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Führerschein absichtlich nicht mitnehmen

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 8:06

Schönen Montag zusammen,

bin gerade über folgenden Link gestoßen:

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

 

Kurze Zusammenfassung: Wenn man in eine Polizei-Kontrolle kommt und der Polizist glaubt, dass man eventuell unter Drogeneinfluss stehen könnte, ist er berechtigt, vorsorglich den Führerschein einzuziehen. Es gibt dann Fälle, wo es mehrere Wochen dauert, bis die Sache geklärt war, obwohl man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Und man bekommt den FS dann auch erst nach diesen Wochen zurück.

Der Link rät dazu, den FS absichtlich nicht auszuhändigen / nicht mitzuführen, da die Polizei problemlos über Funk prüfen kann, ob der Fahrer einen FS hat. Man begeht damit zwar eine Ordnungswidrigkeit und ist 10€ los - allerdings ist man nicht der Polizeiwillkür ausgesetzt. Denn wenn man den FS nicht dabei hat, kann die Polizei diesen auch nicht vorsorglich einziehen.

Was habt ihr dazu für eine Meinung? Ist das richtig, was die Juristin dort schreibt? Kam eventuell schon mal jemand in eine solche Situation?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Vom Kiffen bekommt man nicht nur rote Augen....:rolleyes:

Ich merke schon, es driftet ab in die "Böse-Staatsmacht"-Ecke.

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Vom Kiffen bekommt man nicht nur rote Augen....:rolleyes:

Ich merke schon, es driftet ab in die "Böse-Staatsmacht"-Ecke.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

derbeste, ehrlich?

Du warst schwimmen im Hallenbad, hast rote augen, vom Chlor. Polizist fragt: haben sie gekifft? du: nein! er glaubt dir nicht, warum auch immer, lässt nen bluttest machen und zieht den Führerschein ein. Das kann IMMER mal passieren - ohne dass man sich was zu schulden kommen lassen hat! Genau darum geht es doch.

Wenn man etwas falsch gemacht hat, sitzt der Polizist (natürlich zu Recht) immer am längeren Hebel. Nur wenn man sich einwandfrei verhält, kann einem ein Polizist trotzdem auf übelste weise unberechtigt ans Bein pinkeln. Die Frage dreht sich nur darum wie man sich vor solchen Sachen schützen kann.

Warum sollte er das Schlagzeug beschlagnahmen? Dafür braucht er mit Sicherheit nen guten Grund und kann nicht einfach sagen "Das fahrzeug hat vermutlich Drogen genommen."

 

"Wer nix falsch macht, dem kann man nichts" ist meiner Erfahrung nach absoluter Bullshit!

OT: Einem Bekannten von mir wurde direkt neben mir mal im Stadion von einem Polizeihund ins Bein gebissen, ohne dass er irgendwas gemacht hat. Dienstnummer des Polizisten bekommen: unmöglich. Anzeige ging ins Leere, die Narben sind noch da.

Wenn er einen Schnelltest macht, wird sofort festgestellt, dass keine Drogen in Deinem Fall vorliegen. Es sei denn, da hat ein böser Bube etwas in das Schwimmbecken gekippt, ups.

"Sie waren im Schwimmbad? Ok...das würde den Urin in Ihrem Urin erklären." :D

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 9:36

pflaumenkuchen: ich habe den Artikel eben gelesen, er hat sehr viele Zitate aus dem Blogeintrag und bringt die gleiche Message rüber.

"Kein Aufruf, sondern ein Hinweis" steht darin. Sie empfehlen es natürlich nicht wörtlich weil das ja ein Aufruf zur Ordnungswidrigkeit wäre. Sie machen aber deutlich, dass in der geschriebenen Situation die Ordnungswidrigkeit deutlich besser ist:

'Die zehn Euro Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit seien „im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn der Führerschein auch nur vorläufig entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen“, schreibt Batz.'

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

 

Ich war selbst noch nie in der Situation. Kann man jede Droge mittels einem Soforttest nachweisen oder gibt es für verschiedene Sachen nur einen Bluttest? Hat tatsächlich jede Streife alle nötigen Tests dabei und ist dazu verpflichtet diese auch zu verwenden?

Ich weiß es nicht, aber ich kanns mir nicht vorstellen, weil warum gäbe es sonst den verlinkten Blogeintrag?

