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Füherscheinklasse BE.

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 14:04

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage und zwar habe ich damals zum Autoführerschein gleich den Hängerführerschein Klasse BE mitgemacht.

Da wir nun gerade an der Neuanschaffung eines Zugfahrzeuges sind wollte ich mich informieren was ich nun eigentlich fahren bzw. anhängen darf. Hierzu habe ich google befragt aber verschiedene Antworten erhalten, aus diesem Grund wollte ich die Frage mal direkt hier stellen und hoffe das mir dies jmd. beantworten kann, am besten in eigenen Worten und nicht aus irgendeinem Gesetz zitiert.

Ich habe irgendwo etwas gelesen von einem Gesamtgewicht des Gespanns mit 3500kg, gilt dies nur für B oder auch für BE? Denn angenommen mein Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2500-3000kg (Geländewagen) dürfte ich ja fast nichts mehr anhängen? Jedoch hat unser Hänger auch ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2Tonnen.

Sollte dies mit den 3500kg stimmen würde die Klasse BE für mich keinen Sinn machen, da ich ein schweres Fahrzeug ja brauche um auch einen schweren Hänger ziehen zu können.

Danke

Mfg

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13 Antworten

Beim BE darf das Zugfahrzeug 3,5t haben, was am Haken hängt betrifft dann nur noch das Zulassungsrecht.

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 14:10

das ging aber schnell...

Danke für die Antwort.

sprich ich darf jedes Auto mit bis zu 3500kg Gesamtmasse fahren und jeden Hänger den ich an dieses Fahrzeug anhängen darf?

am 29. Januar 2012 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von huddl

sprich ich darf jedes Auto mit bis zu 3500kg Gesamtmasse fahren und jeden Hänger den ich an dieses Fahrzeug anhängen darf?

Ja.

Du darfst sogar an einen alten Fiat Panda 1000 einen Tandemachsenanhänger mit 2000 kg zulässiger Gesamtmasse hängen, wenn Du da kaum Gewicht draufhast und er somit unter der zuläsigen Anhängelast des Panda (in dem Fall 850 kg) bleibst.

Den Panda habe ich als Beispiel genommen, weil ich da zufällig die Daten weiß.

Zitat:

Original geschrieben von huddl

das ging aber schnell...

Danke für die Antwort.

sprich ich darf jedes Auto mit bis zu 3500kg Gesamtmasse fahren und jeden Hänger den ich an dieses Fahrzeug anhängen darf?

Genau so sieht es aus. Nur bei Klasse B muss man mit dem Hänger ein wenig rumrechnen. Bei Klasse BE darfst du alles dranhängen was vom Zugfahrzeug aus zulässig ist und dies auch so fahren.

Sprich Klasse B Zugfahrzeug und Anhänger, der dafür freigegeben ist.

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 14:15

ok, so macht das ja auch Sinn^^

Danke

am 29. Januar 2012 um 14:26

Du mußt Dich nur noch darauf achten, daß Du a) den Hänger nicht überlädst und b) nicht mehr tatsächliches Gewicht anhängst als das Zugauto ziehen darf. Das können auch bei einem Golf schon 1800 kg sein.

Zulässige Gesamtmasse des Hängers, Leermasse des Zugfahrzeugs und solche Dinge sind bei BE scheißegal, das Herumgerechne entfällt.

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Du mußt Dich nur noch darauf achten, daß Du a) den Hänger nicht überlädst und b) nicht mehr tatsächliches Gewicht anhängst als das Zugauto ziehen darf.

Zulässige Gesamtmasse des Hängers, Leermasse des Zugfahrzeugs und solche Dinge sind bei BE scheißegal, das Herumgerechne entfällt.

ok, also wenn wir uns ein Fahrzeug anschaffen, dann so das ich unseren Hänger voll beladen problemslos anhängen darf, dann entfällt diese Gefahr auch.

Noch ne Frage bzgl. des Beispiels mit dem Panda, ich dacht man muss beim Hänger immer vom zulässigen Gesamtgewicht ausgehen und nicht vom tatsächlichen Gewicht also bezogen auf die Anhängelast vom Auto?! Wie sollte denn die Polizei in einer Kontrolle wissen wie schwer mein Hänger ist also ob ich ihn nun anhängen darf oder nicht? Klar könnte man ihn wiegen aber das wird ja nicht der Regelfall sein oder?

am 29. Januar 2012 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von huddl

Noch ne Frage bzgl. des Beispiels mit dem Panda, ich dacht man muss beim Hänger immer vom zulässigen Gesamtgewicht ausgehen und nicht vom tatsächlichen Gewicht also bezogen auf die Anhängelast vom Auto?!

Bei der zulässigen Anhängelast des Autos geht es immer um die tatsächlichen Gegebenheiten.

Zitat:

Original geschrieben von huddl

Wie sollte denn die Polizei in einer Kontrolle wissen wie schwer mein Hänger ist also ob ich ihn nun anhängen darf oder nicht? Klar könnte man ihn wiegen aber das wird ja nicht der Regelfall sein oder?

Die Regel ist das Nachwiegen nicht. Es kommt aber duchaus vor. Ich hatte es auch schon erlebt, als ich damals am Mazda 121 einen Wohnanhänger dranhatte. Der Mazda durfte bis 8% Steigung 1190 kg ziehen und der Wohnanhänger hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 1200 kg. Ich bin da in eine Kontrolle hineingeraten, die sich hauptsächlich auf LKWs konzentrierte und die hatten eine Waage dabei. Am Ende brachte es der Wohnwagen auf geringfügig weniger als die 1190 kg und ich durfte weiterfahren.

Mit dem Gespann wurde ich noch ein weiteres Mal angehalten, diese Polizisten haben nur in die Papiere geschaut, etwas gestaunt, daß der Kleinwagen 1190 kg ziehen darf und mich dann weiterfahren lassen. Notfalls hätte ich noch das Wiegeprotokoll dabeigehabt, doch das war dann nicht mehr nötig.

Wenn die Polizei nicht wiegt bzw. wiegen läßt, kann sie Dir nichts vorwerfen.

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 14:51

alles klar danke!

wann hast denn den FS BE gemacht?

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 21:52

2006, wieso?

Zitat:

Original geschrieben von huddl

2006, wieso?

Na ja, ich konnte das aus Deiner Frage nicht erkennen. Hätte ja auch durchaus sein können, dass Du eine ältere Fahrerlaubnis hast, die Klassen B+E gab es in der Vergangenheit auch schon mal, und da gibt es abhängig vom Datum der Erteilung wesentliche Unterschiede in den Befugnissen, was man fahren darf.

Aber für 2006 passt das schon.

Grüße der Gardiner

am 30. Januar 2012 um 6:43

Zitat:

Original geschrieben von huddl

Klar könnte man ihn wiegen aber das wird ja nicht der Regelfall sein oder?

Der Regelfall auf gar keinen Fall. Ich bin ja nun sehr häufig mit Anhänger unterwegs und wurde noch nie wegen dem Gewicht kontrolliert, immer nur Ladungssicherung.

Wenn es natürlich offensichtlich ist und man mit einem Kleinwagen einen beladenen Hänger zieht, dann würde mich eine Gewichtskontrolle nicht verwundern.

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