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Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!

Hallo,

ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:

Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.

Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".

Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.

Beste Antwort im Thema

Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.

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Hier mal ein deeplink in ein anderes Forum zu einer Übersicht von Neuerteilungen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739
Unten steht auch was zu Bayern.

Generell wäre es meiner Ansicht nach praktisch mit einem Mofa oder Fahrrad weiterhin "Fahrpraxis" gesammelt zu haben - UND das auch entsprechend nachzuweisen.

Denn dann tut sich die Behörde mit anderen "Tatsachen" schwerer. 😉

Aber Vorsicht mit den Themen, Zeit nehmen!
(Und prüfungsfrei ist nicht immer mit MPU frei gleichzusetzen)

Das ist kein Spaß(unter)forum, da gehts um echte Hilfe und da haben die Themen auch wenns mehr Seiten sind Substanz (meistens).

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


2 Leute haben Anfang des Jahrtausends ihren Führerscheinwegen wegen Alkohol verloren.
(...)
Der andere hat nach 5 Jahren seinen Führerschein neu beantragt und konnte ihn direkt nach 2 Wochen wieder abholen, ohne erneute MPU.

Verstanden habe ich das bis heute nicht.

2005 nach fünf Jahren ohne MPU und ohne Prüfungen? Das mag ich nicht glauben.

Wie du auf 2005 kommst weiß ich nicht, kann auch 2006 oder 2007 gewesen sein. Ich war jedenfalls dabei wie er den Brief von der Führerscheinstelle öffnete. Meine sowie seine Reaktion waren mit deiner identisch, wir konnten es ebenfalls nicht glauben. Danach habe ich ihn zum Straßenverkehrsamt gefahren und er hat seinen vorläufigen Führerschein abgeholt.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


2005 nach fünf Jahren ohne MPU und ohne Prüfungen? Das mag ich nicht glauben.

Wie du auf 2005 kommst weiß ich nicht, kann auch 2006 oder 2007 gewesen sein. Ich war jedenfalls dabei wie er den Brief von der Führerscheinstelle öffnete. Meine sowie seine Reaktion waren mit deiner identisch, wir konnten es ebenfalls nicht glauben. Danach habe ich ihn zum Straßenverkehrsamt gefahren und er hat seinen vorläufigen Führerschein abgeholt.

den antrag auf neuerteilung muss dein kumpel nach der negativen mpu wohl zurückgenommen haben - anderenfalls wäre er versagt worden und die tilgungsfrist (ohne vorlaufzeit) würde wieder von vorne anfangen. aber im übrigen kann ich mir darauf keinen reim machen - was ist denn das für ein promillewert, der zwar in einer mpu-auflage resultiert aber nach 5 jahren getilgt ist?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ob die nach 15 Jahren Abstinenz überhaupt noch selber fahren wollen? Wenn man sich in 15 Jahren arangiert hat, hat man wahrscheinlich gar keine Lust mehr selber zu fahren. Rein rechtlich spricht nichts dagegen, allerdings habe ich noch nie von solchen Menschen gehört, die Aufgrund eines Verstosses 15 Jahre auf ihren Führerschein verzichten würden.

aber sicher doch. so einen hab ich auch im bekanntenkreis. nur gings da net ums saufen sondern im einem btm verstoss.

Sowas gibts. Vor allem in größeren Städten. Und auch sonst kann man sich vermutlich arrangieren.

In größeren Städten gibts ja sogar Menschen die freiwillig nicht fahren.
Viele Studenten fahren auch freiwillig für einige Zeit nicht.

Als ich mal ne Freundin aus Berlin hab fahren lassen - die hätte besser neu gemacht... 🙄 😁
Aber die darf sogar 7,5 Tonner fahren! 😁
Und ich mußte für BE nochmal 1.200 DM extra zahlen. 🙄

Und rein rechtlich könnte man Tatsachen finden, daß eben nicht ohne Prüfungen neu erteilt wird.
Siehe Link weiter oben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911


Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht...
Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.

