Frontscheibe - Milchglas - ???

Mercedes C-Klasse W202

moin Forumgemeinde.

Beim waschen legen fönen an meinem 240 er habe ich was für mich nicht so tolles entdeckt.

Im unteren Bereich der Frontscheibe ist eine ca. 10 cm breiter und ca. 2 cm total milchig angelaufen... am Anfang dachte ich, dass liegt an der frostigen Aussentemperatur.

Habe mich mit einem Kfz.Mechaniker unterhalten, der meinte, dass die Scheibe den Druck in diesem Bereich verloren hat.

Angeblich sind es ja wohl 2 Scheiben mit ner Folie zwischen ( damit das Glas beim Unfall nich splittert ) die wiederum gepresst sind...

Liegt jetzt in naher Zukunft ne neue Frontscheibe auf dem Programm oder ist sowas Kulanzfähig ?...

Bei Gelegenheit setze ich mal ne Foto rein ...

Sodele, jetzt aber gute NAcht....

28 Antworten

Sehe ich absolut genauso. Habe immer brav meine SB bezahlt und mir dabei keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

Abgesehen davon gilt immer noch der Grundsatz:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Rausreden ist also nicht.

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280



Ganz einfach: In Deinem Versicherungsvertrag gilt eine SB von 150EUR pro Schadenfall als vereinbart. Mit anderen Worten: Du hast Dich vertraglich gegenüber der Versicherung verpflichtet, pro Schadenfall 150EUR der entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Wenn du dir mein obiges Beispiel noch mal ansiehst, wirst du feststellen, dass ich die 150 Euro selbst getragen habe.

Zitat:

Zahlst Du diese Selbstbeteiligung (gleich aus welchem Grund) nicht, wirst Du a) vertragsbrüchig und begehst, wenn Du die Versicherung hierüber nicht informierst b) Versicherungsbetrug.
Da gibts überhaupt nichts zu diskutieren.

Eigentlich hast du Recht, wenn juristisches Halbwissen vorliegt, sollte man nicht weiter diskutieren.

Wo steht denn, dass ich die Selbstbeteiligung

selber

zahlen muss?

Zitat:

Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Mit der Abtretung gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für diesen Schadensfall auf die Werkstatt über.

Die Werkstatt "zahlt" den Selbstbehalt.

Da muss ich niemanden informieren.

Betrug setzt voraus, dass man sich einen

rechtswidrigen

Vermögensvorteil verschafft.

Der Vermögensvorteil, den ich mir durch geschickte Vertragsverhandlung oder durch Eigenleistung verschaffe, ist

nicht

rechtswidrig.

Meinen Vollkaskoschaden rechne ich auch mit der Versicherung auf Gutachterbasis ab, zahle meinen Selbstbehalt und entscheide selber, ob und zu welchem Preis ich den Schaden beheben lasse oder selber repariere.

Unterlass es also bitte, in diesem Fall von Betrug zu sprechen.

Betrug liegt dann vor, wenn die ausführende Werkstatt eine um die Selbstbeteiligung erhöhte Rechnung ausstellt, also Leistungen berechnet, die nicht erbracht wurden oder aufgrund des Schadens nicht hätten erbracht werden müssen.
Darum geht es aber in dem von mir genannten Beispiel nicht.

Zitat:

Im Übrigen:
Durch dieses Verhalten der Werkstätten und Kunden werden die TK-Beiträge für alle Versicherten höher, da die Mentalität "ein Tausch kostet mich ja nichts, also machen!" dazu führt, dass viele Scheiben unnötig getauscht werden, obwohl sie z.B. reparierbar wären oder auch nur verkratzt sind.🙁

Da gebe ich dir Recht. Die von dir beschrieben Vollkasko-Mentalität führt in allen Solidarsystemen zu Missbrauch und letztlich zu einer höheren Belastung der Solidargemeinschaft.

Die Frage ist nur, wer ein Interesse daran hat, dies zu ändern.

Die wettbewerbsbenachteiligten Betriebe, wie z.B. Harald aus Brühl, mit Sicherheit.

Die Versicherungswirtschaft eigentlich nicht, den die legen die Kosten auf den Versicherungsnehmer um.

