FS Klasse B auf über 3500 kg erweitern?
Irgendwie ist die Fs Klasse B nicht mehr zeitgemäß finde ich.
Und nein, ich bin nicht aus Deutschland und lebe in einem Land in dem es nie eine Klasse 3 gegeben hat sondern immer die 3,5 Tonnen Grenze bestanden hat.
Aber da werden die Wohnmobile immer schwerer und die Sicherheitsausrüstung immer besser im Vergleich zu früher.
Sind WOMOs über 3,5t ein derart großes Risiko dass man das nur mehr Menschen mit C Schein erlauben will?
In GB durfte man früher Fahrzeuge bis zu 8,25 Tonnen fahren und bekam beim Umschreiben sogar Klasse D eingetragen, allerdings beschränkt auf 8,25 Tonnen.
Und es gibt noch viel mehr Länder die mehr wie 3,5 Tonnen erlauben nur mit dem Autoführerschein.
Viele Möglichkeiten auf eine Änderung hinzuarbeiten gibts nicht, die Politiker haben sich scheinbar geeinigt dass alles was nicht ein einfacher PKW ist möglichst nur mehr von Berufskraftfahrern gelenkt werden soll.
Aber es gibt die Möglichkeit eines EU Volksbegehrens.
Die Frage ist ob da genügend Leute unterschreiben würden, man braucht wirklich viele Unterschriften dafür.
Beste Antwort im Thema
Man kann doch die Fahrerlaubnis Klasse C erwerben, ohne eine BKF-Ausbildung zu machen. Eben genau zu dem Zweck, um Wohnmobile über 3,5 t zu fahren. Wo siehst du da das Kernproblem?
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es soll durchaus leute geben, die sich wohnwagen und wohnmobile gebraucht kaufen...Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im Vergleich zu den Preisen der Wohnmobile, für deren Nutzung man diese Fahrerlaubnis erwirbt, sind die Kosten selbiger Peanuts...
...die es aber
in dieser Gewichtsklasseauch nicht für'n Appel und 'nen Ei gibt...😉
Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
Mit der dt. FS-Klasse 3 durfte man KFZ bis <= 7,5 t zzgl. 11 t Anhänger (= 18,5 t) führen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Die dt. FS-Kl. 3 (PKW) war IIRC bis 7,5t (Prüfung in normalem PKW) und ich wüsste nichts von nennenswerten Unfällen...
notting
Dies dürfte wahrscheinlich die meisten (reinen PKW-)Fahrer überfordert haben, wenn sie alle paar Jahre mal für ihren Umzug einen 7,5-Tonner (womöglich noch inkl. Anhänger) gemietet haben, und dann die Abmessungen völlig unterschätzt haben.Meine ganz persönliche Meinung:
Ich finde es in Ordnung, dass die heutige Klasse B auf 3,5 t begrenzt ist, und auch nur noch die kleinen, leichten Anhänger (bis 750 kg) zulässt.
Dies ist (aufgrund der Mehrzahl der "Otto-Normal-PKW-Fahrer"😉 sicherlich ein Plus für die Verkehrssicherheit.
Das ist insofern falsch, als dass das Leergewicht des Fahrzeugs und die (zulässige?) Gesamtmasse des Zuges bei B eine Rolle spielt, wodurch IIRC sowohl größere als auch nur kleinere AH erlaubt sein können.
notting
Wenn man sich mal auf den Campingplätzen in Europa umschaut und sich vergegenwärtigt, welcher Größenordnung die dort stehenden Wohnmobile u. Wohnwagen überwiegend angehören, wird man schnell feststellen, daß wir hier über ein absolutes Luxus- und Randproblem diskutieren...😉
Zitat:
Original geschrieben von notting
Das ist insofern falsch, als dass das Leergewicht des Fahrzeugs und die (zulässige?) Gesamtmasse des Zuges bei B eine Rolle spielt, wodurch IIRC sowohl größere als auch nur kleinere AH erlaubt sein können.Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
Mit der dt. FS-Klasse 3 durfte man KFZ bis <= 7,5 t zzgl. 11 t Anhänger (= 18,5 t) führen.
