Fristen den Schaden seiner Versicherung zu melden

So hab da mal ne blöde Frage, vielleicht weiß das einer von euch.
 
 
Und zwar bin ich Geschädigter bei einem Parkunfall mit meinem PKW geworden. Weil da nix Polizei verständigt wurde, weil der Verursacher sich einen Tag später erst meldete und unser Auto da auch weg war, habe ich dann einen Tag später die Versicherung des Verursachers über den Schaden informiert, den Kostenvoranschlag und Bilder direkt zugeschickt.
 
Das Problem ist, dass der Versicherer jetzt nicht auszahlt, da der Verursacher seiner Versicherung noch keine Schadenanzeige zugeschickt hat bzw. den Unfall bestätigt hat. Der Sachbearbeiter sagte mir eben am Telefon, dass der Verursacher auch schon erinnert wurde.
 
Jetzt meine Frage, wielange kann/darf der Verursacher denn jetzt warten, um den Schaden zu melden, bevor ich irgendwann mal Geld sehe ??? Das ganze läuft schon seit dem 13.10.

20 Antworten

ich meinte auch nein, nur irgendwo hab ich vor ein paar tagen mal gelesen, dass man den doch schonmal bezahlt bekommt, aber ich komm nich mehr drauf, wo und wann.

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader


Ich glaube nicht.

Da du dir keinen Kostenvoranschlag hättest geben lassen sollen,sondern einen Kostenvorschlag (dieser ist nämlich Kostenlos)

Falls du dir über die Schadenshöhe und bei geklärter Schuldfrage nicht sicher wärest, hättest du immer noch die freie Wahl eines SV.

Aber einen Kostenanschlag der dich Geld gekostet hat, den bekommst du glaube ich nicht ersetzt.

...was bitte ist ein Kostenvorschlag bzw.Kostenanschlag ????und was unterscheidet diese,wenns denn sowas gibt,vom Kostenvoranschlag?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


ich meinte auch nein, nur irgendwo hab ich vor ein paar tagen mal gelesen, dass man den doch schonmal bezahlt bekommt, aber ich komm nich mehr drauf, wo und wann.

Läßt du dort reparieren, von wo dein KVA kommt, so ist der KVA in der Regel kostenlos.Wie gesagt, in der Regel. Soll auch da schon Ausnahmen gegeben haben.

Nö, bei Volvo wollen die mir kein Smartrepair machen, sondern nur Stoßstange austauschen. Dann hääten die mir auch freundlicher Weise die 56 € auf die 1012 € angerechnet. Ich lass es jetzt für 130 € bei ATU machen. Hab da noch Gutscheine für, so dass ich die auch direkt mal wegkrieg.

Wenn ich jetzt neben den 19 % Märchensteuer + Ausfallnutzungspauschale + Kostenpauschale noch die 56 € wiederbekommen würde, wäre zugeilst 😁

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so, die ganze geschichte ist jetzt abgeschlossen. Reparatur hab ich bei ATU machen lassen und dann Rechnung mit Forderung für Ausfallnutzung und entstandenen Unkosten sowie Erstattung MwSt gefordert, was dann gestern auf meinem Konto gutgeschrieben wurde. Den KVA hab ich einfach mal dazugetan. Erstattet wurden nochmals 145 €. Hat sich also das Porto bezahlt gemacht 😁
 
Und was dazugelernt habe ich auch: Gut Ding brauch Weile.

PS: Volvo sieht wieder aus wie neu und mein Geldbeutel ist auch wieder was voller

Schäden sind unverzüglich zu melden.

Bei großen Schäden also sobald der Unfall polizeilich aufgenommen ist und auch die Aufräumarbeiten abgeschlossen sind.
Insbesondere gilt dies bei Personenschäden oder gar Toten.

Bei kleinen Schäden geht als unverzüglich auch binnen einer Woche durch.
Meist akzeptieren versicherer auch längere Fristen.

Entscheidend ist immer, dass man selbst den eingetretenen Schaden beweisen kann, und das der Versicherung durch die verspätete Zahlung kein Schaden (Beweissicherung etc.) entsteht.

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