Es gibt Schnelltests für einzelne Wirkstoffe (bzw Abbauprodukte) oder Multitester.

Man ist aber nicht verpflichtet einen Schnelltest durchzuführen. Liegen ausreichend Verdachtsmomente vor, kann natürlich ein Bluttest angeordnet werden.

am 7. Juli 2014 um 9:37

Ohje, ein gebranntes Kind.

Mir wurde schon zweimal trotz geweiterer Pupillen und Rötungen der Augen die Weiterfahrt gestattet, sogar ganz ohne Drogen oder Alkoholtest. Einmal hat der Polizist sogar mich und das Handschuhfach durchsucht...

Wenn man diese "gerechtfertigten" Bedenken hier so liest, war ich da wohl extrem knapp an der Grenze für 4 Wochen meinen Führerschin zu verlieren, grundlos.

Auf der anderen Seite, können solche Geschichten aber wohl auch einfach von der Tonlage und Wortwahl abhängen, vielleicht auch vom Wagen etc.

Dicke Kiste, 10 zu schnell (reicht leider nicht für ein Bußgeld), ein paar Schlangenlinien (weil man so cool ist, dass man nebenbei was anderes macht) und dann noch motzig gegenüber den Beamten (weil man so cool und wichtig ist, dass man absolut keine Zeit hat - in Kombination mit den Rötungen der Augen - DA kann ich mir vorstellen, dass es "Ärger" gibt.

Du fährst vom Schwimmbad heim, riechst nach Chlor, hast trockene Haut, hast die nassen Schwimmsachen dabei?

EHER NICHT!

Ansonsten: Mach´s doch einfach wie der Anwalt rät und fertig. Die können dir nichts, nur halte ich die Tante Emma für eine dumme Idee, da per Expressbrief der Führerschein noch vor den offiziellen Alk/Drogentest-Ergebnissen bei der Diensstelle sein dürfte. Ich hätte ihn eher zuletzt vor zwei Monaten gesehen und nun ist er eben weg...

Begründen kann man das damit, dass man den Führerschein so selten braucht und deshalb nicht vor jeder Fahrt in die Brieftasche sieht. Nach Erhalt der (hoffentlich) negativen Ergebnisse taucht er eben wieder auf (ist aus der Brieftasche in die Sockenschublade gefallen etc.).

Natürlich ohne Gewähr und womöglich mit weiteren Problemen behaftet (Meldung des Verlusts, Neuantrag etc.). Wie auch immer, aber das Thema ist meiner Meinung nach nicht so brisant.

Entweder man lässt ihn daheim (überlegt sich womöglich eine Geschichte) oder eben nicht.

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 9:42

@Brunolp12 Danke, ich sehe deinen Beitrag erst jetzt. Hast natürlich recht. Ich hätte die Suche bemühen sollen.

Und der bisherige Verlauf der Diskussion zeigt, dass es hier verschiedenste Meinungen gibt, die sich aus Prinzip niemals angleichen lassen werden. Es war von vornherein zum scheitern verurteilt =)

Sorry für den 3. Thread zum Thema, ich bin dann hiermiet raus. Gerne (wie auch schon den 2.) - schließen!

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

... wenn man sich einwandfrei verhält, kann einem ein Polizist trotzdem auf übelste weise unberechtigt ans Bein pinkeln.

Ja das kann er.

Er hat die grundsätzliche Möglichkeit dazu (schon um in berechtigten Fällen korrekt arbeiten zu können) und kann daher auch unberechtigt Dinge durch Fehler machen.

 

Zitat:

Die Frage dreht sich nur darum wie man sich vor solchen Sachen schützen kann.

In der Situation selbst nichts, am nächsten Tag ein mit der Thematik erfahrener (Fach-) Anwalt sehr viel.

Die im verlinkten Blogartikel genannten 3 Wochen gehen davon aus, dass der Anwalt den Bluttest abwartet, das muss der aber nicht, er kann sofort eingreifen.

Wenn es genügend weitere Anhaltspunkt gibt, die das Abwarten auf das Ergebnis von dem Drogentest zwingend notwendig machen, dann eben auch 3 Wochen. Aber dafür muss es noch weitere objektive Anhaltspunkte geben (positiver Wischtest, ...) und dann schützt auch kein vergessener Führerschein.