Dies dürfte wahrscheinlich die meisten (reinen PKW-)Fahrer überfordert haben, wenn sie alle paar Jahre mal für ihren Umzug einen 7,5-Tonner (womöglich noch inkl. Anhänger) gemietet haben, und dann die Abmessungen völlig unterschätzt haben.Meine ganz persönliche Meinung:
Ich finde es in Ordnung, dass die heutige Klasse B auf 3,5 t begrenzt ist, und auch nur noch die kleinen, leichten Anhänger (bis 750 kg) zulässt.
Dies ist (aufgrund der Mehrzahl der "Otto-Normal-PKW-Fahrer"😉 sicherlich ein Plus für die Verkehrssicherheit.notting
Natürlich hast du Recht, was die von mir angesprochenen 11 t für den Anhänger angehen.
Ich wollte nur nicht zu weit ausholen, sondern das Maximum erwähnen.
Richtig wäre, dass der Anhänger (sofern mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgestattet) das 1,5-fache der zGM des Zugfahrzeugs als zGM haben darf.
Dies würde bei einem 7,5-Tonner 11,25 t zGM für den Anhänger bedeuten, jedoch durfte man damals nur max. 3 Achsen (wobei eine Tandem-Achse mit max. Abstand von 1 m als eine Achse galt) fahren.
Die Höchstbelastung für eine Tandem-Achse mit max. 1 m Abstand lag (und liegt) bei 11 t.
Wir werden jetzt aber schon verdammt OT ;-)
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Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
Natürlich hast du Recht, was die von mir angesprochenen 11 t für den Anhänger angehen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Das ist insofern falsch, als dass das Leergewicht des Fahrzeugs und die (zulässige?) Gesamtmasse des Zuges bei B eine Rolle spielt, wodurch IIRC sowohl größere als auch nur kleinere AH erlaubt sein können.
notting
Ich wollte nur nicht zu weit ausholen, sondern das Maximum erwähnen.
Richtig wäre, dass der Anhänger (sofern mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgestattet) das 1,5-fache der zGM des Zugfahrzeugs als zGM haben darf.
Dies würde bei einem 7,5-Tonner 11,25 t zGM für den Anhänger bedeuten, jedoch durfte man damals nur max. 3 Achsen (wobei eine Tandem-Achse mit max. Abstand von 1 m als eine Achse galt) fahren.
Die Höchstbelastung für eine Tandem-Achse mit max. 1 m Abstand lag (und liegt) bei 11 t.Wir werden jetzt aber schon verdammt OT ;-)
Lies nochmal mein Posting. Hab hier was wichtiges fett markiert...
notting
Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Was spricht dagegen die Klasse C1 aufzugeben und die Klasse B auf 7,5 Tonnen zu erweitern? [...]War die Klasse bis 7,5 Tonnen zu gefährlich dass man das unbedingt "harmonisieren" musste?
To be honest ... die Entscheidung, die FS-Klasse B auf 3,5 Tonnen zu limitieren, habe ich mit Beifall begrüßt. Lieber sehe ich einen 18jährigen, Testosteron-gepushten Klasse B Inhaber am Steuer eines 530 PS Porsche 911 Turbo auf unlimitierter Autobahn, als am Steuer eines vollbeladenen 7,5 Tonners, um es mal plakativ zu schreiben.
Die persönliche Überzeugung eines Alt-FS-Kl. 2 Inhabers, die auf ehemaliger Er-Fahrung mit LKW (7,5 - 40 Tonnen) basiert.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Lies nochmal mein Posting. Hab hier was wichtiges fett markiert...Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
Natürlich hast du Recht, was die von mir angesprochenen 11 t für den Anhänger angehen.
Ich wollte nur nicht zu weit ausholen, sondern das Maximum erwähnen.
Richtig wäre, dass der Anhänger (sofern mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgestattet) das 1,5-fache der zGM des Zugfahrzeugs als zGM haben darf.
