FS Klasse B auf über 3500 kg erweitern?

Irgendwie ist die Fs Klasse B nicht mehr zeitgemäß finde ich.
Und nein, ich bin nicht aus Deutschland und lebe in einem Land in dem es nie eine Klasse 3 gegeben hat sondern immer die 3,5 Tonnen Grenze bestanden hat.
Aber da werden die Wohnmobile immer schwerer und die Sicherheitsausrüstung immer besser im Vergleich zu früher.
Sind WOMOs über 3,5t ein derart großes Risiko dass man das nur mehr Menschen mit C Schein erlauben will?
In GB durfte man früher Fahrzeuge bis zu 8,25 Tonnen fahren und bekam beim Umschreiben sogar Klasse D eingetragen, allerdings beschränkt auf 8,25 Tonnen.
Und es gibt noch viel mehr Länder die mehr wie 3,5 Tonnen erlauben nur mit dem Autoführerschein.

Viele Möglichkeiten auf eine Änderung hinzuarbeiten gibts nicht, die Politiker haben sich scheinbar geeinigt dass alles was nicht ein einfacher PKW ist möglichst nur mehr von Berufskraftfahrern gelenkt werden soll.

Aber es gibt die Möglichkeit eines EU Volksbegehrens.
Die Frage ist ob da genügend Leute unterschreiben würden, man braucht wirklich viele Unterschriften dafür.

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Man kann doch die Fahrerlaubnis Klasse C erwerben, ohne eine BKF-Ausbildung zu machen. Eben genau zu dem Zweck, um Wohnmobile über 3,5 t zu fahren. Wo siehst du da das Kernproblem?

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mir gehts nur um hänger fahren. also auto mit ausreichender zuladung (2 tonnen gewicht plus massive zuladung) plus auto trailer mit sagen wir 500kg und aufgesetzten auto mit 1,5tonnen....was brauchts da?

Dafür reicht im Prinzip schon die Schlüsselzahl 96, die man sich ab nächstem Jahr zum normalen B dazu holen kann und dann bis 4,25 fahren darf. Allerdings ist das Fenster möglicher Kombinationen damit sehr schmal. Ein Autotransporter aus Alu mit Gesamtgewicht 2000 kg wiegt leer schon 450 kg. Heute übliche Premium-Karren kann man damit nicht legal transportieren. Nimmt man einen mit 2500 kg, bleiben nur 1750 kg Leergewicht für das Auto. Solche leichten Autos haben aber oft keine 2500 kg Anhängelast. Der Gratwanderung aus dem Wege geht man mit dem BE für 500 Euro aufwärts.

Also wenn ich so sehe, wie viele Autofahrer und Transporterfahrer unterwegs sind, graust es mir vor der Vorstellung genauso, wie der Vorschlag "Führerschein mit 16"

Die Sprinter-Generation (Entweder Post-Subunternehmer oder irgendwelche Overnight-Kuriere aus Tschechien oder sonstwo) blasen ja jetzt schon ohne Rücksicht auf Verluste.
Wie soll das nur werden, wenn diese ganzen durchgeknallten auch noch schwerere Fahrzeuge fahren dürften.

Ich halte von diesem Vorschlag überhaupt nichts....

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


...
- Grösse (Achtung: "wie lenkt man richtig"; Strechlimo ab ner gewissen Grösse darfst du bsp. auch nicht mit nem B fahren - aus gutem Grund!)
...

Aber auch nur dann, wenn die Stretchlimo über 3,5 t wiegt, oder?

Sorry fürs Ausgraben des alten Threads - aber das interessiert mich einfach 🙂

Ach und was mir grad auch noch so einfällt, weil das Thema Traktoren hier mal angesprochen wurde.

Jemand der in der Jugend z. B. Klasse T macht, darf Trecker + 2 (!) Hänger fahren, im Gewichtsbereich deutlich größer als 7,5 Tonnen.

Dann wird derjenige 18, macht "den Autoführerschein", was (Basis) erstmal Klasse B ist. Darf dann nur Anhänger bis 750 kg fahren, auch B96 oder BE bringt ja nicht wirklich was nach oben (ok BE vielleicht schon).

