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Frontschutzbügel eintragen lassen.

Mercedes G-Klasse W463
Themenstarteram 9. Oktober 2018 um 9:39

Hallo G Gemeinde,

 

kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen ob man aktuell noch den originalen Frontschutzbügel eingetragen bekommt oder ob der TÜV dies verweigert. (W463 Baujahr 1997)

Beste Antwort im Thema

Hi zusammen,

kurz zusammengefasst - der 31.12.2002 ist in der Tat ein wichtiges Datum. Die Autos mit der ABE (EU Zulassung) bis dahin haben automatisch immer den Rammschutz im Auto mit automatisch aufgenommen & freigegeben (mann erkennt es an den verblendeten Löchern an der Stoßstange wenn von Werk aus keiner dran war). Alle Stoßstangen hatten diese Löcher - hat der Kunde es nicht geordert wurde es verblendet.

Heisst (vorausgesetzt man findet einen Prüfer) man kann das eintragen bei diesen älteren Autos gemäß 19.3 wenn es in der Datenkarte fehlt weil sich der Prüfer auf die ABE beziehen kann.

Für Autos ab 2003 ist es immer abhängig vom Prüfer. Da ist das Risiko für den Prüfer höher und da muss man einen finden der es macht. Generell vor dem Kauf immer mit dem Prüfer abstimmen ob ers tut.

Generell kann man es noch legalisieren, nur muss man gut suchen und sich gut informieren.

Aber generell gilt:

wenn es eingetragen ist (unabhängig vom Zeitpkt) dann ist es immer legal & es gilt ausnahmslos der Bestandsschutz, das haben mir TÜV, Dekra, Küs unisono bestätigt.

Die Diskussion ist sehr politisch getrieben. Denn beim G gibts bei Personenunfällen sowohl am riesigen und massiven Grill als auch an der fast aufrechten Frontschutzscheibe fast immer schwerste Verletzungen (mit Kuhfänger oder nicht) wenn Fußgänger oder Radfahrer berührt werden.

Interessanterweise interpretieren ausgerechnet die USA das Ding komplett anders - dort wird er als Verstärkung der Knautschzone gewertet und somit als Insassenschutz.

Also kurz zusammengefasst bei Autos bis 2002 ist es eigentlich immer legal weil Mercedes damals eine generelle ABE dafür hatte. Danach ist es abhängig vom Prüfer.

Wünsche euch schöne Weihnachten,

Boris

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Neue Bügel Nachrüsten auf alten Autos ist generell verboten und auf neuen Autos ist das generell verboten.

Wenn Du den vom Werk drauf hattest könntest Du evtl. Glück haben abhängig vom Prüfer.

Bei einem 97er könntest Du evtl. Glück haben. Aber wenn Deiner vom Werk aus keinen hatte fort it.

Aber bevor Du auch nur einen EUR investierst - unbedingt mit Deinem TÜV Prüfer vorher abstimmen.

am 9. Oktober 2018 um 11:05

Ich habe bei meinem 93 460 einen dran gehabt, vom Text war er nicht im Schein aber die Gesamtlänge des Fahrzeuges hatte einen Wert von bis, dass sollte die Eintragung sein. Leider habe ich das Fahrzeug nicht mehr. Bei meinem 2003 ist es ein einzelwert. Und der Bügel der schon seit 2 TÜV Perioden dann ist kann nicht eingetragen werden.

Antec ist der Hersteller des Bügels für den W463. Auf eine Anfrage gab es folgende Antwort zu diesem Thema:

Nationale Umsetzung ( Deutschland ) der RL 2005/66/EG

Quelle antec-online.de

Stand: 10.06.2008

Seit dem 1. Juni 2008 ben�tigen alle neu in Verkehr gebrachten Frontschutzb�gel f�r Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie SoKfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zu einem zulÄssigen Gesamtgewicht bis 3,5 t eine Bauartgenehmigung. Bez�glich der technischen An-forderung gelten die technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG. ABE und Teilegutachten f�r Frontschutzb�gel sind seit dem 1. Juni 2008 ung�ltig.

GemÄ� RL 2005/66/EG (Frontschutzsysteme) ben�tigen neue Frontschutzb�geltypen (Frontschutzsystemtypen) f�r M1Fahrzeuge (also z.B. auch f�r Wohnmobile) mit einem zulÄssigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und N1Fahrzeuge sowie Frontschutzb�gel an neuen Fahrzeugtypen bereits seit dem 25. November 2006 eine EG-Typgenehmigung. Mit der 31. ÄVO StVZO wurde f�r Einzel-Frontschutzb�gel (Einzel-Frontschutzsysteme) eine Bauartgenehmigungspflicht gemÄ� � 22a (1) Nr. 4 eingef�hrt und � 30c (4) neu in die StVZO eingef�gt. Die Genehmigungspflicht auch f�r Einzel-Frontschutzb�gel gilt f�r die in � 30c (4) genannten Fahrzeuge. Technische Anforderungen an Frontschutzb�gel wurden in die TA nicht eingearbeitet, es gelten die Anforderungen gemÄ� � 30c (4). Bez�glich der �bergangsvorschrift gilt das in � 72 StVZO zu � 30c (4) StVZO genannte Datum. Laut � 30c (4) StVZO m�ssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzb�gel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten H�chstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulÄssigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG entsprechen: � Personenkraftwagen � Lastkraftwagen � Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen Gleiches gilt auch f�r sonstige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale Mr oder Nr Fahrzeugen entsprechen ABE und Teilegutachten f�r diese Fahrzeuge sind seit dem 1. Juni 2008 ung�ltig. F�r die Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung f�r Frontschutzb�gel gilt das Verfahren gemÄ� � 13FzTV.

Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, w�rden wir uns freuen von Ihnen zu h�ren.

Kontaktinformationen:

Antec Fahrzeugtechnik GmbH

Klaus Rumpp

Hubertusstr. 2

D-82256 F�rstenfeldbruck

tel: +49 (0) 8141 22735 -0

fax: +49 (0) 8141 22735-149

Sales@antec-online.de

Themenstarteram 9. Oktober 2018 um 16:33

Danke für die Antworten, ich werde mich erstmal mit dem ortsansässigen TÜV in Verbindung setzen und auf dessen Kulanz hoffen.

Nabend

Hast du die Datenkarte deines Gs? Da könnte er mit drinn stehen, ist bei meinem 91er so. Habe mir den Bullenfänger auch angebaut, bei der letzten HU hat der Prüfenr nichts dazu gesagt, was natürlich nichts zu sagen hat.

In meiner Nachbarschaft fährt ein 2017er G63 mit Frontbügel. Ob der Bügel den TÜV im nächsten Jahr besteht?

OpenAirFan

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:44:49 Uhr:

In meiner Nachbarschaft fährt ein 2017er G63 mit Frontbügel. Ob der Bügel den TÜV im nächsten Jahr besteht?

OpenAirFan

Übernächstes Jahr!

am 12. Oktober 2018 um 4:12

Zitat:

@issowa schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:36:02 Uhr:

Nabend

Hast du die Datenkarte deines Gs? Da könnte er mit drinn stehen, ist bei meinem 91er so. Habe mir den Bullenfänger auch angebaut, bei der letzten HU hat der Prüfenr nichts dazu gesagt, was natürlich nichts zu sagen hat.

Wo ist das denn aufgeführt in dee Datenkarte?

Der Bügel beim 63er könnte von Brabus oder Art sein. Da gibt es anscheinend neue Varianten die wenn man sein Auto einem Umbau unterzieht auch eingetragen werden können.

Zitat:

@issowa schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:36:02 Uhr:

Nabend

Hast du die Datenkarte deines Gs? Da könnte er mit drinn stehen, ist bei meinem 91er so. Habe mir den Bullenfänger auch angebaut, bei der letzten HU hat der Prüfenr nichts dazu gesagt, was natürlich nichts zu sagen hat.

Wenn du den Bullenfänger in einer DB Werkstatt montieren lässt (Originalteil), dann kannst du das in der Datenkarte nachtragen lassen und hast mit ner Eintragung eigentlich nix mehr am Hut :)

Zitat:

@RobinGPunkt schrieb am 12. Oktober 2018 um 06:12:05 Uhr:

Zitat:

@issowa schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:36:02 Uhr:

Nabend

Hast du die Datenkarte deines Gs? Da könnte er mit drinn stehen, ist bei meinem 91er so. Habe mir den Bullenfänger auch angebaut, bei der letzten HU hat der Prüfenr nichts dazu gesagt, was natürlich nichts zu sagen hat.

Wo ist das denn aufgeführt in dee Datenkarte?

Unten in dem großen Feld stehen die Abkürzungen. A11,A52, und und und.

C75 ist Rammschutz, Edelstahl.

Datenkarte mit Legende und die MB Unbedenklichkeitsbestätigung in Kopie habe ich im Auto falls doch mal jemand rummuckt.

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 21:19

Zitat:

@issowa schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:36:02 Uhr:

Nabend

Hast du die Datenkarte deines Gs? Da könnte er mit drinn stehen, ist bei meinem 91er so. Habe mir den Bullenfänger auch angebaut, bei der letzten HU hat der Prüfenr nichts dazu gesagt, was natürlich nichts zu sagen hat.

Die Datenkarte habe ich leider nicht aber ich muss demnächst sowieso zu MB und ein paar Teile bestellen, da werde ich das gleich mit abklären.

Zitat:

@InCarNation schrieb am 12. Oktober 2018 um 23:19:40 Uhr:

Zitat:

@issowa schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:36:02 Uhr:

Nabend

Hast du die Datenkarte deines Gs? Da könnte er mit drinn stehen, ist bei meinem 91er so. Habe mir den Bullenfänger auch angebaut, bei der letzten HU hat der Prüfenr nichts dazu gesagt, was natürlich nichts zu sagen hat.

Die Datenkarte habe ich leider nicht aber ich muss demnächst sowieso zu MB und ein paar Teile bestellen, da werde ich das gleich mit abklären.

Kannst du dir eben ausdrucken lassen, ansonsten kannst du die auch in einschlägigen Internetseiten selbst abrufen...

Zitat:

Datenkarte mit Legende und die MB Unbedenklichkeitsbestätigung in Kopie habe ich im Auto falls doch mal jemand rummuckt.

Warum sollte man das bei einem Serienmäßigen Kraftfahrzeug mitführen?

Wenn die Polizei rumzickt, dann besteht man darauf dass das alles Serienmäßig ab Werk so ist und fertig. Und wenn sie was finden wollen, finden oder erfinden sie eh was, dann sollen sie sich doch an nem Frontschutzbügel aufhängen und ne Anzeige schreiben. Da kann man entspannt Einspruch einlegen und dann die Unterlagen mitschicken und fertig. Idr. wird dass dann von der Bußgeldstelle eingestellt...

Wenn du den Polizisten beim Frontschutzbügel den Wind aus den Segeln nimmst, findet er womöglich noch was anderes, dann soll er sich doch an den nachweisbar legalen Sachen festbeißen...

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