Dies würde bei einem 7,5-Tonner 11,25 t zGM für den Anhänger bedeuten, jedoch durfte man damals nur max. 3 Achsen (wobei eine Tandem-Achse mit max. Abstand von 1 m als eine Achse galt) fahren.
Die Höchstbelastung für eine Tandem-Achse mit max. 1 m Abstand lag (und liegt) bei 11 t.Wir werden jetzt aber schon verdammt OT ;-)
notting
Sorry, ich sprach nicht von der aktuellen Klasse B, sondern von der damaligen Klasse 3.
Die zGM des Anhängers war und ist natürlich von der zGM des Zugfahrzeugs abhängig.
Die "Wohnwagen-Regelung" sieht eine Sonderregelung vor, damit man auch ohne der Zusatzklasse E Anhänger > 750 kg führen darf:
Die zGM des Anhängers darf dann die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, und die zGM des Zuges (PKW+Anh.) darf die 3,5 t nicht überschreiten.
Beispiel:
PKW: Leermasse = 1.250 kg (zGM = 2.250 kg)
Anh.: zGM = 1.250 kg
zGM des Zuges = 3.500 kg
[Edit] Zahlen rein fiktiv und nicht realitätsnah, um die Sonderregelung zu veranschaulichen.
Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Irgendwie ist die Fs Klasse B nicht mehr zeitgemäß finde ich.
Und nein, ich bin nicht aus Deutschland und lebe in einem Land in dem es nie eine Klasse 3 gegeben hat sondern immer die 3,5 Tonnen Grenze bestanden hat.
Aber da werden die Wohnmobile immer schwerer und die Sicherheitsausrüstung immer besser im Vergleich zu früher.
Sind WOMOs über 3,5t ein derart großes Risiko dass man das nur mehr Menschen mit C Schein erlauben will?
In GB durfte man früher Fahrzeuge bis zu 8,25 Tonnen fahren und bekam beim Umschreiben sogar Klasse D eingetragen, allerdings beschränkt auf 8,25 Tonnen.
Und es gibt noch viel mehr Länder die mehr wie 3,5 Tonnen erlauben nur mit dem Autoführerschein.Viele Möglichkeiten auf eine Änderung hinzuarbeiten gibts nicht, die Politiker haben sich scheinbar geeinigt dass alles was nicht ein einfacher PKW ist möglichst nur mehr von Berufskraftfahrern gelenkt werden soll.
Aber es gibt die Möglichkeit eines EU Volksbegehrens.
Die Frage ist ob da genügend Leute unterschreiben würden, man braucht wirklich viele Unterschriften dafür.
Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
Die Klasse B ist für PKWs gedacht, und da reichen 3,5 t völlig aus.
Wer regelmäßig größere Fahrzeuge fährt, benötigt halt eine entsprechende FS-Klasse.
Für die allermeisten dürfte die Klasse B/BE ausreichend sein.
Mich würde viel eher mal interresieren, wie viele von den Klasse-3-Inhabern den Teil den die Klasse 3 beinhaltet, welcher aber über Klasse B hinausgeht, wirklich mal gebraucht haben, also anteilsmässig.
Bei mir wars bis jetzt nur einmal ein 5,5-Tonner und auch nur aus Jux und Dollerei, nach dem Motto: "Lass mich mal fahren!"
Okay, zweimal warens auch Anhänger, die mit Klasse B nicht erlaubt gewesen wären, wenn auch nur einer davon nur mit meinem PKW als Zugfahrzeug.
Klar bin ich froh, dass ich nicht Klasse-B-beschränkt bin, aber Bedarf hätte ich im Moment wirklich nur an BE, wenn ich ihn durch den umgeschriebenen 3er nicht schon hätte, und der E zum B kostet nun wirklich nicht die Welt.😉
Gruß
MS
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Mich würde viel eher mal interresieren, wie viele von den Klasse-3-Inhabern den Teil den die Klasse 3 beinhaltet, welcher aber über Klasse B hinausgeht, wirklich mal gebraucht haben, also anteilsmässig.Bei mir wars bis jetzt nur einmal ein 5,5-Tonner und auch nur aus Jux und Dollerei, nach dem Motto: "Lass mich mal fahren!"
