Führerschein abnehmen?!?!
Hi, hab nur en kurze frage, und hoffe auf ne schnelle antwort, hab leider keine idee, wo ich diese frage sonst stellen soll :P
vorhin wurde in einer diskussion behauptet, dass mir theoretisch von der polzei der führerschein entzogen werden könnte wenn ich deutlich zu schnell wäre, aber weder laser noch sonst ein technisches beweißmittel im einsatz gewesen wären.... d.h. durch reines schätzen der beamten...
wäre die polzei nicht in der beweißpflicht und müsste mir nachweisen, dass ich zu schnell war?!
ist überhaupt eine geldstrafe möglich, wegen geschwindigkeitsüberschreitung???
hoffe auf schnelle antwort, danke
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17 Antworten
geht ja nur darum, was der gesetzgeber dazu sagt... und nicht wie man darüber denkt... soll kein kritik gegenüber euren posts sein, sondern ne frage, ob jemand wirklich weiss wie es in der stvo steht.... und auch nur im fall einer geschwindigkeitsüberschreitung.... das die beamten sicherlich in so einem fall auch eine andere ursache für eine strafe finden können is mir klar... aber das war nicht meine frage....
aber danke für die vielen antworten....
Ich denke mal sollte hier folgende Faelle unterscheiden:
1) Strassenverkehrsgefaehrdung.
2) Bussgeld fuer zu schnelles fahren.
Bei Punkt 1 reicht sicher die Zeugenaussage eines Beamten. Prinzipiell sollte eigentlich die Zeugenaussage einer beliebigen Person reichen. Solange diese natuerlich glaubwuerdig ist.
Zu Punkt 2. Einfach mal die Geschwindigkeit schaetzen und verknacken geht in Deutschland nicht (im Gegensatz zu Oesterreich.
Der einzige Fall (AFAIK) in dem in der BRD schaetzen zulaessig ist, ist in einem verkehrsberuhtigen Bereich. Aber auch dort dann nur 'schneller als Schrittgeschwindigkeit (7 km/h)'.
Die Polizei koennte aber z.b. durch hinterherfahren und Tacho ablesen die Geschwindigkeit bestimmen. Dann kommen aber je nach Tacho (geeicht oder nicht) deftige Abzuege vom Wert runter (IIRC 20%).