Der Versicherungsnehmer mag unter ethischen und moralischen Gesichtspunkten sein Handeln bewerten, juristisch liegt bei ihm sicherlich kein Betrug vor.

Wer Gegenteiliges behauptet möge mir mal ein entsprechendes Gerichtsurteil zitieren.

Gruß
C280ATP

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP


Wenn du dir mein obiges Beispiel noch mal ansiehst, wirst du feststellen, dass ich die 150 Euro selbst getragen habe.

Hast Du nicht. Denn Dein Anspruch beträgt nicht 700 EUR abzüglich SB. Der Anspruch besteht nur in Höhe der

tatsächlich angefallenen Kosten

abzüglich der SB. Wenn die Rechnung der Werkstatt (gleich aus welchem Grund) also über 550 EUR lautet, hast Du nur einen Anspruch auf 400 EUR.

Zitat:

Wo steht denn, dass ich die Selbstbeteiligung selber zahlen muss?

In Deinem Versicherungsvertrag, den Du (und niemand sonst) unterschrieben hast.

Zitat:

Mit der Abtretung gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für diesen Schadensfall auf die Werkstatt über.

Falsch. Mit der Abtretung beauftragst Du die Werkstatt, die Schadenabwicklung mit der Versicherung in Deinem Namen zu übernehmen. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Werkstatt ist zu keiner Zeit Vertragspartner der Versicherung.

Zitat:

Die Werkstatt "zahlt" den Selbstbehalt.

Siehe oben. Die Werkstatt hat keinen Vertrag mit der Versicherung und kann folglich auch keine vertraglich festgelegten Pflichten übernehmen.

Zitat:

Da muss ich niemanden informieren.
Betrug setzt voraus, dass man sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Wenn Du der Werkstatt die Abtretungserklärung unterschreibst und die vertraglich festgelegte SB nicht zahlst, verstösst Du (nicht die Werkstatt) gegen den Vertrag und verschaffst Dir einen Vermögensvorteil.

Da die Werkstatt

in Deinem Auftrag

eine unzutreffende Rechnung an die Versicherung schickt, ist auch der Tatbestand der Rechtswidrigkeit erfüllt.

Zitat:

Der Vermögensvorteil, den ich mir durch geschickte Vertragsverhandlung oder durch Eigenleistung verschaffe, ist nicht rechtswidrig.

Nochmal: Was Du mit der Werkstatt aushandelst, ist völlig irrelevant.

Du hast mit der Versicherung einen Vertrag, der Dich zur Zahlung der SB verpflichtet. Kommst Du dieser Verpflichtung nicht nach, bereicherst Du Dich rechtswidrig und begehst somit Betrug, da die Werkstatt per Abtretungserklärung in Deinem Namen handelt.

Zitat:

Meinen Vollkaskoschaden rechne ich auch mit der Versicherung auf Gutachterbasis ab, zahle meinen Selbstbehalt und entscheide selber, ob und zu welchem Preis ich den Schaden beheben lasse oder selber repariere.

Soviel zum Thema "Halbwissen".🙂

Das Gutachten wird von einem unabhängigen, vereidigten (bei Kaskoschäden sogar von der eigenen Versicherung bestellten) Gutachter erstellt und ist für alle Beteiligten bindend.

Bei einem Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt liegt immer ein Interessenkonflikt vor, der die veranschlagte Schadenhöhe beeinflusst. Aus diesem Grunde verzichten die Versicherungen bei grösseren Schäden auch nicht auf den Gutachter, trotz der dadurch entstehenden höheren Kosten.

Also vergleiche bitte keine Äpfel mit Birnen.

Zitat:

Betrug liegt dann vor, wenn die ausführende Werkstatt eine um die Selbstbeteiligung erhöhte Rechnung ausstellt, also Leistungen berechnet, die nicht erbracht wurden oder aufgrund des Schadens nicht hätten erbracht werden müssen.
Darum geht es aber in dem von mir genannten Beispiel nicht.

Darum geht es sehr wohl. Meinst Du nicht, dass die Werkstatt

in Deinem Namen

eine überhöhte Rechnung ausstellt? Du haftest für das Gebaren der Werkstatt, nicht die Werkstatt selbst! Die Werkstatt kommt "nur" wegen Anstiftung zum Betrug vor den Kadi.