Okay, zweimal warens auch Anhänger, die mit Klasse B nicht erlaubt gewesen wären, wenn auch nur einer davon nur mit meinem PKW als Zugfahrzeug.
Klar bin ich froh, dass ich nicht Klasse-B-beschränkt bin, aber Bedarf hätte ich im Moment wirklich nur an BE, wenn ich ihn durch den umgeschriebenen 3er nicht schon hätte, und der E zum B kostet nun wirklich nicht die Welt.😉
- Mit dem Wohnanhänger bist du schnell im Bereich von BE.
- Bei uns kann's leicht passieren, dass man statt einem Miet-Sprinter (wg. wirklich notwendigem Ladevolumen) einen Miet-7,5ter kriegt...
- Desweiteren dürfte es einige Feuerwehr-/THW-Fahrzeuge in der Klasse geben, d.h. jeder (F)FWler und THWler könnte beim nächsten Einsatz ans Steuer eines 7,5ters sollen können...
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
- Mit dem Wohnanhänger bist du schnell im Bereich von BE.Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Mich würde viel eher mal interresieren, wie viele von den Klasse-3-Inhabern den Teil den die Klasse 3 beinhaltet, welcher aber über Klasse B hinausgeht, wirklich mal gebraucht haben, also anteilsmässig.Bei mir wars bis jetzt nur einmal ein 5,5-Tonner und auch nur aus Jux und Dollerei, nach dem Motto: "Lass mich mal fahren!"
Okay, zweimal warens auch Anhänger, die mit Klasse B nicht erlaubt gewesen wären, wenn auch nur einer davon nur mit meinem PKW als Zugfahrzeug.
Klar bin ich froh, dass ich nicht Klasse-B-beschränkt bin, aber Bedarf hätte ich im Moment wirklich nur an BE, wenn ich ihn durch den umgeschriebenen 3er nicht schon hätte, und der E zum B kostet nun wirklich nicht die Welt.😉
- Bei uns kann's leicht passieren, dass man statt einem Miet-Sprinter (wg. wirklich notwendigem Ladevolumen) einen Miet-7,5ter kriegt...
- Desweiteren dürfte es einige Feuerwehr-/THW-Fahrzeuge in der Klasse geben, d.h. jeder (F)FWler und THWler könnte beim nächsten Einsatz ans Steuer eines 7,5ters sollen können...notting
Bzgl. des "Feuerwehr-Führerscheins" sei folgendes angemerkt:
- bis 4,5 t: Ausbildung innerhalb der Organisation zulässig
- > 4,5 t bis max. 7,5 t: "Crash-Kurs" in einer Fahrschule nötig
Dies soll einzig der Tatsache helfen, das zahlreiche FW-Fzg., welche bisher max. 3,5 t hatten, heute bereits 4,25 t auf die Waage bringen.
Die Inhaber eines solchen "FW-FS" dürfen jedoch ausschließlich die Fzg. in der entsprechenden Gewichtsklasse ihrer Organisation führen.
Die Nutzung im zivilen Bereich ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Dies hat jedoch absolut nichts mit der Anfrage des TE zu tun. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Sind WOMOs über 3,5t ein derart großes Risiko dass man das nur mehr Menschen mit C Schein erlauben will?
Gegenfrage:
Welche Klasse-B-Inhaber kennen sich mit den Besonderheiten einer Druckluftbremse aus?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gegenfrage:Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Sind WOMOs über 3,5t ein derart großes Risiko dass man das nur mehr Menschen mit C Schein erlauben will?Welche Klasse-B-Inhaber kennen sich mit den Besonderheiten einer Druckluftbremse aus?
*grins*
"Heute schon genickt?!"Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
*grins* "Heute schon genickt?!"
... und zuvor die Feststellbremse lösen können?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche Klasse-B-Inhaber kennen sich mit den Besonderheiten einer Druckluftbremse aus?
Anleitung lesen reicht. Kein Fahrschüler bekommt alle Besonderheiten aller Fahrzeuge erklärt.