Auch das ist nicht korrekt. Grundsätzlich heißt lebenslänglich auch lebenslänglich im Gefängnis einsitzen zu müssen. Frühestens kann nach 15 Jahren die Entlassung winken, wenn ein entsprechender Antrag des Verurteilten rechtzeitig gestellt wurde. Dieser Antrag kann alle 2 Jahre gestellt werden. Aussicht auf Erfolg haben aber nur Verurteilte, deren besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurde ( bei diesen Gefangenen ist der zu erwartende Entlassungstag um bis zu 10 jahre später) , Erstverurteilte und Gefangene, welche eine günstige Sozialprognose haben. Im Übrigen wird nicht geprüft, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen, sondern ob es Gründe für eine vorzeitige Entlassung gibt. Dies ist ein riesengroßer Unterschied. Die durchschnittliche Verweildauer der zu lebenslanger Haft Verurteilten liegt in Deutschland bei ca. 20 Jahren. In Bayern nochmal um 2 Jahre höher.

Zitat:

Original geschrieben von duesseldorf1895



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.
Auch das ist nicht korrekt. Grundsätzlich heißt lebenslänglich auch lebenslänglich im Gefängnis einsitzen zu müssen. Frühestens kann nach 15 Jahren die Entlassung winken, wenn ein entsprechender Antrag des Verurteilten rechtzeitig gestellt wurde. Dieser Antrag kann alle 2 Jahre gestellt werden. Aussicht auf Erfolg haben aber nur Verurteilte, deren besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurde ( bei diesen Gefangenen ist der zu erwartende Entlassungstag um bis zu 10 jahre später) , Erstverurteilte und Gefangene, welche eine günstige Sozialprognose haben. Im Übrigen wird nicht geprüft, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen, sondern ob es Gründe für eine vorzeitige Entlassung gibt. Dies ist ein riesengroßer Unterschied. Die durchschnittliche Verweildauer der zu lebenslanger Haft Verurteilten liegt in Deutschland bei ca. 20 Jahren. In Bayern nochmal um 2 Jahre höher.

na mensch reife leistung, 1.beitrag hier und dann gleich so eine leichenschändung 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway



Zitat:

Original geschrieben von duesseldorf1895



(...)
na mensch reife leistung, 1.beitrag hier und dann gleich so eine leichenschändung 😁😁

und so wichtig zum eig. threadthema passend noch dazu.... 😉

Hat ihm anscheinend wirklich unter den Nägeln gebrannt. 😁

Manchmal muß ein Mann sagen,was ein Mann sagen muß😉

Armer Kerl, seit gestern registriert, sein erster Beitrag, er hats nur gut gemeint und wir machen uns gleich über ihn lustig. Wir sollten uns was schämen!🙁

P.S.:😉😁

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Armer Kerl, seit gestern registriert, sein erster Beitrag, er hats nur gut gemeint und wir machen uns gleich über ihn lustig. Wir sollten uns was schämen!🙁

P.S.:😉😁

vor allem weil es wirklich schnell passieren kann-wühle auch oft in den ganz alten Beiträgen-hab dann schon eine Antwort geschrieben und sehe dann wann der letzte Beitrag war.. Bremms😉-war von meiner Seite also gerade bei einem Neuen User nicht Böse gemeint🙂

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911


Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht...
Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.

15 Jahre stimmt zwar, aber der Rest ist nicht ganz richtig. Der Terminus stammt aus der U-Haft. Nach 15 Jahren wird geprüft, ob der Täter vorzeitig entlassen werden kann, auf Bewährung, die noch einmal bis 5 JAhre dauern kann.

Zitat:

Original geschrieben von gti-bolide


Hallo,

ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:

Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.

Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".

Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.

Mörder werden nach 15 Jahren auch wieder frei gelassen,das finde Ich weit aus schlimmer.

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


Mörder werden nach 15 Jahren auch wieder frei gelassen,das finde Ich weit aus schlimmer.

Ich darf Drahkke (3. Antwort) aus diesem Thread zitieren 😉 :

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911


Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht...
Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.

Auf eine neue Runde!

duesseldorf1895: Dein Einsatz!

😁😁😁

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