Bei einem positiven Wischtest gibt es einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug, da interessiert es niemanden mehr, ob man die Karte dabei hat oder beim Onkel in Amerika liegt.

 

Dieses Gedankenspiel ist reine Theorie, in der Praxis gibt es noch ein paar mehr Dinge, die immer mit rein spielen und das dort abgefasste Gedankenspiel zu einer theoretisch nicht unmöglichen, aber praktisch extrem ungewöhnlichen Situation werden lassen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

"Kein Aufruf, sondern ein Hinweis" steht darin. Sie empfehlen es natürlich nicht wörtlich weil das ja ein Aufruf zur Ordnungswidrigkeit wäre. Sie machen aber deutlich, dass in der geschriebenen Situation die Ordnungswidrigkeit deutlich besser ist:

Richtig, in der dort geschriebenen Situation und keiner anderen Situation, keine weiteren Dinge, nicht mehr, als es dort beschrieben ist.

Nur in einer realen Situation gibt es immer noch ein paar mehr Dinge, dass die tatsächliche Situation dann deutlich von der dort geschriebenen Situation abweicht.

Rote Augen sind hoch verdächtig, aber mit negativem Wischtest und nach Chlor müffelnden Badesachen in der Sporttasche im Kofferraum war es das dann auch schon wieder.

am 7. Juli 2014 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Ich verstehe den Thread nicht. Wenn die Polizei den Verdacht auf Drogenmißbrauch bestätigt haben will, dann holen die doch ihre Wisch- und Pinkeltests raus...oder gehört das nicht zur Grundausstattung?

Wenn ich mein Auto fahre, dann habe ich meinen Führerschein dabei. Vergessen kann passieren, aber Absicht ist schon wieder etwas komisch.

Ich war selbst noch nie in der Situation. Kann man jede Droge mittels einem Soforttest nachweisen oder gibt es für verschiedene Sachen nur einen Bluttest? Hat tatsächlich jede Streife alle nötigen Tests dabei und ist dazu verpflichtet diese auch zu verwenden?

Ich weiß es nicht, aber ich kanns mir nicht vorstellen, weil warum gäbe es sonst den verlinkten Blogeintrag?

Ja google doch einfach mal nach den Schnelltests, dann findest du zum Beispiel das hier: http://drugscouts.de/de/lexikon/drogenschnelltest

Reagierst du positiv bei einem Test, geht es weiter zur Blutabnahme und nur dann wird der Führerschein sicher gestellt. Dass das Ergebnis des Bluttests allerdings mehrere Wochen dauern soll, kann ich mir nicht vorstellen. Da ich aber keine Drogen nehme, ist mir das ganze aber auch völlig egal und ich würde jederzeit ohne schlechtem Gewissen oder Nachfragen (wie es hier der Fall ist ;) ) einem Schnelltest zustimmen.

am 7. Juli 2014 um 18:53

Und wenn ich im Schwimmbad war, dann kann ich auch meine nassen Badesachen zeigen.

Oder werden die auch absichtlich vergessen?

Ehrlich, solche Gedankenspiele kommen nur Leuten in den Sinn, die Illegales vorhaben.

(Meine Meinung).

am 7. Juli 2014 um 21:47

Ich frage mich, wie häufig man die 10€ Ordnungsgeld zahlt (rein statistisch gesehen), bevor man einmal in den "Genuss" kommt, sich gegen die unberechtigte Drogenverdächtigung geschützt zu haben.

Also ich bin in den letzten 10 Jahren überhaupt nur ein mal von der Polizei angehalten worden - wegen zu schnellem Fahren, 36 statt 30. Ob die nun den zusätzlich 10er verlangt hätten weiß ich nicht, aber zumindest hätte der Zwischenstopp deutlich länger gedauert ohne Führerschein. Drogenkonsum hat mir noch niemand vorgeworfen. Meine persönliche Bilanz ist daher 1-0 für "Führerschein dabei haben".

Im Grunde der gleiche Schwachsinn wie seinerzeit der Tipp das Überholen auf der Standspur die billigste Variante des Rechtsüberholens sei. Es werden dummerweise nur die Konsequenzen mit den geringsten Ausmaßen angeführt.