Wenn ein Versicherungsnehmer plötzlich keine SB mehr zahlen soll, muss(!) das die Frage nach dem "warum?" aufwerfen. Im eigenen Interesse.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP


Da gebe ich dir Recht. Die von dir beschrieben Vollkasko-Mentalität führt in allen Solidarsystemen zu Missbrauch und letztlich zu einer höheren Belastung der Solidargemeinschaft.
Die Frage ist nur, wer ein Interesse daran hat, dies zu ändern.

Wer hat ein berechtigtes Interesse ? :

Alle Versicherungsnehmer auf Grund steigender Beiträge.

Alle Versicherungsnehmer, die eine TK ohne SB abgeschlossen haben, denn diese bezahlen dafür mehr Beiträge, damit sie im Schadensfall nichts bezahlen müssen. Warum sollten dann Andere, die weniger bezahlen, die gleichen Vorteile haben.

Alle Werkstätten und Autoglasereien, die Ihre Kunden auf seriöse Weise gewinnen und bedienen.

Der Zentralverband Deutscher Autoglaser, der sich zukünftig verstärkt dafür einsetzt, dass der Wettbewerb wieder fair und korrekt abläuft.

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP


Die wettbewerbsbenachteiligten Betriebe, wie z.B. Harald aus Brühl, mit Sicherheit.

Wenn Du mich meinst, dann heisst es nicht Brühl, sondern Bühl.

Und ja, auch wir haben ein berechtigtes Interesse, dass dieser unlautere Wettbewerb endlich wieder aufhört, da hier eine ganze Branche durch diese Machenschaften in Verruf gerät.

Dies trägt dazu bei, dass auch seriös arbeitende Autoglaser wie wir unschuldig ins Zwielicht geraten.

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Hallo BlubbC280,

du scheinst da eine wirklich komische Versicherung erwischt zu haben.

Bei meiner steht in § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Zitat:

§ 13 Ersatzleistung
(9)In der Fahrzeugteil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Also nix von tatsächlichen Kosten oder Selbstbeteiligung selber zahlen.

Meine Werstatt, übrigens von meiner Versicherung empfohlen, schickt eine korrekte, nicht überhöhte Rechnung an die Versicherung und diese erstattet den Schaden, abzüglich des Selbstbehaltes, also genau so, wie es in den Vertragsbedingungen drinsteht.
Dein Einwand, alle Versicherten müssten mehr bezahlen, wenn ich jetzt meine 150 Euro nicht bezahle geht ins Leere, denn von den 150 Euro sieht die Versicherung doch nichts, die würde ich doch an die Werkstatt zahlen, oder?

Nehmen wir aber mal an, ich zahlte die 150 Euro, von denen wie gesagt die Solidargemeinschaft nichts hat und erhalte dafür eine Gutschrift über 150 Euro, die ich entweder sofort einlösen kann, oder der Werkstattbesitzer stellt mir für ein paar Tage sein Wochenend-Challet nebst seiner blonden Assistentin (Playmate 8/2004) zur Verfügung.
Wo ist da der Betrug, falls ich nicht verheiratet bin? 😁

Also zusammengefasst:
Nur die Werkstatt hat nach dem o.g. Prozedere Anspruch auf die 150 Euro und nicht die Versicherung, die hat die Selbstbeteiligung einbehalten.
Wenn die Werkstatt nun auf diesen Anspruch verzichtet, ist das ihr Bier und geht die Versicherung einen feuchten Kehricht an, natürlich immer unter der Prämisse, dass die Rechnung nicht überhöht ist.

Darüberhinaus bleibt festzustellen, dass diese Problematik hier und in anderen Foren immer wieder von bestimmten Interessensgruppen thematisiert wird.
Wettbewerbsrechtlich mögen diese auch Recht haben, bedenklich finde ich es jedoch, wenn diese Konkurrenzstreitigkeiten auf unserem Rücken ausgetragen werden, ja wir sogar ohne Rechtsgrundlage kriminalisiert und stigmatisiert werden.

@Autoglasmeister

da du dich selbst outest ein paar Worte an dich.

Zitat:

Wer hat ein berechtigtes Interesse ? :

Alle Versicherungsnehmer auf Grund steigender Beiträge.

das habe ich oben schon widerlegt.

