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Frontschürze abgerissen an Parklücke mit hohem Bordstein

Hallo Mitfahrer und Mitleser,
mir ist heute etwas dummes passiert: Ich hab gewohnheitsmäßig in der selben Straße geparkt, jedoch ist der Bordstein an dieser einen Parklücke anscheinend etwas höher als an den anderen. Leider hab ich das erst beim Zurückfahren gemerkt 🙁

Long story shot: Frontschürze abgerissen an einer Seite.

Regt mich natürlich auf. Das "Besondere" an den Parklücken ist, dass sie senkrecht zur Fahrbahn verlaufen und etwa mittig durch den Bordstein getrennt sind. Man MUSS also auf den Bordstein fahren, um nicht in die Straße hinauszuragen. Die Parklücken sind auch mit weißen Linien markiert. In der selben Straße sind viele solche Parkplätze, wo der Bordstein allerdings viel niedriger ist.

Meine Fragen sind:

1. Ist die Gemeine hier in Nachbesserungspflicht?
2. Hab ich ne Chance auf Schadensbeteiligung seitens der Gemeinde?

Ich hatte noch keine Zeit für Fotos, konnte nirgendsmehr stehenbleiben und musste zur Hochschule...

P.S.: Anbei ne Skizze, um die Situation zu verdeutlichen.

Folie1
Beste Antwort im Thema

Du MUSST nicht auf den Bordstein fahren, du kannst auch woanders parken. Wenn du also Zweifel hast, ob die Bodenfreiheit deines Pkw ausreicht, musst du halt rückwärts einparken oder weiterfahren. Dass dort ein Bordstein ist, ist ja sichtbar.

Du wirst auch für und gegen eine Haftung der Gemeinde ausreichend Urteile finden. Wie immer kommt es auch hier auf den Einzelfall an – hat der Pkw die empfohlene Bodenfreiheit von 11 cm usw. …

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Ich seh auf den ersten Blick bei den Fotos das ich wenn, dann nur Rueckwaerts parken koennte. Es gibt ausserdem zig Parkplaetze die ich in meinem Leben schon ausgelassen habe, weil ich da der Meinung war das es nicht gut geht da ich aufsetze oder die Luecke zu schmal oder zu kurz ist. Andere dafuer in Haftung zu nehmen wuerde mir im Traum nicht einfallen. Der Fahrer muss selbst entscheiden ob es passt. Nicht immer die Schuld auf andere schieben 😉

Zitat:

@MoFlavour schrieb am 8. Juli 2015 um 18:18:48 Uhr:


Anbei die Bilder

Ich habe sie mir mal in voller Auflösung aufgezogen. Das sind ganz normale Bordsteine, eher noch welche von der harmlosen Höhe.

Also ich sehe da keine Chance das da was von der Gemeinde zu holen ist.
Selbst wenn sie höher wären,....ach habe ich ja schon alles geschrieben. 🙂

Zitat:

@MoFlavour schrieb am 8. Juli 2015 um 18:18:48 Uhr:


Anbei die Bilder

Da sieht man mal wieder, dass Opel-Fahrer zu blöd für die einfachsten Parklücken sind.

Also den Bordstein finde ich jetzt nicht unangemessen hoch - zumal der silberne Toyota auch ziemlich tief liegt.

Weißt du sicher, dass an der Stelle des Yaris zuvor nicht ein SUV stand, sodass der Opelfahrer keine andere Chance hatte, als genau so zu parken? 😮

Warum wohl steht die Celica rückwärts auf dem Parkplatz? 😉

Da ich die Fotos gefordert hatte, sage ich vielen Dank. Sowas habe ich tatsächlich noch nicht gesehen. Macht schon irgendwie Sinn so, wenngleich nicht mit jedem Wagen gleichermaßen nutzbar - q. e. d. 🙁

ähm ich park in so ner parklücke rückwärts ein aber man kann doch sehen wie hoch das ist und weiss auch wie hoch der wagen ist.
wenn es mir zu hoch vorkommt park ich dann dort net.
vorwärts park ich in sowas net da man beim rausfahren ne scheiss übersicht hat.
rückwärts hat teils nen vorteil da die meisten autos (ja gibt auch genug ausnahmen) hinten etwas höher sind als vorne.

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 19. Juni 2015 um 19:10:39 Uhr:


Schon mal versucht in Lichterfelde-Ost, Göthestra0e zu parken?
Du würdest dich wundern wie hoch Bordsteine wirklich sein können.

da gibt genug strassen in berlin in der selbst ein popeliger Golf 2 aufsetzen geschweige überhaupt drauf käme. ^^

da gibts auch genügend stellen da hat ein SUV sogar probleme.

Während meiner Ausbildungszeit hatten wir Bordsteine, die noch viel höher waren er der da. Man kann auch zwei kleine Keile mitführen, wenn es umbedingt eine Tieferlegung sein muß.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 8. Juli 2015 um 18:51:42 Uhr:


Ich würde da keine Haftung der Gemeinde sehen. Der Bordstein ist zweifelsohne unglücklich, aber wohl der Tatsache geschuldet, dass er Bestand war und die Parkplätze später entstanden. Es ist eine Kompromisslösung, aber rechtlich wohl nicht zu beanstanden.
Letztendlich ist der Fahrzeugführer selber dafür verantwortlich, die Abmessungen seines Autos, wozu auch die Bodenfreiheit gehört, abzuschätzen. Im Zweifel parkt man woanders.

Absolute Zustimmung.

Das ist ein ganz normaler Hochbord und wie man den übersehen kann ist mir auch etwas rätselhaft. Und selbst wenn man ihn nicht sieht, hat man beim darüber fahren ja immer noch relativ viel Widerstand.

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