutachten abgeben zu müssen. Voraussetzung ist aber, dass in dem Zeitraum keine Verwaltungsakte stattfinden, welche die Tilgungsfrist weiter nach hinten verschieben. Betroffene dürfen weder als Fußgänger noch als Radfahrer Punkte erhalten. Auch ein Antrag auf Neuerteilung wäre nachteilig, denn auch dadurch wird die Tilgungsfrist unterbrochen."
Wenn aber eindeutig mitgeteilt wurde, dass die Tilgungsfrist nach 15 Jahren am 11.05.20 endete, dann müsste eine Neuerteilung auch ohne MPU möglich sein.
Die Überliegefrist spielt dabei keine Rolle. Du kannst die Fahrerlaubnis beantragen. Neue Prüfungen wirst Du nach der langen Zeit sicher ablegen müssen.
Zitat:
@obbbyy schrieb am 13. Mai 2020 um 08:34:46 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Mai 2020 um 08:27:41 Uhr:
Wohl schon. Du wirst wissen, ob Deine Taten (nach max. 15 Jahren) tilgungsreif sind. Worum geht es denn?Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen und 3 Jahre Sperre
Datum der Entscheidung 11.05.2005
Seit dem keine Auffälligkeiten.
Warum wartet man wegen nur "fahren ohne Fahrerlaubnis" 15 Jahre, um wieder eine Fahrerlaubnis zu beantragen?
Bei Alkoholikern,Drogenabhängigen, die vermutlich Schwierigkeiten haben, eine MPU erfolgreich zu bestehen, kann ich das verstehen. (Ich kenne selbst 2 Fälle, einer fährt jetzt wieder 40t ner)
Kenne Leute, die haben den Schein verloren, dann knapp 20 Jahre keinen FS gebraucht (!!!) und dann einfach beantragt den FS wieder zu bekommen. Man wird ja nicht gezwungen so schnell wie möglich wieder in den Besitz des FS zu kommen. 😉
Das meine ich auch nicht, nur 15 Jahre nicht am Verkehr teilgenommen und dann ohne große Hindernisse gleich wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ist schon seltsam
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2020 um 11:20:55 Uhr:
Das meine ich auch nicht, nur 15 Jahre nicht am Verkehr teilgenommen und dann ohne große Hindernisse gleich wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ist schon seltsam
Es gibt ja - wie Kai und ich schrieb - solche und solche Fälle (mit/ohne Prüfung).
Rein praktisch sehe ich das eher pragmatisch. Einfach rein setzen und fahren - egal wie lange man das nicht gemacht hat.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2020 um 11:20:55 Uhr:
Das meine ich auch nicht, nur 15 Jahre nicht am Verkehr teilgenommen und dann ohne große Hindernisse gleich wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ist schon seltsam
Es gibt Leute die 20 oder mehr Jahre nicht mehr gefahren sind und trotzdem ganz legal wieder fahren können und dürfen. Der Besitz einer Fahrerlaubnis verpflichtet nicht zum Fahren, deswegen gibt es genügend Leute die Jahrelang keinen Bedarf an der Fahrerlaubnis haben und irgendwann wieder anfangen zu fahren.
Im Gegensatz dazu ist es seit Jahren üblich bei einer Wiedererteilung nach einer so langen Zeit wenigstens eine praktische Fahrprüfung zu verlangen.