Zitat:

Alle Versicherungsnehmer, die eine TK ohne SB abgeschlossen haben, denn diese bezahlen dafür mehr Beiträge, damit sie im Schadensfall nichts bezahlen müssen. Warum sollten dann Andere, die weniger bezahlen, die gleichen Vorteile haben.

Die Versicherungsnehmer ohne SB haben natürlich größere Vorteile.

Die bekommen meist gleich einen Scheck 😁

Zitat:

Der Zentralverband Deutscher Autoglaser, der sich zukünftig verstärkt dafür einsetzt, dass der Wettbewerb wieder fair und korrekt abläuft.

Zentralverbände sind Interessenvertreter der jeweiligen Industrie (Handwerk)und stehen nicht im Verdacht, Verbraucherinteressen zu wahren.

Die folgenden Links empfehle ich deiner geschätzten Aufmerksamkeit

http://www.blitzcoupon.de/index.php?...

http://www.blitzcoupon.de/index.php?kat_id=132&g_id=435

und versuche hier im Forum nicht den Eindruck zu erwecken,
dass sich diejenigen, die diese Gutscheine in Anspruch nehmen,
strafbar machen.

Gruß
C280ATP

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP


[...]
Meine Werstatt, übrigens von meiner Versicherung empfohlen, schickt eine korrekte, nicht überhöhte Rechnung an die Versicherung und diese erstattet den Schaden, abzüglich des Selbstbehaltes, also genau so, wie es in den Vertragsbedingungen drinsteht.
Dein Einwand, alle Versicherten müssten mehr bezahlen, wenn ich jetzt meine 150 Euro nicht bezahle geht ins Leere, denn von den 150 Euro sieht die Versicherung doch nichts, die würde ich doch an die Werkstatt zahlen, oder?

OK. Wenn die Werkstatt eine korrekte Rechnung an die Versicherung stellt und diese dann die Summe abzüglich der SB auszahlt, ist das zunächst mal in Ordnung.

ABER: In

Deinem

Vertrag hast Du Dich

gegenüber der Versicherung

verpflichtet, die vereinbarte SB zu zahlen. Aus dieser Verpflichtung kannst Du Dich auf keine Weise rechtmässig befreien - schon garnicht durch irgendeine wie auch immer geartete Abmachung mit der Werkstatt.

Der Reparaturauftrag an die Werkstatt und Dein Versicherungsvertrag sind zwei völlig unabhängige Rechtsgeschäfte, die kausal keinerlei Zusammenhang aufweisen.

Durch die Abtretung Deiner

Ansprüche

gegen Deine Versicherung an die Werkstatt wird Deine

Verpflichtung

zur Zahlung der SB nicht berührt.

Kommst Du dieser Verpflichtung - gleich aus welchem Grunde - nicht nach, bist Du verpflichtet, dies der Versicherung zumindest anzuzeigen.

Wenn Du von "korrekter Rechnung" sprichst frage ich mich, wie eine Werkstatt trotz fehlender Zahlung der SB noch Gewinn abwerfen kann....😉

Mal davon ab würde mich interessieren, wie die Buchhaltung in solchen Betrieben aussieht....🙄
Moment...wenn ich es recht überlege.....will ich es garnicht wissen...

Hallo BlubbC280,

Zitat:

ABER: In Deinem Vertrag hast Du Dich gegenüber der Versicherung verpflichtet, die vereinbarte SB zu zahlen.

Was in meinem Vertrag mit der Versicherung steht, hab ich oben schon mitgeteilt.

Zeig mir mal, auf welchen Vertragspunkt du dich berufst.

Zitat:

Durch die Abtretung Deiner Ansprüche gegen Deine Versicherung an die Werkstatt wird Deine Verpflichtung zur Zahlung der SB nicht berührt.

An wen muss ich deiner Meinung nach die Selbstbeteiligung zahlen?

An die Versicherung doch nicht, die hat den Selbstbehalt schon von der Rechnung abgezogen.

Zitat:

Der Reparaturauftrag an die Werkstatt und Dein Versicherungsvertrag sind zwei völlig unabhängige Rechtsgeschäfte, die kausal keinerlei Zusammenhang aufweisen.