Find ich irgendwo "genial" ... 40-Tonnen-Treckergespann mit 2 Anhängern fahren dürfen, aber beim Auto wird dann der Anhänger eingekürzt ... vielleicht maximal damit erklärbar, dass man mit Klasse T im Höchstfall 60 fahren darf ... was aber auch wieder dem LKW-Maximaltempo außerorts (C/CE-Fahrzeuge) entspricht, somit auch wieder bemerkenswert.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


...was aber auch wieder dem LKW-Maximaltempo außerorts (C/CE-Fahrzeuge) entspricht, somit auch wieder bemerkenswert...

noch bemerkenswerter ist der umstand, das so ein c/ce'ler dann

innerorts

stellenweise sogar 70kmh fahren darf! 😰

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Zitat:

Original geschrieben von Kellergeist2


Zum Berufskraftfahrer wird (neben der entsprechenden Fahrerlaubnis) mittlerweile auch noch der Nachweis nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz benötigt.

Aber auch nur wenn man als Dienstleistungsbetrieb Transportaufträge ausfahren möchte. Fürs Werksverkehr oder für den Privaten Gebrauch ist eine Berufskraftfahrer-Qualifikation nicht zwingend notwendig. Für ein Freund oder einer anderen Firma was ausfahren dürfte man dann in diesem Fall auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


...was aber auch wieder dem LKW-Maximaltempo außerorts (C/CE-Fahrzeuge) entspricht, somit auch wieder bemerkenswert...
noch bemerkenswerter ist der umstand, das so ein c/ce'ler dann innerorts stellenweise sogar 70kmh fahren darf! 😰

Das lässt sich ja ggf. noch mit "innerstädtischer Verkehrsfluss ist wichtiger als außerörtlicher" begründen ... wobei das auch wieder eine schlechte Sache ist - bemerkenswert eben.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


...
- Grösse (Achtung: "wie lenkt man richtig"; Strechlimo ab ner gewissen Grösse darfst du bsp. auch nicht mit nem B fahren - aus gutem Grund!)
...
Aber auch nur dann, wenn die Stretchlimo über 3,5 t wiegt, oder?

Sorry fürs Ausgraben des alten Threads - aber das interessiert mich einfach 🙂

Ach und was mir grad auch noch so einfällt, weil das Thema Traktoren hier mal angesprochen wurde.

Jemand der in der Jugend z. B. Klasse T macht, darf Trecker + 2 (!) Hänger fahren, im Gewichtsbereich deutlich größer als 7,5 Tonnen.

Aber nur bis 60km/h. Mit B ist das AH-aTL 80km/h bzw. unter gewissen Bedingungen auch 100km/h.

Zitat:

Dann wird derjenige 18, macht "den Autoführerschein", was (Basis) erstmal Klasse B ist. Darf dann nur Anhänger bis 750 kg fahren, auch B96 oder BE bringt ja nicht wirklich was nach oben (ok BE vielleicht schon).

Find ich irgendwo "genial" ... 40-Tonnen-Treckergespann mit 2 Anhängern fahren dürfen, aber beim Auto wird dann der Anhänger eingekürzt ... vielleicht maximal damit erklärbar, dass man mit Klasse T im Höchstfall 60 fahren darf ... was aber auch wieder dem LKW-Maximaltempo außerorts (C/CE-Fahrzeuge) entspricht, somit auch wieder bemerkenswert.

Bei B ist L dabei (L ist eine kleinere Variante von T, u.a. nur 40km/h ohne AH und 25km/h mit). Und was ist B96?

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Und was ist B96?

notting

Die "Wohnwagenregelung"; Fahrzeug der Kat. B mit Karawan bis zGG von 4.25to

Nicht nur Wohnwagen - gilt für alle Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nicht nur Wohnwagen - gilt für alle Anhänger.

Joah und da frag ich mich spontan, warum es dazu in Deutschland wieder eine eigene FS-Klasse benötigt hat... Normal hätte man sagen können "wie bei der Möglichkeit der EU-Richtlinie": B = Fahrzeug bis 3,5to oder Fahrzeugkombi aus Zf 3,5to mit Hänger bis 4.25to... Begründung: an ein 3,5to-Auto darf man nen 750kg-Hänger mit B ziehen...

Einfache Regel, keine Extrawurst (was bringt die Harmonisierung, wenn jedes Land sein eigen Süppchen kocht)...

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