Im Falle des nicht mitgeführten Führerscheins können dich die Kollegen so lange am Fahren hindern bis geklärt ist ob eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist, was übers Wochenende dauern kann weil kein Zugriff auf die Daten, ist halt nicht so das die Polizei 24Stunden/365Tage auf die Führerscheindaten zugreifen können sondern auch mal warten müssen bis die Behörden wieder offen haben, ergo könnte man ein temporäres Fahrverbot von Freitag Abend bis Montag Morgen locker hinbekommen.

Oder die Tante Emma fährt halt mal die 300km um den Schein vorbeizubringen. :D

Sicher kann man die Rennleitung mal foppen, geht aber in der Regel in die Hose. Die haben einfach die lustigeren Möglichkeiten, zumindest aus Ihrer sicht.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Reagierst du positiv bei einem Test, geht es weiter zur Blutabnahme und nur dann wird der Führerschein sicher gestellt. Dass das Ergebnis des Bluttests allerdings mehrere Wochen dauern soll, kann ich mir nicht vorstellen. Da ich aber keine Drogen nehme, ist mir das ganze aber auch völlig egal und ich würde jederzeit ohne schlechtem Gewissen oder Nachfragen (wie es hier der Fall ist ;) ) einem Schnelltest zustimmen.

Leider falsch. Bei einem positiven Drogentest wird eine Blutprobe entnommen, der Führerschein wird jedoch nicht sichergestellt.

Fahren unter Drogeneinfluß ohne Ausfallerscheinungen ist nunmal eine Ordnungswidrigkeit nach

§ 24a StVG die nur ein Fahrverbot nach sich zieht.

Mit Ausfallerscheinungen wirds dann eine Straftat nach § 316 StGB, die dann die Sicherstellung des Führerscheines beinhaltet bzw. rechtfertigt.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wer hat denn ein Problem damit seinen FS zu zeigen ? Das kann ja nur jemand machen, der sich verkehrswidrig verhält. Wenn man halt dann dabei erwischt wird, hat man eben Pech.

...

Ich verstehe schon, welche Problematik (auch losgelöst von der Anwalts-Veröffentlichung) im Thread ganz grundsätzlich angesprochen werden soll: Was man nicht hat, kann einem in dem Moment auch nicht weggenommen werden.

Ein Bekannter ist als GmbH-Geschäftsführer in Schwierigkeiten geraten, weil seine Mitarbeiter in Verdacht standen, angeblich krumme Sachen gemacht zu haben. So weit, so gut, als GF haftet man u.U. eben dafür. Sein Anwalt wies ihn darauf hin, daß er auch mit einer privaten Hausdurchsuchung rechnen müsse. Er daraufhin treu und brav (und naiv): Sollen Sie ruhig kommen, die Vorwürfe sind unbegründet, das berühmt-berüchtigte „Ich habe ja nichts zu verbergen“.

Die Hausdurchsuchung kam und es wurden ca. 3 Kubikmeter beschlagnahmt, u.a. aber auch alle offensichtlich privaten Ordner die Schriftstücke enthielten sowie alle PCs (also auch der Kinder).

Nach 6 Jahren wurde das Verfahren eingestellt, denn die Vorwürfe stellten sich tatsächlich als unbegründet heraus. Nach insgesamt 8,5 (!) Jahren erhielt er das beschlagnahmte Hab und Gut mit einem lapidaren Einzeiler der Staatsanwaltschaft als Frachtsendung wieder vor die Tür gestellt.

++++++++

Das soll in keiner Art und Weise Fahren unter Drogeneinfluss rechtfertigen sondern nur aufzeigen was passieren kann, wenn persönliche Sachen ersteinmal beschlagnahmt und in den Mühlen der Justiz sind. Im angegebenen Fall hat es 2,5 Jahre gedauert, bis die Sachen auch nach Abschluß des Verfahrens wieder zurückgegeben wurden. Vielleicht nicht die Regel, aber (auch in kleineren Zeitmaßstäben) möglich. Es wäre auch nicht das erste mal, daß Sachen innerhalb von Behörden "auf dem Postweg" verschwinden. Die Kosten und den Ärger hat man ersteinmal selber.

Meine Güte...wie kann man so eine banala Sache mit so einer Geschichte aufplustern??!!!

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