Genau das sag ich ja. Nach Begleichung des Schadens und Abzug des Selbstbehalts ist der Versicherungsvertrag erfüllt.

Zitat:

Kommst Du dieser Verpflichtung - gleich aus welchem Grunde - nicht nach, bist Du verpflichtet, dies der Versicherung zumindest anzuzeigen.

Nehmen wir mal an, dem wäre so.

Welches Interesse hätte die Versicherung, außer die Rechnung wäre zu hoch, dem nachzugehen?

Was soll ich denn machen, wenn der Glaser mein Geld nicht will? 😁

Zitat:

Wenn Du von "korrekter Rechnung" sprichst frage ich mich, wie eine Werkstatt trotz fehlender Zahlung der SB noch Gewinn abwerfen kann....😉

Ich bin fast sicher, dass ich nicht verpflichtet bin, das nachzuprüfen. 😁

Vielleicht wird aber andersrum ein Schuh draus, und das würde auch die Hektik mancher Autoglas-Lobbyisten erklären.

Die Versicherungen sind doch nicht blöd und wissen doch ganz genau, was der Austausch einer Autoscheibe kosten darf, ist doch in anderen Schadensbereichen ähnlich.

Glaubst du, die lassen sich über Jahre hinweg durch völlig überhöhte Rechnungen abzocken?

Ich glaube eher, dass dort die Margen so fett sind und der ein oder andere Glaser das (legal) wegstecken kann.

Falls ích mal eine Scheibe brauche, werde ich einen Gutschein-Glaser aufsuchen und hoffe, hier nicht weiter als Betrüger beschimpft zu werden. (bitte keine Qualitätsdiskussion, der Glaser, von dem ich spreche ist da über jeden Zweifel erhaben)

Ich werde mich an der mittlerweile Off-Topic Diskussion nicht weiter beteiligen.

Gruß
C280ATP

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP


Ich werde mich an der mittlerweile Off-Topic Diskussion nicht weiter beteiligen.

Getreu dem Motto Frechheit siegt!

Auch in diesem Fall hoffe ich, dass der Betrieb auffliegt und sämtliche Vorgänge geprüft und mit entsprechendem Aufschlag zurückgefordert werden.

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Getreu dem Motto Frechheit siegt!

Auch in diesem Fall hoffe ich, dass der Betrieb auffliegt und sämtliche Vorgänge geprüft und mit entsprechendem Aufschlag zurückgefordert werden.

Danke, dass du dich so kompetent und ausführlich an der Diskussion beteiligst.

Derart sinnfreie Kommentare bin ich hier im Forum nicht gewöhnt.

Deine ausführlichen Versuche dich aus dem Tatbestand des Versicherungsbetrugs herauszureden in alen Ehren aber du scheinst den Sinn der Abstufungen von SB in der Teilkasko gegenüber keiner SB sowohl inhaltlich als auch moralisch nicht verstanden zu haben.

Geiz ist eben geil

Schluß jetzt

Und ich bin dafür, dass hier jetzt mal einer den Deckel draufsetzt...

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Geiz ist eben geil

Endlich mal jemand, der mir Ethik und Moral kurz und griffig erläutert.

Kant ist ja ein Stümper dagegen.

Danke pv125

Hallo zusammen,

es wird immer Leute geben wie C280ATP, die es einfach nicht begreifen "wollen". Ich glaube auch nicht, dass C280ATP die zwei Urteile richtig gelesen oder verstanden hat.

Die steigenden Beiträge kommen daher, weil der Stundenverrechnungssatz an den Betrag des angeblichen Geschenkes angepasst werden muss. Wenn also in einem Auftrag ein "Geschenk" mit einkalkuliert wird, dann steigt dieser Arbeitslohn und somit auch die Höhe der Rechnungen im Allgemeinen.

Auch die zwei Links sind ganz toll, denn da wird sich der Zentralverband für lauteren Wettbewerb oder ein Abmahnverein sehr darüber freuen, denn damit kann man so richtig Geld verdienen.

habt ihr schon mal was von Schadensminderungspflicht gehört?

und sich dann beschweren, wenn die Versicherungsbeiträge steigen. Finde ich nicht so lustig...

Ist aber nur meine Meinung.

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